Mittwoch, 12. August 2009

Schäuble-Wahlplakate: Netzpolitik.org unter Beschuss von Fotografin


Dem Politik-Portal Netzpolitik.org droht ein Rechtsstreit um Schäuble-Plakate

Im Streit um ein neu zusammengestelltes Wahlplakat von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), will das Politikportal Netzpolitik.org im Streit mit einer Fotografin einer rechtlichen Klärung nicht aus dem Weg gehen. Das gaben die Betreiber am Mittwoch bekannt.

In einem Wettbewerb hatte das Portal zuvor dazu aufgerufen, die Schäuble-Werbung der Fotografin Laurence Chaperon zu "remixen" - also Bild und Text einen anderen Sinn zu geben.

In einer Mail an Netzpolitik.org erklärte die Fotografin nach Angaben des Initiators Markus Beckedahl, dass das Motiv nur für die CDU lizenziert wurde und nicht für "Wettbewerbe" und "Diffamierung" freigegeben worden sei. Verbunden sei die Mail mit der Aufforderung gewesen, die Seiten zu löschen.

Die Qual mit der Wahl

"Ich habe lange überlegt, wie ich mich verhalte", so Beckedahl. Eine Möglichkeit sei, der Aufforderung nachzukommen und alle Bilder in diesem Blog zu löschen. "Die Alternative ist, zu meiner Meinung und Rechtsauffassung zu stehen, dass das Remixen und damit das kreative Auseinandersetzen mit Parteien-Werbung in einer demokratischen Gesellschaft vor allem im Wahlkampf möglich sein sollte", erklärte der Bürgerrechtler seinen Standpunkt zu den Remixes und Demokratieverständnis.

Rechtliche Klärung nach Beratung

Zur rechtlichen Klärung hatte sich Beckedahl nach Telefonaten mit Rechtsanwälten wie Thorsten Feldmann von der Kanzlei JBB, Henning Krieg und Udo Vetter sowie Gesprächen mit Freunden entschlossen. Den "schwarzen Peter" sieht der Bürgerrechtler bei der CDU, die auf ihrer Webseite zu den Plakat-Motiven schreibt: "Die Bilder dürfen ausschließlich zur redaktionellen Berichterstattung über die CDU-Bundestagswahlkampagne 2009 genutzt werden. Die Nutzung ist bis zum 31. Dezember honorarfrei. Danach tritt die Honorarpflicht zugunsten der jeweiligen Agentur/des jeweiligen Fotografen gemäß deren AGBs in Kraft. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Die Weitergabe an und Nutzung durch weiterverbreitende Agenturen und Pressedienste ist nicht gestattet."

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