Die Allnet-Flat-Tarife von 1&1 wurden erneut überarbeitet, es gibt jetzt eine Flat fürs mobile Internet sowie eine zubuchbare SMS-Flat. Ein Blick ins Kleingedruckte offenbart aber, dass es sich nicht wirklich um eine Flatrate handelt.
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Montabaur (red) - Auch die Bedingungen für die Festnetz-Flatrate wurden in der Leistungsbeschreibung überarbeitet und begrenzt. So behält sich 1&1 (www.1und1.de) bei der All-Net-Flat vor, den Vertrag zu kündigen, wenn monatlich mehr als 5000 Gesprächsminuten für nationale Standardgespräche anfallen. Beim Tarif FreePhone gelten die 5000 Minuten zu allen FreePhone und 1&1 Mobilfunkanschlüssen.
Begrenzung bei der SMS-Option
Bei der SMS Flat dürfte das Limit noch eher erreicht sein, denn hier wird von einer "missbräuchlichen Nutzung" bereits bei 1000 SMS pro Monat ausgegangen, wenn dies in drei Monaten hintereinander geschieht. Das sind umgerechnet 33 SMS pro Tag, für wirkliche Vieltipper ist dies schnell erreicht. In der Werbung ist hier auch ausdrücklich die Rede von "unbegrenzt SMS in alle Mobilfunknetze versenden". Außerhalb der Flat kosten die SMS recht happige 19,9 Cent pro Stück.
Missbrauch soll ausgeschlossen werden
Laut einer Stellungnahme von 1&1 gegenüber der Redaktion handelt es sich lediglich um eine Vorsichtsmaßnahme, um einer missbräuchlichen Nutzung vorzubeugen, etwa, wenn der Anschluss gewerblich genutzt wird. Gleiches gilt für die SMS-Regelung. Wird das Kontingent überschritten, werde man mit dem Kunden in Kontakt treten und genau überprüfen, ob auch tatsächlich ein Missbrauch vorliegt.
Mehr zum Thema 1&1 schränkt SMS-Kunden ein auf www.dsl-magazin.de
Sonntag, 17. April 2011
Freitag, 1. April 2011
Selbstschutz lässt sich trainieren!
Ist Ihr Kind alt genug, dass es alleine auf den Spielplatz gehen oder einen kurzen Einkauf erledigen darf, sollten Sie folgende Verhaltensmaßnahmen für Notfälle mit ihm besprechen und nach Möglichkeit sogar im Rollenspiel einüben:
Lassen Sie Ihr Kind möglichst nicht alleine auf den Spielplatz oder in die Schule gehen, sondern besser in einer kleinen Gruppe zusammen mit anderen Kindern.
Sehen Sie sich zusammen den Weg zur Schule oder zum Spielplatz an. Wohin kann sich Ihr Kind notfalls wenden, wo gibt es „Rettungsinseln“? Mögliche „Rettungsinseln“ können ein Geschäft, eine belebte Straße oder ein Haus sein, in dem Bekannte wohnen und wo es klingeln kann.
Wenn Ihr Kind sich verfolgt oder bedroht fühlt, sollte es gezielt einen Erwachsenen ansprechen und um Hilfe bitten. Bei einem allgemeinen „Hilfe“ fühlen sich Erwachsene in der Menge beschämenderweise oft nicht verantwortlich – es wird sicher jemand anders helfen...
Wird Ihr Kind festgehalten oder direkt belästigt, sollte es laut schreien! Es kann auch etwas Unerwartetes oder Auffälliges tun, um auf sich aufmerksam zu machen: z. B. den Einkaufskorb gegen die nächste Wand schleudern oder dem Angreifer einen Ball an den Kopf werfen.
Ihr Kind sollte sich nicht verstecken, wenn es angegriffen oder festgehalten wird, sondern Widerstand leisten! Es sollte versuchen, davonzulaufen zu einen Platz, an dem es hell ist und an dem sich Menschen befinden (z. B. zur eingeübten „Rettungsinsel“). Es sollte sich nicht klein machen, sondern aufrichten und dem Täter in die Augen schauen, statt wegzusehen. Das signalisiert dem Angreifer, dass er es nicht mit einer „leichten Beute“ zu tun hat. Notfalls darf es schlagen, beißen, treten oder kratzen.
Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es nicht mit fremdem Menschen mitgehen oder gar in ein Auto steigen darf, egal, was diese ihm versprechen. Auch dann nicht, wenn diese Person behauptet, die Eltern hätten sie geschickt oder den Eltern wäre etwas passiert! Bitten Sie Ihr Kind, Ihnen unbedingt zu berichten, wenn sich solche Vorfälle ereignet haben oder es sich sogar über Ihr Verbot hinweggesetzt hat.
Lassen Sie Ihr Kind möglichst nicht alleine auf den Spielplatz oder in die Schule gehen, sondern besser in einer kleinen Gruppe zusammen mit anderen Kindern.
Sehen Sie sich zusammen den Weg zur Schule oder zum Spielplatz an. Wohin kann sich Ihr Kind notfalls wenden, wo gibt es „Rettungsinseln“? Mögliche „Rettungsinseln“ können ein Geschäft, eine belebte Straße oder ein Haus sein, in dem Bekannte wohnen und wo es klingeln kann.
Wenn Ihr Kind sich verfolgt oder bedroht fühlt, sollte es gezielt einen Erwachsenen ansprechen und um Hilfe bitten. Bei einem allgemeinen „Hilfe“ fühlen sich Erwachsene in der Menge beschämenderweise oft nicht verantwortlich – es wird sicher jemand anders helfen...
Wird Ihr Kind festgehalten oder direkt belästigt, sollte es laut schreien! Es kann auch etwas Unerwartetes oder Auffälliges tun, um auf sich aufmerksam zu machen: z. B. den Einkaufskorb gegen die nächste Wand schleudern oder dem Angreifer einen Ball an den Kopf werfen.
Ihr Kind sollte sich nicht verstecken, wenn es angegriffen oder festgehalten wird, sondern Widerstand leisten! Es sollte versuchen, davonzulaufen zu einen Platz, an dem es hell ist und an dem sich Menschen befinden (z. B. zur eingeübten „Rettungsinsel“). Es sollte sich nicht klein machen, sondern aufrichten und dem Täter in die Augen schauen, statt wegzusehen. Das signalisiert dem Angreifer, dass er es nicht mit einer „leichten Beute“ zu tun hat. Notfalls darf es schlagen, beißen, treten oder kratzen.
Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es nicht mit fremdem Menschen mitgehen oder gar in ein Auto steigen darf, egal, was diese ihm versprechen. Auch dann nicht, wenn diese Person behauptet, die Eltern hätten sie geschickt oder den Eltern wäre etwas passiert! Bitten Sie Ihr Kind, Ihnen unbedingt zu berichten, wenn sich solche Vorfälle ereignet haben oder es sich sogar über Ihr Verbot hinweggesetzt hat.
4 Regeln, wie Sie Ihr Kind vor Missbrauch schützen
Bundesweit werden jährlich laut polizeilicher Kriminalstatistik etwa 15.000 Kinder Opfer von sexuellem Missbrauch, die Dunkelziffer liegt jedoch um ein Vielfaches höher. Und andere Formen von Gewalt sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.
Das Fatale: Es macht wenig Sinn, sein Kind pauschal vor „Fremden“ zu warnen, denn Kinder werden in den meisten Fällen von Personen missbraucht, die ihnen bekannt sind. Nur in etwa vier Prozent der Fälle handelt es sich um einen Fremdtäter. Wichtig ist daher vor allem eine Erziehung zu mehr Selbstbewusstsein, sodass Ihr Kind sich nicht alles gefallen lässt. Es sollte wissen, dass niemand es gegen seinen Willen berühren darf und dass es immer Hilfe holen kann. Bringen Sie ihm bei, dass das nicht „gepetzt“ ist! Auch und insbesondere dann nicht, wenn der Täter das Ganze als besonderes „Geheimnis“ deklariert, das nicht weitererzählt werden darf, oder Ihr Kind mit schrecklichen Drohungen eingeschüchtert, dass Mama oder Papa es nicht behalten können oder nicht mehr lieb haben, wenn das Kind das „Geheimnis“ ausplaudert.
Potenzielle Täter testen im Vorfeld meist aus, wie weit sie bei einem Kind gehen können. Kinder, die schon bei kleinen Grenzüberschreitungen (z. B. übers Haar streicheln, obwohl das Kind das nicht mag) energisch Widerstand leisten, werden als „Opfer“ aussortiert. Manche Täter freunden sich sogar gezielt mit den Eltern des Kindes an und gewinnen das Vertrauen der Familie. Sollte Ihnen auffallen, dass sich jemand „komisch“ verhält und Ihrem Kind immer wieder zu nahe kommt, sollten Sie sich aktiv für Ihr Kind einsetzen und ruhig offen sagen, dass Ihnen die Art missfällt, wie derjenige Ihr Kind in den Arm nimmt oder ihm über den Kopf streichelt. Wachsame und „wehrhafte“ Eltern schrecken potenzielle Täter ab!
Vier wichtige Grundsätze, die Ihrem Kind helfen
Besprechen Sie mit Ihrem Kind (ab drei bis vier Jahren) die folgenden vier Regeln und ermutigen Sie es immer wieder, sich daran zu halten:
1. Dein Körper gehört dir! Wenn eine Berührung für dich blöde oder komisch ist, dann darfst du „Nein“ sagen. Niemand hat das Recht, dich gegen deinen Willen anzufassen, von dir Berührungen zu verlangen, die du nicht magst, dich auf den Schoß zu nehmen, dich zu umarmen oder abzuküssen – und das gilt auch für Verwandte, die mit Begeisterung über das Kind herfallen und es vor Liebe schier erdrücken. Wichtig: Akzeptieren Sie als Eltern die Grenzen Ihres Kindes, wenn es „Nein“ oder „Das will ich nicht!“ sagt!
2. Trau deinem Gefühl! Wenn dir jemand schlechte Gefühle bereitet, dann darfst du dich wehren. Es gibt gute und schlechte Geheimnisse! Schlechte Geheimnisse werden dir aufgezwungen und sind eigentlich gar keine Geheimnisse. Du darfst sie mir ohne weiteres verraten, es wird nichts Schlimmes passieren!
3. Du darfst „Nein“ sagen! Erwachsene oder auch ältere Kinder verlangen von Kindern manchmal etwas, was Kindern Angst macht, ihnen weh tut oder ganz komische Gefühle verursacht. Dann darfst du „Nein“ sagen und brauchst nicht zu tun, was sie von dir erwarten. Notfalls, wenn Worte nichts nützen, darfst du dich auch tatkräftig wehren (schreien, treten, beißen).
4. Du darfst dir Hilfe holen! Manchmal ist es zu schwer, sich ganz alleine zu wehren. Dann kannst du jederzeit zu mir kommen und mich um Hilfe bitten.
Das Fatale: Es macht wenig Sinn, sein Kind pauschal vor „Fremden“ zu warnen, denn Kinder werden in den meisten Fällen von Personen missbraucht, die ihnen bekannt sind. Nur in etwa vier Prozent der Fälle handelt es sich um einen Fremdtäter. Wichtig ist daher vor allem eine Erziehung zu mehr Selbstbewusstsein, sodass Ihr Kind sich nicht alles gefallen lässt. Es sollte wissen, dass niemand es gegen seinen Willen berühren darf und dass es immer Hilfe holen kann. Bringen Sie ihm bei, dass das nicht „gepetzt“ ist! Auch und insbesondere dann nicht, wenn der Täter das Ganze als besonderes „Geheimnis“ deklariert, das nicht weitererzählt werden darf, oder Ihr Kind mit schrecklichen Drohungen eingeschüchtert, dass Mama oder Papa es nicht behalten können oder nicht mehr lieb haben, wenn das Kind das „Geheimnis“ ausplaudert.
Potenzielle Täter testen im Vorfeld meist aus, wie weit sie bei einem Kind gehen können. Kinder, die schon bei kleinen Grenzüberschreitungen (z. B. übers Haar streicheln, obwohl das Kind das nicht mag) energisch Widerstand leisten, werden als „Opfer“ aussortiert. Manche Täter freunden sich sogar gezielt mit den Eltern des Kindes an und gewinnen das Vertrauen der Familie. Sollte Ihnen auffallen, dass sich jemand „komisch“ verhält und Ihrem Kind immer wieder zu nahe kommt, sollten Sie sich aktiv für Ihr Kind einsetzen und ruhig offen sagen, dass Ihnen die Art missfällt, wie derjenige Ihr Kind in den Arm nimmt oder ihm über den Kopf streichelt. Wachsame und „wehrhafte“ Eltern schrecken potenzielle Täter ab!
Vier wichtige Grundsätze, die Ihrem Kind helfen
Besprechen Sie mit Ihrem Kind (ab drei bis vier Jahren) die folgenden vier Regeln und ermutigen Sie es immer wieder, sich daran zu halten:
1. Dein Körper gehört dir! Wenn eine Berührung für dich blöde oder komisch ist, dann darfst du „Nein“ sagen. Niemand hat das Recht, dich gegen deinen Willen anzufassen, von dir Berührungen zu verlangen, die du nicht magst, dich auf den Schoß zu nehmen, dich zu umarmen oder abzuküssen – und das gilt auch für Verwandte, die mit Begeisterung über das Kind herfallen und es vor Liebe schier erdrücken. Wichtig: Akzeptieren Sie als Eltern die Grenzen Ihres Kindes, wenn es „Nein“ oder „Das will ich nicht!“ sagt!
2. Trau deinem Gefühl! Wenn dir jemand schlechte Gefühle bereitet, dann darfst du dich wehren. Es gibt gute und schlechte Geheimnisse! Schlechte Geheimnisse werden dir aufgezwungen und sind eigentlich gar keine Geheimnisse. Du darfst sie mir ohne weiteres verraten, es wird nichts Schlimmes passieren!
3. Du darfst „Nein“ sagen! Erwachsene oder auch ältere Kinder verlangen von Kindern manchmal etwas, was Kindern Angst macht, ihnen weh tut oder ganz komische Gefühle verursacht. Dann darfst du „Nein“ sagen und brauchst nicht zu tun, was sie von dir erwarten. Notfalls, wenn Worte nichts nützen, darfst du dich auch tatkräftig wehren (schreien, treten, beißen).
4. Du darfst dir Hilfe holen! Manchmal ist es zu schwer, sich ganz alleine zu wehren. Dann kannst du jederzeit zu mir kommen und mich um Hilfe bitten.
Donnerstag, 17. März 2011
Google patcht Lücke in Chromes Flash Player vor Adobe
Google hat am Dienstag eine aktualisierte Version seines Browsers Chrome veröffentlicht, die eine Sicherheitslücke im integrierten Flash Player behebt. Andere Browser werden einen Patch von Adobe erst nächste Woche erhalten.
Am Montag hatte Adobe berichtet, eine ungepatchte Lücke im Flash Player, Adobe Reader und Acrobat werde aktiv ausgenutzt. Brad Arkin, Senior Director für Produktsicherheit bei Adobe, hat im Firmenblog näher Stellung bezogen, wie und wann ein Patch erscheinen wird. Die Lücke wird ausgenutzt, indem Angreifer Mails mit präparierten Flash Dateien, die an Exel-Dokumente eingebettet sind, versenden.
Vorgestern hat Google ein Update für die Nutzer der stabilen Chrome-Version und der Beta-Versionen veröffentlicht. "Diese Version enthält eine aktualisierte Version des Flash-Player" sagte ein Produktmanager in einem Google-Blog.
Nach Update auf die aktualisierte Chrome-Version 10.0.648.134 identifiziert der Browser die verwendete Flash Player Version als 10.2.154.25. Flash Player 10.2.154.18, der in der vorigen Chrome Version eingebunden war, ist von der Sicherheitsücke betroffen. Adobe bestätigte mittlerweile, dass Version 10.2.154.25. im aktualisierten Chrome den Patch für die Lücke enthalte.
Adobe kommentierte die Situation sinngemäß so: "Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit Google erhält die Firma neue Versionen von Flash Player für Tests und Integration. Sind die Tests beendet, wird die neue Version durch den Chrome Auto-Updater verteilt."
Adobe teste die neue Version noch über alle unterstützten Plattformen hinweg, von Windows und Mac OS bis Linux und Android, sagte eine Sprecherin von Adobe.
Google integriert Fixes für Flash Player selbstständig seit April 2010. Seither hatte Chrome bereits mehrmals den Vorteil der schnelleren Behebung von Lücken vor den anderen Browsern.
Chrome 10.0.648.134 mit dem gepatchten Flash Player ist auf Googles Website zum Download für Windows, Mac OS X and Linux eingestellt.
Am Montag hatte Adobe berichtet, eine ungepatchte Lücke im Flash Player, Adobe Reader und Acrobat werde aktiv ausgenutzt. Brad Arkin, Senior Director für Produktsicherheit bei Adobe, hat im Firmenblog näher Stellung bezogen, wie und wann ein Patch erscheinen wird. Die Lücke wird ausgenutzt, indem Angreifer Mails mit präparierten Flash Dateien, die an Exel-Dokumente eingebettet sind, versenden.
Vorgestern hat Google ein Update für die Nutzer der stabilen Chrome-Version und der Beta-Versionen veröffentlicht. "Diese Version enthält eine aktualisierte Version des Flash-Player" sagte ein Produktmanager in einem Google-Blog.
Nach Update auf die aktualisierte Chrome-Version 10.0.648.134 identifiziert der Browser die verwendete Flash Player Version als 10.2.154.25. Flash Player 10.2.154.18, der in der vorigen Chrome Version eingebunden war, ist von der Sicherheitsücke betroffen. Adobe bestätigte mittlerweile, dass Version 10.2.154.25. im aktualisierten Chrome den Patch für die Lücke enthalte.
Adobe kommentierte die Situation sinngemäß so: "Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit Google erhält die Firma neue Versionen von Flash Player für Tests und Integration. Sind die Tests beendet, wird die neue Version durch den Chrome Auto-Updater verteilt."
Adobe teste die neue Version noch über alle unterstützten Plattformen hinweg, von Windows und Mac OS bis Linux und Android, sagte eine Sprecherin von Adobe.
Google integriert Fixes für Flash Player selbstständig seit April 2010. Seither hatte Chrome bereits mehrmals den Vorteil der schnelleren Behebung von Lücken vor den anderen Browsern.
Chrome 10.0.648.134 mit dem gepatchten Flash Player ist auf Googles Website zum Download für Windows, Mac OS X and Linux eingestellt.
Sorge um Apple-Glückssträhne: Analyst wird skeptisch
Ist der phänomenal gute Lauf von Apple vorbei? Ein Analyst hegt mittlerweile Zweifel daran, dass der kalifornische Elektronikkonzern das wahnsinnige Wachstumstempo der vergangenen Jahre halten kann. Alex Gauna von JMP Securities stufte die Aktie am Mittwoch von "market outperform" auf "market perform" herab - und bewertet das Papier damit nur noch als mittelmäßig gute Geldanlage.
Gauna begründete sein Urteil mit dem vergleichsweise schwachen Wachstum beim chinesischen Auftragsfertiger Foxconn, der für Apple die Erfolgsgeräte von iPhone bis iPad herstellt. Das, so schlussfolgerte Gauna, könne nur bedeuten, dass sich auch das Geschäft bei Apple etwas abgekühlt habe. Hinzu kommt die Sorge, dass nach der Katastrophe in Japan wichtige Zulieferteile ausbleiben wie Chips. Das würde die Produktion lahmlegen.
Das "Wall Street Journal" bezeichnete die Herabstufung augenzwinkernd als "Blasphemie". Nach Angaben der Finanznachrichtenagentur Bloomberg hatte es seit Oktober kein Analyst mehr gewagt, sich derart kritisch mit Apple auseinanderzusetzen. Von 55 Analysten, die Bloomberg erfasst hat, raten 50 weiterhin zum Kauf der Aktie. Die restlichen fünf empfehlen den Investoren, die Papiere zu halten, aber nicht weiter aufzustocken.
Seit Anfang 2009 hat die Apple-Aktie einen grandiosen Lauf hingelegt. Wer den Anteilsschein damals für gute 80 US-Dollar gekauft hat, bekommt heute 330 US-Dollar. Apple ist mit 304 Milliarden US-Dollar das zweitteuerste Unternehmen der USA und wird nur noch vom Ölkonzern ExxonMobil übertroffen. Am Mittwoch fiel die Aktie allerdings um 4,5 Prozent. Zuletzt war das Papier im Juni vergangenen Jahres so stark gesunken.
Rekordzahlen und Gegenstimmen
Am Donnerstag ging es aber schon wieder mehr als 2 Prozent nach oben. Die Schweizer Großbank Credit Suisse hatte sich schützend vor Apple gestellt und ein Loblied angestimmt. Analyst Kulbinder Garcha hält es für denkbar, dass Apple zum wertvollsten Unternehmen der Welt aufsteigt - und prophezeit einen Aktienkurs von sage und schreibe 500 US-Dollar. Apple sei den meisten Rivalen immer noch einen Schritt voraus, begründete Garcha sein Urteil.
Apple hatte sich zuletzt mit Rekordzahlen überschlagen. Noch im Weihnachtsquartal 2010 war der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um satte 71 Prozent auf 26,7 Milliarden US-Dollar gestiegen. Der Gewinn verdoppelte sich sogar beinahe auf 6 Milliarden US-Dollar (aktuell 4,3 Milliarden Euro). Die Zeiten mit diesen gewaltigen Sprüngen, so glaubt der kritische JMP-Analyst Gauna indes, sind nun vorbei.
Sein Gegenspieler Garcha und die meisten anderen Kollegin widersprechen. Sie glauben immer noch, dass Apple das Zeug zu neuen Höchstleistungen hat. "Das iPhone ist immer noch der Treiber", erklärte Garcha. Hinzu kommt seiner Meinung nach ein gigantischer Markt für Tablet-Computer wie dem iPad. Im vergangenen Jahr war Apple aus dem Stand 15 Millionen Stück losgeworden und beherrschte den Markt nach Daten des Marktforschers IDC mit einem Anteil von 80 Prozent.
iPad 2 - Rekordverkäufe?
Die Erfolgsgeschichte scheint weiterzugehen: Das jüngst gestartete iPad 2 (erster Test hier) war in den USA schon nach wenigen Stunden ausverkauft. Online bestellt, muss der Kunde in den USA bis zu fünf Wochen warten; in Deutschland soll das iPad 2 am 25. März starten. Apple selbst hat noch keine Verkaufszahlen veröffentlicht - sie würden die Frage beantworten helfen, welche Seite Recht hat.
Gauna begründete sein Urteil mit dem vergleichsweise schwachen Wachstum beim chinesischen Auftragsfertiger Foxconn, der für Apple die Erfolgsgeräte von iPhone bis iPad herstellt. Das, so schlussfolgerte Gauna, könne nur bedeuten, dass sich auch das Geschäft bei Apple etwas abgekühlt habe. Hinzu kommt die Sorge, dass nach der Katastrophe in Japan wichtige Zulieferteile ausbleiben wie Chips. Das würde die Produktion lahmlegen.
Das "Wall Street Journal" bezeichnete die Herabstufung augenzwinkernd als "Blasphemie". Nach Angaben der Finanznachrichtenagentur Bloomberg hatte es seit Oktober kein Analyst mehr gewagt, sich derart kritisch mit Apple auseinanderzusetzen. Von 55 Analysten, die Bloomberg erfasst hat, raten 50 weiterhin zum Kauf der Aktie. Die restlichen fünf empfehlen den Investoren, die Papiere zu halten, aber nicht weiter aufzustocken.
Seit Anfang 2009 hat die Apple-Aktie einen grandiosen Lauf hingelegt. Wer den Anteilsschein damals für gute 80 US-Dollar gekauft hat, bekommt heute 330 US-Dollar. Apple ist mit 304 Milliarden US-Dollar das zweitteuerste Unternehmen der USA und wird nur noch vom Ölkonzern ExxonMobil übertroffen. Am Mittwoch fiel die Aktie allerdings um 4,5 Prozent. Zuletzt war das Papier im Juni vergangenen Jahres so stark gesunken.
Rekordzahlen und Gegenstimmen
Am Donnerstag ging es aber schon wieder mehr als 2 Prozent nach oben. Die Schweizer Großbank Credit Suisse hatte sich schützend vor Apple gestellt und ein Loblied angestimmt. Analyst Kulbinder Garcha hält es für denkbar, dass Apple zum wertvollsten Unternehmen der Welt aufsteigt - und prophezeit einen Aktienkurs von sage und schreibe 500 US-Dollar. Apple sei den meisten Rivalen immer noch einen Schritt voraus, begründete Garcha sein Urteil.
Apple hatte sich zuletzt mit Rekordzahlen überschlagen. Noch im Weihnachtsquartal 2010 war der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um satte 71 Prozent auf 26,7 Milliarden US-Dollar gestiegen. Der Gewinn verdoppelte sich sogar beinahe auf 6 Milliarden US-Dollar (aktuell 4,3 Milliarden Euro). Die Zeiten mit diesen gewaltigen Sprüngen, so glaubt der kritische JMP-Analyst Gauna indes, sind nun vorbei.
Sein Gegenspieler Garcha und die meisten anderen Kollegin widersprechen. Sie glauben immer noch, dass Apple das Zeug zu neuen Höchstleistungen hat. "Das iPhone ist immer noch der Treiber", erklärte Garcha. Hinzu kommt seiner Meinung nach ein gigantischer Markt für Tablet-Computer wie dem iPad. Im vergangenen Jahr war Apple aus dem Stand 15 Millionen Stück losgeworden und beherrschte den Markt nach Daten des Marktforschers IDC mit einem Anteil von 80 Prozent.
iPad 2 - Rekordverkäufe?
Die Erfolgsgeschichte scheint weiterzugehen: Das jüngst gestartete iPad 2 (erster Test hier) war in den USA schon nach wenigen Stunden ausverkauft. Online bestellt, muss der Kunde in den USA bis zu fünf Wochen warten; in Deutschland soll das iPad 2 am 25. März starten. Apple selbst hat noch keine Verkaufszahlen veröffentlicht - sie würden die Frage beantworten helfen, welche Seite Recht hat.
Gledaj uzivo Big Brother 2011 (Veliki brat)
Poceo je Big Brother (Veliki brat) 2011 - Region, pod imenom: "Ljub bliznjeg svog"
Ko zeli da prati uzivo, znaci live desavanja u kuci velikog brata iliti big bradera, nek dodje kod nas na sajt:
- Soraja Vučelić
- Slavica Zulejić
- Nirmal Kukić
- Nikola Nemešević
- Nikola Nasteski
- Nikola Mavrović
- Milan Grahovac
- Mila Tokić
- Marijana Čvrljak
- Horvat Čagalj
- Ema Šuker
- George Rkman
- Duško Bogdanović
- Dražen Bogdan
- Dragana Strahinjić
- Bojana Stojković
NE ZABORAVITE:
BIG BROTHER ili VELIKI BRAT 2011 UZIVO:
www.FOLKOTEKA.net/iptv
Sn0wbreeze 2.3b2: Erweiterte Gestensteuerung für iPad durch Jailbreak verfügbar
vom 17.03.2011
Der Hacker ih8sn0w hat die zweite Beta-Version der Entsperr-Software Sn0wbreeze 2.3 veröffentlicht. Mit ihr könne die erweiterte Multitasking-Gestensteuerung freigeschaltet werden, welche bisher nur Entwicklern zur Verfügung stand, heißt es. Wie die Technikseite Techtree.com berichtet, kann mit Snowbreeze 2.3 iOS 4.3 nun auch über Windows-Computer gehackt werden.
Bei Sn0wbreeze handelt es sich um einen Tethered-Jailbreak, das bedeutet, dass das jeweilige iOS-Gerät bei jedem Neustart mittels eines Computers entsperrt werden muss. Diejenigen, welche Ultrasn0w zum Unlocken benutzen, können Snowbreeze 2.3 nicht verwenden.
Die Entsperr-Software ist für die Apple-Geräte iPhone 4, iPhone 3GS, iPod Touch 3G, iPod Touch 4G und das iPad verfügbar. Das iPad 2 wird zurzeit noch nicht unterstützt.
Der Hacker ih8sn0w hat die zweite Beta-Version der Entsperr-Software Sn0wbreeze 2.3 veröffentlicht. Mit ihr könne die erweiterte Multitasking-Gestensteuerung freigeschaltet werden, welche bisher nur Entwicklern zur Verfügung stand, heißt es. Wie die Technikseite Techtree.com berichtet, kann mit Snowbreeze 2.3 iOS 4.3 nun auch über Windows-Computer gehackt werden.
Bei Sn0wbreeze handelt es sich um einen Tethered-Jailbreak, das bedeutet, dass das jeweilige iOS-Gerät bei jedem Neustart mittels eines Computers entsperrt werden muss. Diejenigen, welche Ultrasn0w zum Unlocken benutzen, können Snowbreeze 2.3 nicht verwenden.
Die Entsperr-Software ist für die Apple-Geräte iPhone 4, iPhone 3GS, iPod Touch 3G, iPod Touch 4G und das iPad verfügbar. Das iPad 2 wird zurzeit noch nicht unterstützt.
Mittwoch, 16. März 2011
Bringt die grauen Zellen auf Trab: Farb-Sudoku für Kinder
(geeignet für Kinder ab etwa fünf Jahren)
Sie benötigen:
* 1 Stück festen Karton
* Stift, Lineal
* 16 farbige Plastikplättchen (z. B. aus einem Flohspiel) oder ersatzweise farbige Spielsteine aus der Spielesammlung, je 4 in den Farben Rot, Grün, Gelb und Blau
So wird vorbereitet:
Zeichnen Sie für das Spielbrett auf den Karton ein Quadrat von etwa 12 x 12 Zentimetern Kantenlänge, das Sie anschließend in 4 x 4 Kästchen unterteilen.
So wird gespielt:
Regeln: Das Farb-Sudoku-Spiel wird nach den Regeln des Zahlensudoku gespielt. Es gibt vier waagerechten Zeilen zu je vier Spielfeldern, vier senkrechten Spalten zu je vier Spielfeldern sowie vier Quadrate zu je vier Spielfeldern, die mit je einem Plättchen belegt werden. Jedes farbige Plättchen gehört gleichzeitig zu einem Quadrat, zu einer Zeile und zu einer Spalte. In jeder Spalte, jeder Zeile und jedem Vierer-Quadrat muss jeweils ein Plättchen von jeder Farbe vorkommen, also ein rotes, ein blaues, ein gelbes und ein grünes.
Spielablauf:
Bauen Sie zunächst alle farbigen Plättchen (Spielsteine) nach den obigen Regeln auf dem Spielbrett auf. Anschließend entfernen Sie je nach Geschicklichkeit Ihres Kindes bis zu 10 Plättchen (anfangs nur 5 oder 6) wieder vom Spielbrett und legen sie daneben. Erklären Sie Ihrem Kind die Regeln und/oder machen Sie ihm vor, wie es durch logisches Kombinieren herausfinden kann, welche Farbe auf welchen Platz gehört. Befinden sich z. B. in einer Spalte schon ein blaues, ein gelbes und ein grünes Plättchen, passt auf das freie Spielfeld nur ein rotes Plättchen.
Sie werden sehen, wenn Ihr Kind das Prinzip einmal begriffen hat, werden schon die Kleinen richtig „süchtig“ nach mehr Farb-Sudoku. Zumindest bei meinen Kindern, die dieses Spiel früher „Kinder-Doku“ getauft haben, war es so.
Sie benötigen:
* 1 Stück festen Karton
* Stift, Lineal
* 16 farbige Plastikplättchen (z. B. aus einem Flohspiel) oder ersatzweise farbige Spielsteine aus der Spielesammlung, je 4 in den Farben Rot, Grün, Gelb und Blau
So wird vorbereitet:
Zeichnen Sie für das Spielbrett auf den Karton ein Quadrat von etwa 12 x 12 Zentimetern Kantenlänge, das Sie anschließend in 4 x 4 Kästchen unterteilen.
So wird gespielt:
Regeln: Das Farb-Sudoku-Spiel wird nach den Regeln des Zahlensudoku gespielt. Es gibt vier waagerechten Zeilen zu je vier Spielfeldern, vier senkrechten Spalten zu je vier Spielfeldern sowie vier Quadrate zu je vier Spielfeldern, die mit je einem Plättchen belegt werden. Jedes farbige Plättchen gehört gleichzeitig zu einem Quadrat, zu einer Zeile und zu einer Spalte. In jeder Spalte, jeder Zeile und jedem Vierer-Quadrat muss jeweils ein Plättchen von jeder Farbe vorkommen, also ein rotes, ein blaues, ein gelbes und ein grünes.
Spielablauf:
Bauen Sie zunächst alle farbigen Plättchen (Spielsteine) nach den obigen Regeln auf dem Spielbrett auf. Anschließend entfernen Sie je nach Geschicklichkeit Ihres Kindes bis zu 10 Plättchen (anfangs nur 5 oder 6) wieder vom Spielbrett und legen sie daneben. Erklären Sie Ihrem Kind die Regeln und/oder machen Sie ihm vor, wie es durch logisches Kombinieren herausfinden kann, welche Farbe auf welchen Platz gehört. Befinden sich z. B. in einer Spalte schon ein blaues, ein gelbes und ein grünes Plättchen, passt auf das freie Spielfeld nur ein rotes Plättchen.
Sie werden sehen, wenn Ihr Kind das Prinzip einmal begriffen hat, werden schon die Kleinen richtig „süchtig“ nach mehr Farb-Sudoku. Zumindest bei meinen Kindern, die dieses Spiel früher „Kinder-Doku“ getauft haben, war es so.
Falscher Besucherzähler: Betrugsmasche mit Facebook-Apps
Mit immer wieder neuen Tricks versuchen Betrüger Facebook-Nutzer in die Falle zu locken. So bieten sie speziell erstellte Facebook-Apps an, von denen keine hält, was sie verspricht. Dazu gehört auch ein vorgeblicher Besucherzähler, dessen einziges Ziel es ist, neue Umfrageteilnehmer zu ködern.
Der österreichische Antivirusanbieter Emsisoft berichtet in seinem Blog über eine Facebook-App namens "List your stalkers", die detaillierte Statistiken über die Besucher der eigenen Profilseite liefern soll. Stattdessen verbreitet sie Werbung für sich auf der Pinnwand des Benutzers, wo sie mit hohen Besucherzahlen protzt. Die Anwendung nötigt zur Teilnahme an einer Umfrage ("Survey"), bei der persönliche Daten erhoben werden. Solche Datensätze können die Online-Betrüger zu Geld machen.
Candid Wüest vom Sicherheitsunternehmen Symantec hat sich der Mühe unterzogen eine halbe Million öffentlich Pinnwandbeiträge diverser Facebook-Nutzer zu untersuchen. Dabei hat er festgestellt, dass 21 Prozent der Links in diesen Meldungen auf Facebook-Apps verweisen. Dabei sind drei von vier dieser Apps betrügerischer oder gar schädlicher Natur.
Facebook entfernt solche Apps regelmäßig, doch die Betrüger starten einfach eine neue Kampagne mit leichten Variationen desselben Themas. Auf diese Weise finden sie immer wieder neue Opfer, deren Daten sie verkaufen können. So bleibt nur immer wieder davor zu warnen, allzu schnell auf die Links von Pinnwandnachrichten zu klicken, die sensationelle Promi-News, kuriose Videos oder tolle Apps verheißen.
Der österreichische Antivirusanbieter Emsisoft berichtet in seinem Blog über eine Facebook-App namens "List your stalkers", die detaillierte Statistiken über die Besucher der eigenen Profilseite liefern soll. Stattdessen verbreitet sie Werbung für sich auf der Pinnwand des Benutzers, wo sie mit hohen Besucherzahlen protzt. Die Anwendung nötigt zur Teilnahme an einer Umfrage ("Survey"), bei der persönliche Daten erhoben werden. Solche Datensätze können die Online-Betrüger zu Geld machen.
Candid Wüest vom Sicherheitsunternehmen Symantec hat sich der Mühe unterzogen eine halbe Million öffentlich Pinnwandbeiträge diverser Facebook-Nutzer zu untersuchen. Dabei hat er festgestellt, dass 21 Prozent der Links in diesen Meldungen auf Facebook-Apps verweisen. Dabei sind drei von vier dieser Apps betrügerischer oder gar schädlicher Natur.
Facebook entfernt solche Apps regelmäßig, doch die Betrüger starten einfach eine neue Kampagne mit leichten Variationen desselben Themas. Auf diese Weise finden sie immer wieder neue Opfer, deren Daten sie verkaufen können. So bleibt nur immer wieder davor zu warnen, allzu schnell auf die Links von Pinnwandnachrichten zu klicken, die sensationelle Promi-News, kuriose Videos oder tolle Apps verheißen.
Dienstag, 15. März 2011
Eastwood-Film "Hereafter" aus japanischen Kinos genommen
Der neue Film "Hereafter" von Starregisseur Clint Eastwood (80) wird angesichts der Erdbebenkatastrophe aus den japanischen Kinos genommen. Dies teilte das Hollywoodstudio Warner Brothers mit, wie der britische Sender BBC am Dienstag berichtete.
In Eastwoods übersinnlichem Thriller geht es um Nahtod-Erfahrungen, eine Episode dreht sich um den Tsunami 2004 im Indischen Ozean. Ein Sprecher von Warner Brothers sagte, dass die Szenen zum gegenwärtigen Zeitpunkt höchst unpassend wären. Der Film war Ende Februar in 180 japanischen Kinos angelaufen.
Auch das neue Exorzismus-Drama "The Rite" mit Anthony Hopkins (72) in der Hauptrolle, das eigentlich am nächsten Wochenende in Japan anlaufen sollte, wird laut Warner Brothers auf unbestimmte Zeit verschoben. In Deutschland ist Eastwoods "Hereafter - Der Tag danach" (Kino-Kritik) seit dem 27. Januar in den Kinos zu sehen.
In Eastwoods übersinnlichem Thriller geht es um Nahtod-Erfahrungen, eine Episode dreht sich um den Tsunami 2004 im Indischen Ozean. Ein Sprecher von Warner Brothers sagte, dass die Szenen zum gegenwärtigen Zeitpunkt höchst unpassend wären. Der Film war Ende Februar in 180 japanischen Kinos angelaufen.
Auch das neue Exorzismus-Drama "The Rite" mit Anthony Hopkins (72) in der Hauptrolle, das eigentlich am nächsten Wochenende in Japan anlaufen sollte, wird laut Warner Brothers auf unbestimmte Zeit verschoben. In Deutschland ist Eastwoods "Hereafter - Der Tag danach" (Kino-Kritik) seit dem 27. Januar in den Kinos zu sehen.
Internet Explorer 9 - nicht mehr für XP
Seit heute steht die finale Version 9 des Internet Explorers von Microsoft zum Download bereit. Allerdings wird es diesen Browser nicht mehr für Windows XP geben. Wer ihn nutzen will, muss zu einer neueren Windows-Version wechseln.
Den Internet Explorer 9 gibt es hier in der deutschen Version zum Download, außerdem wird er in den nächsten Wochen per automatischem Update an passende Windows-Rechner verteilt. Der IE9 läuft unter Windows Vista mit SP2 und Windows 7 sowie den jeweiligen Serverversionen Windows Server 2008 mit SP2 und Windows Server 2008 R2. Es gibt 32- und 64-Bit-Versionen. Eine Parallelinstallation mit IE 8 ist nicht möglich.
Konkurrent Google hat nach wenigen Stunden bereits die erste Erweiterung für den Internet Explorer 9 veröffentlicht. Sie ist noch im Betastadium und soll dafür sorgen, dass Web-Videos im hauseigenen WebM-Format abgespielt werden können. Hintergrund ist der Versuch von Google, AMD, Nvidia, Mozilla, Oracle und Opera, WebM mit dem dazugehörigen Codec VP8 als Alternative zu H.264 zu etablieren.
Den ersten Krach gab es auch schon: Asa Dotzler, Sprecher des Firefox-Herstellers Mozilla, bezeichnete Microsofts Angaben zur "vollständigen Hardwarebeschleunigung" als Marketing-Lüge. Das sei technisch gar nicht möglich. Und der Firefox 4 nutze die selben APIs, weshalb die Performance beider Brwoser nahezu deckungsgleich sei.
Den Internet Explorer 9 gibt es hier in der deutschen Version zum Download, außerdem wird er in den nächsten Wochen per automatischem Update an passende Windows-Rechner verteilt. Der IE9 läuft unter Windows Vista mit SP2 und Windows 7 sowie den jeweiligen Serverversionen Windows Server 2008 mit SP2 und Windows Server 2008 R2. Es gibt 32- und 64-Bit-Versionen. Eine Parallelinstallation mit IE 8 ist nicht möglich.
Konkurrent Google hat nach wenigen Stunden bereits die erste Erweiterung für den Internet Explorer 9 veröffentlicht. Sie ist noch im Betastadium und soll dafür sorgen, dass Web-Videos im hauseigenen WebM-Format abgespielt werden können. Hintergrund ist der Versuch von Google, AMD, Nvidia, Mozilla, Oracle und Opera, WebM mit dem dazugehörigen Codec VP8 als Alternative zu H.264 zu etablieren.
Den ersten Krach gab es auch schon: Asa Dotzler, Sprecher des Firefox-Herstellers Mozilla, bezeichnete Microsofts Angaben zur "vollständigen Hardwarebeschleunigung" als Marketing-Lüge. Das sei technisch gar nicht möglich. Und der Firefox 4 nutze die selben APIs, weshalb die Performance beider Brwoser nahezu deckungsgleich sei.
Polizei sperrt Facebook-Seite nach 20.000 Party-Anmeldungen
Es sollte einfach eine ausgelassene Geburtstagsparty werden - mit so vielen Gästen hatte die 15-jährige Schülerin Jess Cooper aus Sydney allerdings nicht gerechnet. Sie hatte eine offene Einladung mit ihrer Adresse auf Facebook hochgeladen, die innerhalb von 24 Stunden 20.000 Menschen annahmen.
Die Polizei ließ die Facebook-Seite am Dientag sperren. "Wer an dem Tag in der Straße auftaucht, wird nichts außer Polizeiautos vorfinden", sagte Inspektor Terry Dalton im Rundfunk.
Vor drei Jahren hatte Teenager Corey Worthington via Internet zu einer Party eingeladen, weil seine Eltern fort waren. 500 Gäste kamen und die Party in einem Vorort von Melbourne geriet außer Rand und Band. Die Polizei rückte mit mehreren Einsatzkommandos und Hunden an, um das Chaos zu beenden.
Die Polizei ließ die Facebook-Seite am Dientag sperren. "Wer an dem Tag in der Straße auftaucht, wird nichts außer Polizeiautos vorfinden", sagte Inspektor Terry Dalton im Rundfunk.
Vor drei Jahren hatte Teenager Corey Worthington via Internet zu einer Party eingeladen, weil seine Eltern fort waren. 500 Gäste kamen und die Party in einem Vorort von Melbourne geriet außer Rand und Band. Die Polizei rückte mit mehreren Einsatzkommandos und Hunden an, um das Chaos zu beenden.
Browser Finale Version des Internet Explorer 9 zum Download verfügbar
Der Internet Explorer 9 ist fertig. Der Browser bietet neben einem reduzierteren und überarbeiteten Design nun eine verbesserte Registerkartenverwaltung, erweiterte Optionen für das Anheften von Websites an die Windows Taskleiste und für die Sprunglisten sowie eine angepasste Benachrichtigungsfunktion. Mit dem neuen Sicherheits-Feature "Tracking-Schutz" gibt der IE9 außerdem mehr Kontrolle über die vom Nutzer hinterlassenen Informationen. Außerdem ist die Unterstützung für HTML5 und die Hardwarebeschleunigung durch die Grafikkarte hinzugekommen.
Der Internet Explorer 9 steht ab heute zum Download unter www.internet-explorer9.de sowie unter Microsoft.com bereit und präsentiert sich auf den ersten Blick mit einer überarbeiteten Benutzeroberfläche. In der Grundeinstellung finden sich im Browserfenster nur noch die Elemente, die für die meisten Anwender von Bedeutung sind und die wahrscheinlich am häufigsten genutzt werden. Dafür wurde unter anderem der Zurück-Button größer und auffälliger gestaltet, die Adressleiste und das Suchfeld in die Eingabeleiste integriert und die verschiedenen Menüs aus den Vorgängerversionen in einem einzigen Menü zusammengefasst.
Mit der "Anheften an Taskleiste"-Funktion lassen sich Websites aus dem IE9 heraus auf die Taskleiste in Windows 7 ablegen und später, ohne vorheriges Starten des Browsers, öffnen. Sprunglisten ermöglichen zudem einen schnellen und direkten Zugriff beispielsweise auf die Webmail-Inbox oder häufig besuchte Webseiten. Einige Anbieter haben diese Funktion schon in ihre Websites integriert. So bieten GMX, Web.de, Freenet, T-Online und Xing sowie MSN, Windows Live Hotmail und Bing in der angehefteten Version ihrer Websites einen direkten Zugriff auf den Posteingang oder Kontoeinstellungen der Nutzer. Um mehrere Internetseiten gleichzeitig darzustellen, kann der Nutzer nun auch einzelne Websites aus dem Browser herausziehen und sie mit Windows Aero Snap auf dem Bildschirm positionieren.
Thema: Sicherheit
Die neue Funktion "Tracking-Schutz" im Internet Explorer 9 gibt Internetnutzern mehr Kontrolle über die von ihnen geteilten Informationen. Viele moderne Websites speichern die Daten, welche die Nutzer über ihren Browser abrufen. Darüber hinaus laufen im Hintergrund häufig Dienste von Drittanbietern, die ebenfalls auf persönliche Daten der Nutzer zugreifen. Mithilfe von "Tracking-Schutz" im neuen IE9 kann dies unterbunden werden. Aktiviert der Nutzer den "Tracking-Schutz", werden sogenannte Tracking-Schutz-Listen wirksam, die vom Nutzer im Internet Explorer hinzugefügt und gefüllt werden. Die Listen enthalten Websites, deren Zugriffe gesperrt werden. Derart gesperrte Internetadressen werden nur aufgerufen, wenn der Nutzer sie durch direkte Eingabe abruft. Tracking-Schutz-Listen können von Nutzern selbst oder von Drittanbietern über das Internet zur Verfügung gestellt werden. Nutzer können mehrere dieser Listen in den Internet Explorer einbinden.
Darstellung von Multimedia-Inhalten
Grafiken, Videos und Texte werden nicht mehr nur vom Prozessor, sondern auch von der Grafikkarte bearbeitet. Zudem werden mit dem Einsatz des neuen Webstandards HTML5 keine Plug-Ins mehr für Videostreaming im Browser benötigt, so Microsoft. Entwickler haben dadurch die Möglichkeit, dynamische Web-Applikationen auf Basis eines Browser-übergreifenden Standards zu erstellen.
Microsoft-Aktion zum Launch
Um diesen Meilenstein zu feiern, verschenkt Microsoft 100.000 Gratis-Downloads des Katy Perry Songs "E.T." (im "Benny Benassi RMX Radio-Edit"). Die ersten Nutzer, die sich den Internet Explorer 9 herunterladen, können sich den Dance-Hit auf der Website ebenfalls seit dem 15.3. exklusiv schon vor offiziellem Verkaufsstart downloaden. Dazu gibt es unabhängig von dem Download-Angebot für alle Internet-Explorer-9-Nutzer einen HD-Video-Stream des Katy-Perry-Konzerts "Katy Perry London Live" auf der Seite zu sehen. Das Konzert wurde bislang nicht in Deutschland ausgestrahlt und enthält zahlreiche Hits des amerikanischen Popstars von "California Girls", über "I Kissed A Girl" bis hin zu "Fireworks".
Der Internet Explorer 9 steht ab heute zum Download unter www.internet-explorer9.de sowie unter Microsoft.com bereit und präsentiert sich auf den ersten Blick mit einer überarbeiteten Benutzeroberfläche. In der Grundeinstellung finden sich im Browserfenster nur noch die Elemente, die für die meisten Anwender von Bedeutung sind und die wahrscheinlich am häufigsten genutzt werden. Dafür wurde unter anderem der Zurück-Button größer und auffälliger gestaltet, die Adressleiste und das Suchfeld in die Eingabeleiste integriert und die verschiedenen Menüs aus den Vorgängerversionen in einem einzigen Menü zusammengefasst.
Mit der "Anheften an Taskleiste"-Funktion lassen sich Websites aus dem IE9 heraus auf die Taskleiste in Windows 7 ablegen und später, ohne vorheriges Starten des Browsers, öffnen. Sprunglisten ermöglichen zudem einen schnellen und direkten Zugriff beispielsweise auf die Webmail-Inbox oder häufig besuchte Webseiten. Einige Anbieter haben diese Funktion schon in ihre Websites integriert. So bieten GMX, Web.de, Freenet, T-Online und Xing sowie MSN, Windows Live Hotmail und Bing in der angehefteten Version ihrer Websites einen direkten Zugriff auf den Posteingang oder Kontoeinstellungen der Nutzer. Um mehrere Internetseiten gleichzeitig darzustellen, kann der Nutzer nun auch einzelne Websites aus dem Browser herausziehen und sie mit Windows Aero Snap auf dem Bildschirm positionieren.
Thema: Sicherheit
Die neue Funktion "Tracking-Schutz" im Internet Explorer 9 gibt Internetnutzern mehr Kontrolle über die von ihnen geteilten Informationen. Viele moderne Websites speichern die Daten, welche die Nutzer über ihren Browser abrufen. Darüber hinaus laufen im Hintergrund häufig Dienste von Drittanbietern, die ebenfalls auf persönliche Daten der Nutzer zugreifen. Mithilfe von "Tracking-Schutz" im neuen IE9 kann dies unterbunden werden. Aktiviert der Nutzer den "Tracking-Schutz", werden sogenannte Tracking-Schutz-Listen wirksam, die vom Nutzer im Internet Explorer hinzugefügt und gefüllt werden. Die Listen enthalten Websites, deren Zugriffe gesperrt werden. Derart gesperrte Internetadressen werden nur aufgerufen, wenn der Nutzer sie durch direkte Eingabe abruft. Tracking-Schutz-Listen können von Nutzern selbst oder von Drittanbietern über das Internet zur Verfügung gestellt werden. Nutzer können mehrere dieser Listen in den Internet Explorer einbinden.
Darstellung von Multimedia-Inhalten
Grafiken, Videos und Texte werden nicht mehr nur vom Prozessor, sondern auch von der Grafikkarte bearbeitet. Zudem werden mit dem Einsatz des neuen Webstandards HTML5 keine Plug-Ins mehr für Videostreaming im Browser benötigt, so Microsoft. Entwickler haben dadurch die Möglichkeit, dynamische Web-Applikationen auf Basis eines Browser-übergreifenden Standards zu erstellen.
Microsoft-Aktion zum Launch
Um diesen Meilenstein zu feiern, verschenkt Microsoft 100.000 Gratis-Downloads des Katy Perry Songs "E.T." (im "Benny Benassi RMX Radio-Edit"). Die ersten Nutzer, die sich den Internet Explorer 9 herunterladen, können sich den Dance-Hit auf der Website ebenfalls seit dem 15.3. exklusiv schon vor offiziellem Verkaufsstart downloaden. Dazu gibt es unabhängig von dem Download-Angebot für alle Internet-Explorer-9-Nutzer einen HD-Video-Stream des Katy-Perry-Konzerts "Katy Perry London Live" auf der Seite zu sehen. Das Konzert wurde bislang nicht in Deutschland ausgestrahlt und enthält zahlreiche Hits des amerikanischen Popstars von "California Girls", über "I Kissed A Girl" bis hin zu "Fireworks".
Hamburg: Bei schwerem Autounfall sterben mehrere Prominente - Fahrlässige Tötung?
Autounfall mit Prominenten
Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Tötung
Nach dem Unfall in Hamburg, bei dem der Schauspieler Dietmar Mues, seine Frau Sibylle, der Wissenschaftler Günter Amendt und die Bildhauerin Angela Kurrer starben, ermittelt die Polizei wegen fahrlässiger Tötung. Der Unfallverursacher schweigt bislang.
Hamburg - Es war ein tragisches Unglück am helllichten Tag: Ein 38-Jähriger verursachte am Samstag im Hamburger Stadtteil Eppendorf mit seinem Auto einen Unfall, bei dem der Schauspieler Dietmar Mues, seine Frau Sibylle, der Wissenschaftler Günter Amendt und die Bildhauerin Angela Kurrer (Stiefmutter von Schauspieler Dominic Raacke) starben. Nun ermittelt die Polizei wegen fahrlässiger Tötung, wie Polizeisprecher Andreas Schöpflin am Montag berichtete.
Bisher habe der 38-Jährige, der leicht verletzt wurde, zu dem Unfall geschwiegen. Wie stark er unter Drogen stand, soll im Laufe dieser Woche feststehen - dann rechnet die Polizei mit dem Ergebnis eines Bluttests. Bei einem Urin-Schnelltest des Unfallverursachers war der Wirkstoff THC nachgewiesen worden, der in Haschisch oder Marihuana enthalten ist. Daraus lasse sich aber nicht ableiten, wie viel Rauschgift er genommen habe, erklärte Schöpflin - und wie lange der Drogenkonsum her war.
Dem 38-Jährigen droht bei einer Verurteilung eine mehrjährige Haftstrafe. In diesem Fall sei ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren zu erwarten, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Wilhelm Möllers, am Montag. Bis zu einem Prozess würden die Ermittlungen jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Derzeit lägen keine Haftgründe gegen den 38-Jährigen vor.
Er war an einer belebten Kreuzung über Rot gefahren, mit einem Auto zusammengestoßen und auf den Bürgersteig geschleudert, wo er in eine Menschengruppe raste.
In dem Auto, das mit dem Fahrzeug des Unfallverursachers zusammengestoßen war, saßen der Schauspieler Peter Striebeck, 72, sowie dessen Ehefrau Ulla. Beide kamen mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus.
Amendt wurde nach Polizeiangaben unter dem Auto eingeklemmt und starb noch an der Unfallstelle. Auch Mues konnte nicht mehr durch Reanimationsmaßnahmen an der Unfallstelle gerettet werden, seine Frau erlag später im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen.
Der Unfall hat in Hamburg Trauer und Entsetzen ausgelöst. Viele Menschen legten an der Unglücksstelle Blumen nieder und zündeten Kerzen an. Am Unfallort, einer belebten Kreuzung, treffen sechs Straßen aufeinander, die unter anderem in Richtung Flughafen führen.
"Was macht so ein Mensch jetzt mit so einer Schuld?"
Mit großer Bestürzung hat die in Hamburg lebende Schauspielerin Hannelore Hoger auf den Tod ihres Kollegen Dietmar Mues und dessen Ehefrau Sibylle reagiert. "Ich bin fassungslos und entsetzlich traurig", sagte Hoger der Tageszeitung "Die Welt". Sie sei mit dem Ehepaar befreundet gewesen. "Es ist so bitter und so überflüssig, weil da so ein verblödeter Heini ein so furchtbares Unglück verursacht. Was macht so ein Mensch jetzt eigentlich mit so einer Schuld?", sagte die Schauspielerin weiter.
Hoger zufolge waren Mues und seine Ehefrau "eine so harmonische Einheit". "Wir haben uns privat immer wieder gesehen, wir haben uns in der Eppendorfer Eisdiele an der Ecke getroffen, wir wollten jetzt unseren Tucholsky-Abend wieder aufnehmen", sagte 68-Jährige. Hoger stand etwa für die ZDF-Krimiserie "Bella Block" gemeinsam mit Mues vor der Kamera. Sie spielten ein Ehepaar in dem 2009 ausgestrahlten Fernsehfilm "Jeder Mensch braucht ein Geheimnis".
Das Ehepaar Mues hinterlässt drei Söhne
Der Schauspieler Dietmar Mues ist vielen Fernsehzuschauern aus zahlreichen Krimis bekannt, unter anderem aus "Tatort", "Soko Köln" und "Bella Block" oder durch die Hauptrolle des BR-Spielfilms "Jeder Mensch braucht ein Geheimnis". Der gebürtige Dresdner lebte seit 1973 in Hamburg und gehörte zwölf Jahre zum Ensemble des Schauspielhauses. Er arbeitete auch als Drehbuchautor und mit Jazz-Musikern zusammen. Mues und seine Frau hinterlassen drei Söhne, darunter die beiden Schauspieler Wanja und Jona.
Der Sozialwissenschaftler Amendt hatte in den siebziger Jahren mit seinem Buch "Sexfront" für Aufsehen gesorgt. In den neunziger Jahren zog er sich aus der sexualwissenschaftlichen und sexualpolitischen Diskussion zurück. Schwerpunkt seiner Arbeit wurden Drogengebrauch und Drogenpolitik.
Die Drogenthematik untersuchte er in den Büchern "Sucht Profit Sucht. Zur politischen Ökonomie des Drogenhandels" sowie "Die Droge. Der Staat. Der Tod. Auf dem Weg in die Drogengesellschaft" und "No Drugs. No Future. Drogen im Zeitalter der Globalisierung".
In drei Büchern beschäftigte sich Amendt mit dem Phänomen des von ihm verehrten Musikers Bob Dylan. In dem Buch "Natürlich anders. Homosexuelle in der DDR" (1989) wagte er sich an ein im damaligen sozialistischen Teil Deutschlands stark tabuisiertes Thema.
Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Tötung
Nach dem Unfall in Hamburg, bei dem der Schauspieler Dietmar Mues, seine Frau Sibylle, der Wissenschaftler Günter Amendt und die Bildhauerin Angela Kurrer starben, ermittelt die Polizei wegen fahrlässiger Tötung. Der Unfallverursacher schweigt bislang.
Hamburg - Es war ein tragisches Unglück am helllichten Tag: Ein 38-Jähriger verursachte am Samstag im Hamburger Stadtteil Eppendorf mit seinem Auto einen Unfall, bei dem der Schauspieler Dietmar Mues, seine Frau Sibylle, der Wissenschaftler Günter Amendt und die Bildhauerin Angela Kurrer (Stiefmutter von Schauspieler Dominic Raacke) starben. Nun ermittelt die Polizei wegen fahrlässiger Tötung, wie Polizeisprecher Andreas Schöpflin am Montag berichtete.
Bisher habe der 38-Jährige, der leicht verletzt wurde, zu dem Unfall geschwiegen. Wie stark er unter Drogen stand, soll im Laufe dieser Woche feststehen - dann rechnet die Polizei mit dem Ergebnis eines Bluttests. Bei einem Urin-Schnelltest des Unfallverursachers war der Wirkstoff THC nachgewiesen worden, der in Haschisch oder Marihuana enthalten ist. Daraus lasse sich aber nicht ableiten, wie viel Rauschgift er genommen habe, erklärte Schöpflin - und wie lange der Drogenkonsum her war.
Dem 38-Jährigen droht bei einer Verurteilung eine mehrjährige Haftstrafe. In diesem Fall sei ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren zu erwarten, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Wilhelm Möllers, am Montag. Bis zu einem Prozess würden die Ermittlungen jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Derzeit lägen keine Haftgründe gegen den 38-Jährigen vor.
Er war an einer belebten Kreuzung über Rot gefahren, mit einem Auto zusammengestoßen und auf den Bürgersteig geschleudert, wo er in eine Menschengruppe raste.
In dem Auto, das mit dem Fahrzeug des Unfallverursachers zusammengestoßen war, saßen der Schauspieler Peter Striebeck, 72, sowie dessen Ehefrau Ulla. Beide kamen mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus.
Amendt wurde nach Polizeiangaben unter dem Auto eingeklemmt und starb noch an der Unfallstelle. Auch Mues konnte nicht mehr durch Reanimationsmaßnahmen an der Unfallstelle gerettet werden, seine Frau erlag später im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen.
Der Unfall hat in Hamburg Trauer und Entsetzen ausgelöst. Viele Menschen legten an der Unglücksstelle Blumen nieder und zündeten Kerzen an. Am Unfallort, einer belebten Kreuzung, treffen sechs Straßen aufeinander, die unter anderem in Richtung Flughafen führen.
"Was macht so ein Mensch jetzt mit so einer Schuld?"
Mit großer Bestürzung hat die in Hamburg lebende Schauspielerin Hannelore Hoger auf den Tod ihres Kollegen Dietmar Mues und dessen Ehefrau Sibylle reagiert. "Ich bin fassungslos und entsetzlich traurig", sagte Hoger der Tageszeitung "Die Welt". Sie sei mit dem Ehepaar befreundet gewesen. "Es ist so bitter und so überflüssig, weil da so ein verblödeter Heini ein so furchtbares Unglück verursacht. Was macht so ein Mensch jetzt eigentlich mit so einer Schuld?", sagte die Schauspielerin weiter.
Hoger zufolge waren Mues und seine Ehefrau "eine so harmonische Einheit". "Wir haben uns privat immer wieder gesehen, wir haben uns in der Eppendorfer Eisdiele an der Ecke getroffen, wir wollten jetzt unseren Tucholsky-Abend wieder aufnehmen", sagte 68-Jährige. Hoger stand etwa für die ZDF-Krimiserie "Bella Block" gemeinsam mit Mues vor der Kamera. Sie spielten ein Ehepaar in dem 2009 ausgestrahlten Fernsehfilm "Jeder Mensch braucht ein Geheimnis".
Das Ehepaar Mues hinterlässt drei Söhne
Der Schauspieler Dietmar Mues ist vielen Fernsehzuschauern aus zahlreichen Krimis bekannt, unter anderem aus "Tatort", "Soko Köln" und "Bella Block" oder durch die Hauptrolle des BR-Spielfilms "Jeder Mensch braucht ein Geheimnis". Der gebürtige Dresdner lebte seit 1973 in Hamburg und gehörte zwölf Jahre zum Ensemble des Schauspielhauses. Er arbeitete auch als Drehbuchautor und mit Jazz-Musikern zusammen. Mues und seine Frau hinterlassen drei Söhne, darunter die beiden Schauspieler Wanja und Jona.
Der Sozialwissenschaftler Amendt hatte in den siebziger Jahren mit seinem Buch "Sexfront" für Aufsehen gesorgt. In den neunziger Jahren zog er sich aus der sexualwissenschaftlichen und sexualpolitischen Diskussion zurück. Schwerpunkt seiner Arbeit wurden Drogengebrauch und Drogenpolitik.
Die Drogenthematik untersuchte er in den Büchern "Sucht Profit Sucht. Zur politischen Ökonomie des Drogenhandels" sowie "Die Droge. Der Staat. Der Tod. Auf dem Weg in die Drogengesellschaft" und "No Drugs. No Future. Drogen im Zeitalter der Globalisierung".
In drei Büchern beschäftigte sich Amendt mit dem Phänomen des von ihm verehrten Musikers Bob Dylan. In dem Buch "Natürlich anders. Homosexuelle in der DDR" (1989) wagte er sich an ein im damaligen sozialistischen Teil Deutschlands stark tabuisiertes Thema.
Sicherheitslücke in TeamViewer
Die Remote-PC Software TeamViewer hat eine Sicherheitslücke, mit der sich ein Angreifer Zugang zu Bereichen eines PCs verschaffen kann, auf die er keinen Zugriff haben sollte. Der Hersteller hat bereits ein Update bereitgestellt.
TeamViewer ist eine praktische, für den privaten Bereich kostenlose Software, um Rechner so zu verbinden, dass man Bildschirme von entfernten PCs sehen und dort arbeiten kann, als sei der Rechner lokal. Die Verbindung kann im lokalen Netzwerk oder per Internet aufgebaut werden. Dies ist eine sehr probate Möglichkeit, Probleme auf entfernten Rechnern zu lokalisieren und zu beheben. Die Software unterstützt, auch untereinander, die Plattformen Windows, Linux, Mac OS und mobile Plattformen wie Android und iPhone.
In Version 6.0.10194 von TeamViewer ist eine Sicherheitslücke aufgetaucht, die es einem Angreifer ermöglicht, seine Zugriffsrechte so zu erweitern, dass er gesperrte Bereiche eines PCs einsehen kann. Ein solcher Angriff funktioniert über diese Lücke nur aus dem lokalen Netzwerk, bei einer Übertragung über das Internet greift unter anderem die SSL-Verschlüsselung der Verbindung.
Die Entwickler haben den Fehler bereits behoben und die neue Version TeamViewer 6.0.10344 veröffentlicht. Wenn Sie TeamViewer nutzen, sollten Sie auf die aktuelle Version updaten. Sie steht auf der Webseite des Herstellers zum Download bereit.
TeamViewer ist eine praktische, für den privaten Bereich kostenlose Software, um Rechner so zu verbinden, dass man Bildschirme von entfernten PCs sehen und dort arbeiten kann, als sei der Rechner lokal. Die Verbindung kann im lokalen Netzwerk oder per Internet aufgebaut werden. Dies ist eine sehr probate Möglichkeit, Probleme auf entfernten Rechnern zu lokalisieren und zu beheben. Die Software unterstützt, auch untereinander, die Plattformen Windows, Linux, Mac OS und mobile Plattformen wie Android und iPhone.
In Version 6.0.10194 von TeamViewer ist eine Sicherheitslücke aufgetaucht, die es einem Angreifer ermöglicht, seine Zugriffsrechte so zu erweitern, dass er gesperrte Bereiche eines PCs einsehen kann. Ein solcher Angriff funktioniert über diese Lücke nur aus dem lokalen Netzwerk, bei einer Übertragung über das Internet greift unter anderem die SSL-Verschlüsselung der Verbindung.
Die Entwickler haben den Fehler bereits behoben und die neue Version TeamViewer 6.0.10344 veröffentlicht. Wenn Sie TeamViewer nutzen, sollten Sie auf die aktuelle Version updaten. Sie steht auf der Webseite des Herstellers zum Download bereit.
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