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Sonntag, 17. Januar 2010

Mehr Geld für Familien: Auf diese staatliche Förderung können Sie sich freuen

Das Kindergeld wird um 20 Euro je Kind erhöht. Eltern erhalten ab 2010 für das erste und zweite Kind je 184 Euro pro Monat, für das dritte Kind 190 Euro sowie für alle weiteren Kinder je 215 Euro. Leider profitieren genau diejenigen Familien, die das Kindergeld am allernötigsten hätten, nicht von der Erhöhung. Denn das Kindergeld wird auf die Grundsicherung durch Hartz IV voll angerechnet. Bekommt eine Familie ab 2010 20 Euro mehr durch das Kindergeld, wird genau dieser Betrag vom Regelsatz nach Hartz IV wieder abgezogen. Es bleibt netto also nicht mehr in der Haushaltskasse.

Falls Sie ältere Kinder haben, die bereits selbst etwas verdienen, ist der neue Grenzbetrag für Sie interessant. Ihr Sprössling darf ab 2010 Einkünfte von 8.004 Euro pro Kalenderjahr erzielen, ohne dass das Kindergeld gestrichen wird. Bisher lag die Einkommensgrenze bei 7.680 Euro pro Kalenderjahr.

2010 werden auch die steuerlichen Freibeträge für Kinder erhöht. Pro Kind gibt es zukünftig einen Freibetrag von 7.008 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt dazu von 1.932 auf 2.244 Euro und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 1.080 auf 1.260 Euro pro Elternteil.

Kinderfreibeträge wirken sich erst bei einem Grenzsteuersatz von 31,5 Prozent und damit bei einem zu versteuernden Elterneinkommen ab 60.000 Euro bei Verheirateten aus. Bei Alleinerziehenden sind es entsprechend 30.000 Euro. Die Erhöhung des Kinderfreibetrags macht sich im Lohnsteuerabzugsverfahren zwar nicht bei der Höhe der Lohnsteuer, aber zumindest bei der Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer bemerkbar.

Gerechter geht es künftig auch bei den Steuerklassen zu. Bislang war es oft ärgerlich, dass bei zwei verdienenden Eheleuten mit der Steuerklassenkombination III/V der Partner mit der Steuerklasse V einen im Verhältnis zu den Gesamtbezügen zu hohen Lohnsteuerabzug hatte. Das wurde zwar bei der Einkommensteuer ausgeglichen, jedoch erst im darauffolgenden Jahr.

Durch die Einführung des „Faktorverfahrens“ soll diese Ungleichbehandlung beseitigt werden. Der Faktor ist ein steuermindernder Multiplikator, der sich bei unterschiedlich hohen Arbeitslöhnen der Ehegatten aus der Wirkung des Splittingverfahrens in der Veranlagung errechnet. Dabei wird die Lohnsteuer für jeden der beiden Ehepartner unter Berücksichtigung der den steuerentlastenden Wirkungen des Grundfreibetrags, der Vorsorgepauschale und der Kinderfreibeträge berechnet. So bleibt schon unterm Jahr mehr im Geldbeutel, weil weniger Lohnsteuer abgezogen wird. Sie können sich auf https://www.abgabenrechner.de/fb2010/index.jsp ausrechnen lassen, wie hoch die Lohnsteuer für Sie und Ihren Ehepartner (bei gemeinsamer Veranlagung) nach dem neuen Faktorverfahren ausfällt im Vergleich zu den bisher möglichen Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V.

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