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Freitag, 1. April 2011

4 Regeln, wie Sie Ihr Kind vor Missbrauch schützen

Bundesweit werden jährlich laut polizeilicher Kriminalstatistik etwa 15.000 Kinder Opfer von sexuellem Missbrauch, die Dunkelziffer liegt jedoch um ein Vielfaches höher. Und andere Formen von Gewalt sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.

Das Fatale: Es macht wenig Sinn, sein Kind pauschal vor „Fremden“ zu warnen, denn Kinder werden in den meisten Fällen von Personen missbraucht, die ihnen bekannt sind. Nur in etwa vier Prozent der Fälle handelt es sich um einen Fremdtäter. Wichtig ist daher vor allem eine Erziehung zu mehr Selbstbewusstsein, sodass Ihr Kind sich nicht alles gefallen lässt. Es sollte wissen, dass niemand es gegen seinen Willen berühren darf und dass es immer Hilfe holen kann. Bringen Sie ihm bei, dass das nicht „gepetzt“ ist! Auch und insbesondere dann nicht, wenn der Täter das Ganze als besonderes „Geheimnis“ deklariert, das nicht weitererzählt werden darf, oder Ihr Kind mit schrecklichen Drohungen eingeschüchtert, dass Mama oder Papa es nicht behalten können oder nicht mehr lieb haben, wenn das Kind das „Geheimnis“ ausplaudert.

Potenzielle Täter testen im Vorfeld meist aus, wie weit sie bei einem Kind gehen können. Kinder, die schon bei kleinen Grenzüberschreitungen (z. B. übers Haar streicheln, obwohl das Kind das nicht mag) energisch Widerstand leisten, werden als „Opfer“ aussortiert. Manche Täter freunden sich sogar gezielt mit den Eltern des Kindes an und gewinnen das Vertrauen der Familie. Sollte Ihnen auffallen, dass sich jemand „komisch“ verhält und Ihrem Kind immer wieder zu nahe kommt, sollten Sie sich aktiv für Ihr Kind einsetzen und ruhig offen sagen, dass Ihnen die Art missfällt, wie derjenige Ihr Kind in den Arm nimmt oder ihm über den Kopf streichelt. Wachsame und „wehrhafte“ Eltern schrecken potenzielle Täter ab!

Vier wichtige Grundsätze, die Ihrem Kind helfen
Besprechen Sie mit Ihrem Kind (ab drei bis vier Jahren) die folgenden vier Regeln und ermutigen Sie es immer wieder, sich daran zu halten:

1. Dein Körper gehört dir! Wenn eine Berührung für dich blöde oder komisch ist, dann darfst du „Nein“ sagen. Niemand hat das Recht, dich gegen deinen Willen anzufassen, von dir Berührungen zu verlangen, die du nicht magst, dich auf den Schoß zu nehmen, dich zu umarmen oder abzuküssen – und das gilt auch für Verwandte, die mit Begeisterung über das Kind herfallen und es vor Liebe schier erdrücken. Wichtig: Akzeptieren Sie als Eltern die Grenzen Ihres Kindes, wenn es „Nein“ oder „Das will ich nicht!“ sagt!
2. Trau deinem Gefühl! Wenn dir jemand schlechte Gefühle bereitet, dann darfst du dich wehren. Es gibt gute und schlechte Geheimnisse! Schlechte Geheimnisse werden dir aufgezwungen und sind eigentlich gar keine Geheimnisse. Du darfst sie mir ohne weiteres verraten, es wird nichts Schlimmes passieren!
3. Du darfst „Nein“ sagen! Erwachsene oder auch ältere Kinder verlangen von Kindern manchmal etwas, was Kindern Angst macht, ihnen weh tut oder ganz komische Gefühle verursacht. Dann darfst du „Nein“ sagen und brauchst nicht zu tun, was sie von dir erwarten. Notfalls, wenn Worte nichts nützen, darfst du dich auch tatkräftig wehren (schreien, treten, beißen).
4. Du darfst dir Hilfe holen! Manchmal ist es zu schwer, sich ganz alleine zu wehren. Dann kannst du jederzeit zu mir kommen und mich um Hilfe bitten.

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