Donnerstag, 15. Oktober 2009

Neuer Online-Videorekorder Bong.tv am Start - mit RTL, ProSieben & Co.

Neuer Online-Videorekorder Bong.tv am Start - mit RTL, ProSieben & Co.
Bong.tv am Start - Online-Videorekorder

Trotz der unsicheren Rechtslage in Deutschland ist neben den Platzhirschen Save.tv und Shift.tv ein weiterer Online-Video-Rekorder an den Start gegangen.

Bong.tv will nach einer Mitteilung des Betreibers am Mittwoch an die SAT+KABEL vor allem bei der Qualität mit MPEG4/H.264-komprimierten Signalen, Bedienkomfort und umfangreichen Features punkten. Damit stelle man alle bisherigen Konkurrenten in den Schatten, rührte das Unternehmen kräftig die Werbetrommel. Alle Aufzeichnungen sollen mit einer Vielzahl von Mediaplayern und Spielkonsolen auch ohne Umcodierung kompatibel sein.

Das Kernstück des Portals bildet der so genannte "BongSpace", der knapp fünf Euro monatlich kostet und vergleichsweise magere zehn GByte Speicherplatz für private Dokumente und TV-Aufzeichnungen bietet. Die Seite baut auf ein JavaScript-Framework auf, Adobe Flash Plug-Ins oder Microsofts Silverlight sind zumindest für die Bedienung nicht notwendig - wer sich Sendungen per Streaming anschauen will, kommt um Flash allerdings nicht herum. Bong.tv ist in deutscher, italienischer und englischer Sprache abrufbar. Neben Sendern wie Eurosport, BBC, rbb, NDR, hr, ARD, ZDF und Arte sind auch RTL, ProSieben und N24 aufzeichenbar. Der Privatsender Sat.1 taucht nach einem ersten Check im Programmführer ebenso wenig auf wie RTL2, Vox oder Kabel1. Der Dienst kann kostenlos für sieben Tage getestet werden und wird dabei nicht beschränkt.

Um Online-Videorekorder gibt es seit Monaten Streit mit verschiedenen Sendern. Der für das Urheberrecht zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied zuletzt, dass das Angebot "die den Rundfunkunternehmen nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Leistungsschutzrechte verletzen" könne und damit "in der Regel" unzulässig sei (SAT+KABEL berichtete). Unklar blieb in der Mitteilung von Bong.tv, ob der Betreiber vertragliche Verpflichtungen mit den ausgestrahlten Sendern eingegangen ist.

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