Hehlerware auf Auktionsplattform aufgetaucht - Ermittlung gegen Lehrling
Der Verkauf von "Hehlerware" über ein Internet-Auktionshaus, bei dem es sich vermutlich um Ebay handelt, hat die Ermittler der Polizei Köln auf die Spur eines 24-Jährigen geführt. Eine von der Polizei am Montag durchgeführte Wohnungsdurchsuchung bei dem ehemaligen Lehrling einer Firma in Köln-Junkersdorf soll den Verdacht bestätigt haben.
Bei Inventurarbeiten in der Firma stellte der Geschäftsführer (40) fest, dass bereits seit dem 1. November 2006 hochwertige elektronische Geräte aus dem Lager entwendet worden waren. Dabei handelt es sich um einen Warenwert von mehr als 120.000 Euro. Der Firmeninhaber hatte sich zunächst selbst im Internet auf die Suche nach den gestohlenen Gegenständen gemacht. Mit Erfolg, wie die jetzigen Ermittlungen zweifelsfrei belegen. Ende April 2009 erstattete der 40-Jährige Anzeige bei der Polizei.
Umfangreiche Ermittlungen erhärteten den Verdacht gegen den ehemaligen Lehrling dieser Firma. Bei seiner Wohnungsdurchsuchung stellten die Kriminalisten Diebesgut und weitere Beweismittel sicher. Bilder der Werkzeuge sind im Internet eingestellt.
Gegen den bei der Polizei bislang unbekannten 24-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Er machte bislang keine Angaben zum Sachverhalt. Die Ermittlungen des Kriminalkommissariats 53 auch in Bezug auf weitere Mittäter dauern an.
"Drei - zwei - eins - nicht meins!" - Hinweis der Polizei:
Sichergestelltes Werkzeug
Das von der Polizei Köln sichergestellte Werkzeug.
An Diebesgut kann man grundsätzlich kein Eigentum erwerben. So manches Schnäppchen, das man vermeintlich günstig im Internet ersteigert, kann sich später als folgenreicher Fehlkauf herausstellen. Der Erwerber lässt sich ermitteln und muss das Diebesgut an den Eigentümer wieder herausgeben. Darüber hinaus kann der Ankauf von gestohlenen Gegenständen auch noch strafrechtliche Konsequenzen haben. Käufer sollten sich daher vergewissern oder einen Nachweis fordern, aus dem zu ersehen ist, dass der Verkäufer auch der rechtmäßige Eigentümer der angebotenen Ware ist.
Wichtige Informationen zum sicheren Online-Handel bietet die Aufklärungskampagne "Online kaufen -mit Verstand!", nähere Informationen finden Sie auch unter Polizei-Beratung.de oder der Internetseite 'Kaufen mit Verstand' .
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