Montag, 9. März 2009

Schweiz: Gericht beurteilt deutsche "GMail"-Marke als nichtig

Schweizer Gericht erklärt Marke GMail für nichtig

Im Streit um den Markennamen GMail hat das Handelsgericht im schweizerischen Zürich zugunsten des US-Internetdienstleisters Google entschieden und die Marke GMail des deutschen Unternehmers Daniel Giersch für nichtig erklärt.

Zu dem Streit zwischen Google und Giersch war es gekommen, nachdem der Jungunternehmer sich die Marke für seinen eigenen E-Mail-Dienst schützen lassen hat und Google fortan dazu verpflichtet war, seinen eigenen Mail-Dienst unter dem Namen Google Mail anzubieten.

Obwohl der E-Mail-Dienst von Giersch schon länger besteht als der von Google, folgte das Gericht dem Vorwurf des US-Unternehmens und zweifelte die Gebrauchsabsicht hinter der Eintragung der Marke an. Giersch habe die Marke demnach nur eingetragen, um sie teuer zu verkaufen, so die Richter.

Der Streitwert wurde von den Richtern auf 100.000 Franken (68.305 Euro) beziffert. Wie das Gericht mitteilte, soll das Unternehmen von Giersch nun die Gerichtsgebühr von 13.000 Franken (8.880 Euro) sowie eine Prozessentschädigung an Google in Höhe von 15.300 Franken (10.450 Euro) bezahlen.


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