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Montag, 30. November 2009

Ladenöffnungszeiten: Wie heilig ist der Sonntag?

Ladenöffnungszeiten
Wie heilig ist der Sonntag?
Jeden Tag shoppen: In Berlin öffnen die Geschäfte an allen vier Adventssonntagen. Die Kirchen wehren sich dagegen. Jetzt entscheidet das Verfassungsgericht.

Am ersten Adventssonntag hatten Berlins Kaufhäuser geöffnet. Die Kassen klingelten, der Handel feierte die Sonntagsöffnung vor Weihnachten als Erfolg. Die nächsten drei Wochenenden soll es ähnlich laufen – außer das Bundesverfassungsgericht verbietet dies noch. Am Dienstag verkündet der Erste Senat sein Urteil über die Zukunft des Sonntagshandels in Deutschland.

Kirche: „Ohne Sonntagsruhe droht der kollektive Burn-out“

Weder evangelische noch katholische Kirche wollen den Schutz des siebten Tages der Woche aufweichen lassen und waren deswegen mit Verfassungsbeschwerden nach Karlsruhe gezogen. Die Vertreter der Christen empfinden das Berliner Ladenöffnungsgesetz als Provokation. Ohne Sonntagsruhe drohe der „kollektive Burn-out“, warnt Margot Käßmann, Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Das Berliner Ladenöffnungsgesetz ist das liberalste in Deutschland: Ohne spezielle Genehmigung darf an allen vier Adventssonntagen von 13 bis 20 Uhr verkauft werden. Darüber hinaus darf die Berliner Senatsverwaltung sechs weitere Sonntage ohne zeitliche Begrenzung freigeben. Zu viel aus Sicht der Kirche, die befürchtet, dass das Berliner Beispiel Schule macht.

Baden-Württemberg gibt nur drei Sonntage frei

Die meisten Bundesländer erlauben den Handel überhaupt nur an vier Sonntagen, Baden-Württemberg sogar nur an drei. Sonderregeln gelten für einige Kurorte: Dort dürfen an bis zu 40 Sonntagen im Jahr in Absprache mit den Behörden Geschäfte öffnen – nach dem Hauptgottesdienst.

Bei den Öffnungszeiten am Sonntag mag die Landschaft unübersichtlich sein. Die politischen Fronten verlaufen in diesem Streit klar. Ein wichtiger Mitstreiter der Bischöfe ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen rufen die Gewerkschafter dazu auf, den Sonntagsverkauf zu boykottieren: „Kaufen Sie Ihre Geschenke zwischen Montag und Samstag, und genießen Sie einen schönen Advent.“ Ver.di bekämpft als Vertreter der Beschäftigten im Handel die liberale Öffnungspolitik der regierenden Koalition aus SPD und Linkspartei in Berlin.

Richter kritisierten die Kirchenvertreter

Bei der mündlichen Verhandlung Ende Juni hatten die kirchlichen Verteidiger des konsumfreien Tags keinen leichten Stand im Verfassungsgericht. Einige der acht Richter des Ersten Senats kreideten den Kirchen an, dass sie nur als Institutionen auftraten und keine Berliner Christen aufbieten konnten, die sich durch den Sonntagsverkauf in ihrem Glauben eingeschränkt sehen. Ein Richter meinte, er kenne keine Gottesdiensttermine der Kirchen am Sonntagnachmittag oder -abend.

Vielleicht geht Karlsruhe aber viel weiter und definiert den Sonntag nicht nur aus der Perspektive des Arbeitnehmerschutzes. Ein Urteil über die Frage, wie weit der christliche Einfluss auf die Regeln der Gesellschaft reicht, könnte Aufsehen erregen.

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