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Mittwoch, 1. Juli 2009

1. Juli 2009: Zahlreiche Änderungen treten in Kraft

Steuern und Finanzen: Gesetzliche Änderungen zum 1. Juli 2009

Zum 1. Juli 2009 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Die Erhöhung der Renten und die Beitragssenkung für gesetzlich Krankenversicherte sind nur zwei Beispiele. Ob Sie zu den Gewinnern zählen erfahren Sie in unserem Text.
Juli 2009: Änderungen für Rentner, gesetzlich Krankenversicherte, ALG II-Bezieher und Autofahrer


Rentner: Anpassung der gesetzlichen Renten

(dhe) Die Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland dürfen sich über einen Anstieg ihrer gesetzlichen Rente von 3,38 Prozent freuen. In Westdeutschland steigt die Rente um 2,41 Prozent. Zwei Beispiele: Der ostdeutsche Rentner Max Mustermann bekommt monatlich eine Rente von 1.500 Euro. Mit der Rentenanpassung erhält er jährlich rund 608 Euro mehr. Der westdeutsche Rentner Gerd Mustermann erhält bei einer Rente von 1.500 Euro jährlich lediglich 434 Euro mehr Rente.

Gesetzliche Krankenversicherung: Einheitlicher Beitragssatz sinkt um 0,6 Prozent
Ein kurzer Rückblick: Im vergangenen Jahr zog sich die politische Diskussion um die Höhe des einheitlichen Beitragssatzes für gesetzlich Krankenversicherte über Monate hin. Am 1. Januar 2009 war es schließlich soweit. Der von der Bundesregierung festgesetzte Beitragssatz von 15,5 Prozent ging an den Start. Für viele Versicherte bedeutete diese Neuerung einen Anstieg von mehr als zwei Prozent. Zum 1. Juli rudert die Bundesregierung wieder zurück: Der einheitliche Beitragssatz sinkt um 0,6 Prozent auf 14,9 Prozent. Das Steuergeschenk vor der Bundestagswahl im September dürfte bei den meisten Arbeitnehmern bei 50 Euro bis 100 Euro pro Jahr liegen.

Arbeitslosengeld II (ALG II)-Bezieher: Regelsätze steigen an
Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II), auch Hartz IV genannt, erhalten vom Staat ab dem 1. Juli mehr Geld. So steigt die pauschalisierte Regelleistung für Alleinstehende und Alleinerziehende um acht Euro auf 359 Euro pro Monat an. Volljährige Partner bekommen zukünftig Arbeitslosengeld II in Höhe von 323 Euro.

Die neuen Hartz IV-Regelsätze für Kinder:

* 215 Euro für ein Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
* 251 Euro für ein Kind ab sechs Jahren bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
* 287 Euro für ein Kind ab 14 Jahren bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Rundfunkgebühren: Befreiung für Arbeitslosengeld II (ALG II)-Empfänger erleichtert
Arbeitslosengeld II-Empfänger können sich künftig leichter von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Der Grund hierfür: Die Bundesagentur für Arbeit schickt mit dem ALG II-Bescheid auch eine Bescheinigung für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Zusammen mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung kann man dieses Dokument an die GEZ, schicken. Zur Erinnerung: Vorher mussten ALG II-Empfänger gesondert vorsprechen.

Autofahrer: Kfz-Steuerberechnung nach Hubraum und Kohlendioxid-Ausstoß
Von der neuen Kfz-Steuer sind Autofahrer betroffen, die sich zukünftig ein Auto kaufen. Die neue Kfz-Steuer wird nach der Größe des Hubraums und der Kohlendioxid-Belastung des Autos berechnet. Die Hubraum-Besteuerung sieht einen Betrag von zwei Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter für Benzin-Fahrzeuge und von 9,50 Euro bei Diesel-Fahrzeugen vor. Beim Kohlendioxid-Ausstoß werden zwei Euro pro Gramm CO2 fällig, die über dem Grenzwert von 120 Gramm pro Kilometer liegen.

Auf der nächsten Seite erfahren Sie die gesetzlichen Neuerungen für Kurzarbeiter, Altenpfleger, Erzieher, Reisende, Sparer und Immobilieneigentümer.

Änderungen für Kurzarbeiter, EU-Reisende, Altenpfleger, Erzieher, Sparer und Immobilieneigentümer


Kurzarbeiter: Bezugszeitraum ausgeweitet
Im Juni 2009 hat die Bundesregierung die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld erhöht sich auf zwei Jahre. Eine weitere Neuerung: Ab dem 7. Monat zahlt die Bundesagentur für Arbeit sämtliche Sozialversicherungsbeiträge.

Reisende: EU-Auslandsurlauber telefonieren günstiger
Über günstigere Telefonpreise dürfen sich Reisende freuen, die innerhalb der Europäischen Union zum Mobiltelefon greifen. Zum wiederholten Mal hat die Europäische Union die Obergrenzen für die Handynutzung gesenkt. Laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz darf eine SMS-Nachricht zwischen den EU-Mitgliedstaaten nicht mehr als 13 Cent inklusive Mehrwertsteuer kosten.
Weitere Handy-Preisgrenzen:

Telefonat vom EU-Urlaubsort nach Hause:

maximal 51,17 Cent pro Minute inklusive Mehrwertsteuer

Empfang eines Anrufs im EU-Urlaubsort:

Maximal 22,61 Cent pro Minute inklusive Mehrwertsteuer.

Altenpfleger und Erzieher: Förderung durch das Meister-BAföG
Mit dem neuen Meister-BAföG steigt der sogenannte “Erhöhungsbetrag pro Kind” von 179 Euro auf 210 Euro pro Monat. Die Hälfte bekommt der Geförderte neuerdings als Zuschuss. Auch der Kreis der Förderberechtigten des Meister-BAföG wird ausgeweitet. Zukünftig können auch Altenpfleger und Erzieher die Förderung beantragen. Weitere Informationen zum Meister-BAföG bietet Ihnen die Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Sparer: Einlagen bis 50.000 Euro sicher
Seit dem 30. Juni 2009 genießen Sparer mehr Schutz vor dem möglichen Verlust ihrer Einlagen. Auslöser für diese Neuerung war die Europäische Union. Das Versprechen der Bundesregierung auch Merkel-Garantie genannt - betrifft die Änderung nicht. Zur Erinnerung: Im Oktober 2008 hatte die Bundeskanzlerin eine Garantie für die Spareinlagen in Deutschland gegeben.
Jetzt sind Spareinlagen bis 50.000 Euro zu 100 Prozent gesetzlich geschützt. Außerdem wird die Auszahlung der Einlage auf höchstens 30 Tage festgeschrieben. Vorher waren 20.000 Euro zu 90 Prozent sicher. Einen zehnprozentigen Verlust aus seiner Einlage trug der Sparer bei einer Bankenpleite in jedem Fall. Unter den gesetzlichen Einlagenschutz fallen Einlagen auf Sparbüchern, Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten.

Immobilieneigentümer: Energiepass auch für Nicht-Wohngebäude
Bis dato mussten Wohnungsbesitzer auf Nachfrage einen Energiepass vorweisen können. Ab dem zweiten Halbjahr 2009 wird ein Energiepass auch von Eigentümern von Nichtwohngebäuden, darunter fallen beispielsweise Hotels, Supermärkte, Gaststätten oder Büroimmobilien, verlangt. Übrigens: In öffentlichen Gebäuden wie Rat- oder Krankenhäusern wird der Energiepass zukünftig auch für die Besucher sichtbar ausgehängt.

Fazit: Ob Rentner, Arbeitnehmer oder Arbeitslose - kurz vor der Bundestagswahl macht die Bundesregierung zahlreiche Steuergeschenke. Ob die Erleichterungen nach der Wahl zu halten sind ist fraglich. Die nächsten größeren Änderungen zum 1. Januar 2010 werden vermutlich anders ausfallen. Was ist Ihre Meinung?

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