NewsKopie: April 2011

Sonntag, 17. April 2011

SMS-Flat von 1&1 weist Vieltipper in die Schranken

Die Allnet-Flat-Tarife von 1&1 wurden erneut überarbeitet, es gibt jetzt eine Flat fürs mobile Internet sowie eine zubuchbare SMS-Flat. Ein Blick ins Kleingedruckte offenbart aber, dass es sich nicht wirklich um eine Flatrate handelt.

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Montabaur (red) - Auch die Bedingungen für die Festnetz-Flatrate wurden in der Leistungsbeschreibung überarbeitet und begrenzt. So behält sich 1&1 (www.1und1.de) bei der All-Net-Flat vor, den Vertrag zu kündigen, wenn monatlich mehr als 5000 Gesprächsminuten für nationale Standardgespräche anfallen. Beim Tarif FreePhone gelten die 5000 Minuten zu allen FreePhone und 1&1 Mobilfunkanschlüssen.
Begrenzung bei der SMS-Option

Bei der SMS Flat dürfte das Limit noch eher erreicht sein, denn hier wird von einer "missbräuchlichen Nutzung" bereits bei 1000 SMS pro Monat ausgegangen, wenn dies in drei Monaten hintereinander geschieht. Das sind umgerechnet 33 SMS pro Tag, für wirkliche Vieltipper ist dies schnell erreicht. In der Werbung ist hier auch ausdrücklich die Rede von "unbegrenzt SMS in alle Mobilfunknetze versenden". Außerhalb der Flat kosten die SMS recht happige 19,9 Cent pro Stück.
Missbrauch soll ausgeschlossen werden

Laut einer Stellungnahme von 1&1 gegenüber der Redaktion handelt es sich lediglich um eine Vorsichtsmaßnahme, um einer missbräuchlichen Nutzung vorzubeugen, etwa, wenn der Anschluss gewerblich genutzt wird. Gleiches gilt für die SMS-Regelung. Wird das Kontingent überschritten, werde man mit dem Kunden in Kontakt treten und genau überprüfen, ob auch tatsächlich ein Missbrauch vorliegt.


Mehr zum Thema 1&1 schränkt SMS-Kunden ein auf www.dsl-magazin.de

Freitag, 1. April 2011

Selbstschutz lässt sich trainieren!

Ist Ihr Kind alt genug, dass es alleine auf den Spielplatz gehen oder einen kurzen Einkauf erledigen darf, sollten Sie folgende Verhaltensmaßnahmen für Notfälle mit ihm besprechen und nach Möglichkeit sogar im Rollenspiel einüben:

Lassen Sie Ihr Kind möglichst nicht alleine auf den Spielplatz oder in die Schule gehen, sondern besser in einer kleinen Gruppe zusammen mit anderen Kindern.
Sehen Sie sich zusammen den Weg zur Schule oder zum Spielplatz an. Wohin kann sich Ihr Kind notfalls wenden, wo gibt es „Rettungsinseln“? Mögliche „Rettungsinseln“ können ein Geschäft, eine belebte Straße oder ein Haus sein, in dem Bekannte wohnen und wo es klingeln kann.
Wenn Ihr Kind sich verfolgt oder bedroht fühlt, sollte es gezielt einen Erwachsenen ansprechen und um Hilfe bitten. Bei einem allgemeinen „Hilfe“ fühlen sich Erwachsene in der Menge beschämenderweise oft nicht verantwortlich – es wird sicher jemand anders helfen...
Wird Ihr Kind festgehalten oder direkt belästigt, sollte es laut schreien! Es kann auch etwas Unerwartetes oder Auffälliges tun, um auf sich aufmerksam zu machen: z. B. den Einkaufskorb gegen die nächste Wand schleudern oder dem Angreifer einen Ball an den Kopf werfen.
Ihr Kind sollte sich nicht verstecken, wenn es angegriffen oder festgehalten wird, sondern Widerstand leisten! Es sollte versuchen, davonzulaufen zu einen Platz, an dem es hell ist und an dem sich Menschen befinden (z. B. zur eingeübten „Rettungsinsel“). Es sollte sich nicht klein machen, sondern aufrichten und dem Täter in die Augen schauen, statt wegzusehen. Das signalisiert dem Angreifer, dass er es nicht mit einer „leichten Beute“ zu tun hat. Notfalls darf es schlagen, beißen, treten oder kratzen.
Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es nicht mit fremdem Menschen mitgehen oder gar in ein Auto steigen darf, egal, was diese ihm versprechen. Auch dann nicht, wenn diese Person behauptet, die Eltern hätten sie geschickt oder den Eltern wäre etwas passiert! Bitten Sie Ihr Kind, Ihnen unbedingt zu berichten, wenn sich solche Vorfälle ereignet haben oder es sich sogar über Ihr Verbot hinweggesetzt hat.

4 Regeln, wie Sie Ihr Kind vor Missbrauch schützen

Bundesweit werden jährlich laut polizeilicher Kriminalstatistik etwa 15.000 Kinder Opfer von sexuellem Missbrauch, die Dunkelziffer liegt jedoch um ein Vielfaches höher. Und andere Formen von Gewalt sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.

Das Fatale: Es macht wenig Sinn, sein Kind pauschal vor „Fremden“ zu warnen, denn Kinder werden in den meisten Fällen von Personen missbraucht, die ihnen bekannt sind. Nur in etwa vier Prozent der Fälle handelt es sich um einen Fremdtäter. Wichtig ist daher vor allem eine Erziehung zu mehr Selbstbewusstsein, sodass Ihr Kind sich nicht alles gefallen lässt. Es sollte wissen, dass niemand es gegen seinen Willen berühren darf und dass es immer Hilfe holen kann. Bringen Sie ihm bei, dass das nicht „gepetzt“ ist! Auch und insbesondere dann nicht, wenn der Täter das Ganze als besonderes „Geheimnis“ deklariert, das nicht weitererzählt werden darf, oder Ihr Kind mit schrecklichen Drohungen eingeschüchtert, dass Mama oder Papa es nicht behalten können oder nicht mehr lieb haben, wenn das Kind das „Geheimnis“ ausplaudert.

Potenzielle Täter testen im Vorfeld meist aus, wie weit sie bei einem Kind gehen können. Kinder, die schon bei kleinen Grenzüberschreitungen (z. B. übers Haar streicheln, obwohl das Kind das nicht mag) energisch Widerstand leisten, werden als „Opfer“ aussortiert. Manche Täter freunden sich sogar gezielt mit den Eltern des Kindes an und gewinnen das Vertrauen der Familie. Sollte Ihnen auffallen, dass sich jemand „komisch“ verhält und Ihrem Kind immer wieder zu nahe kommt, sollten Sie sich aktiv für Ihr Kind einsetzen und ruhig offen sagen, dass Ihnen die Art missfällt, wie derjenige Ihr Kind in den Arm nimmt oder ihm über den Kopf streichelt. Wachsame und „wehrhafte“ Eltern schrecken potenzielle Täter ab!

Vier wichtige Grundsätze, die Ihrem Kind helfen
Besprechen Sie mit Ihrem Kind (ab drei bis vier Jahren) die folgenden vier Regeln und ermutigen Sie es immer wieder, sich daran zu halten:

1. Dein Körper gehört dir! Wenn eine Berührung für dich blöde oder komisch ist, dann darfst du „Nein“ sagen. Niemand hat das Recht, dich gegen deinen Willen anzufassen, von dir Berührungen zu verlangen, die du nicht magst, dich auf den Schoß zu nehmen, dich zu umarmen oder abzuküssen – und das gilt auch für Verwandte, die mit Begeisterung über das Kind herfallen und es vor Liebe schier erdrücken. Wichtig: Akzeptieren Sie als Eltern die Grenzen Ihres Kindes, wenn es „Nein“ oder „Das will ich nicht!“ sagt!
2. Trau deinem Gefühl! Wenn dir jemand schlechte Gefühle bereitet, dann darfst du dich wehren. Es gibt gute und schlechte Geheimnisse! Schlechte Geheimnisse werden dir aufgezwungen und sind eigentlich gar keine Geheimnisse. Du darfst sie mir ohne weiteres verraten, es wird nichts Schlimmes passieren!
3. Du darfst „Nein“ sagen! Erwachsene oder auch ältere Kinder verlangen von Kindern manchmal etwas, was Kindern Angst macht, ihnen weh tut oder ganz komische Gefühle verursacht. Dann darfst du „Nein“ sagen und brauchst nicht zu tun, was sie von dir erwarten. Notfalls, wenn Worte nichts nützen, darfst du dich auch tatkräftig wehren (schreien, treten, beißen).
4. Du darfst dir Hilfe holen! Manchmal ist es zu schwer, sich ganz alleine zu wehren. Dann kannst du jederzeit zu mir kommen und mich um Hilfe bitten.