NewsKopie: Kein spezieller Schutz für Telekom im VDSL-Markt

Freitag, 4. Dezember 2009

Kein spezieller Schutz für Telekom im VDSL-Markt

Kein spezieller Schutz für Telekom im VDSL-Markt

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es in Deutschland keine "Lex Telekom" geben darf. Auch beim VDSL-Netz und anderen neuen Märkten soll der Wettbewerb kontrolliert werden. Deutschland wollte für die Telekom eine Ausnahme machen.

Luxemburg (afp/ddp/red) - Beim besonders schnellen Internet und anderen so genannten "neuen Märkten" der Telekommunikation wird es künftig voraussichtlich mehr Wettbewerb geben. Deutschland dürfe das VDSL-Hochgeschwindigkeitsnetz und andere Märkte nicht generell von der Kontrolle durch die Bundesnetzagentur ausschließen, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er gab damit einer Klage der EU-Kommission gegen Deutschland statt.

In das Telekommunikationsgesetz war 2007 eine neue Vorschrift aufgenommen worden, wonach "neue Märkte" von der Regulierung durch die Bundesnetzagentur ausgenommen sind. Der Deutschen Telekom sollte dadurch vor allem Schutz für ihre milliardenschweren Investitionen in den Ausbau des VDSL-Netzes gesichert werden.
Den Wettbewerb unzulässig beschnitten

Doch die Gesetzesänderung sei mit europäischem Recht nicht vereinbar, urteilte er EuGH. Nach der EU-Richtlinie sei der Gesetzgeber gar nicht zuständig. Es sei allein Aufgabe der Bundesnetzagentur, die verschiedenen Telekommunikationsmärkte zu untersuchen. Wo kein ausreichender Wettbewerb bestehe, dürfe die Agentur eingreifen. Mit dem gesetzlichen Ausschluss einer solchen Kontrolle beschneide Deutschland zudem unzulässig die Beteiligungsrechte der Telekom-Wettbewerber.

Nach dem Luxemburger Urteil schließt dies einen gewissen Schutz für wichtige Infrastrukturinvestitionen nicht aus. Allerdings dürfe dieses Ziel nicht automatisch und einseitig Vorrang genießen. Es sei Sache der Netzagentur, die Balance zum Ziel des Wettbewerbs im Interesse der Kunden zu finden. Das EuGH-Urteil ist nicht unmittelbar wirksam; sollte Deutschland sich nicht beugen, kann die EU-Kommission aber Zwangsgelder verhängen.

Keine "Regulierungsferien"

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto (FDP), erklärte, der EuGH "hat mit seinem heutigen Urteil für Klarheit gesorgt und bestätigt darüber hinaus meine langjährige wettbewerbspolitische Haltung". Das sei zu begrüßen "und von grundsätzlicher Bedeutung für die Arbeit der neuen Bundesregierung".

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sprach von einem "positiven Signal für den Wettbewerb auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt und damit auch für die Verbraucher". "Gesetzlich verordnete Regulierungsferien verzögern in der Praxis den Netzausbau, verringern die ökonomisch sinnvolle Netzauslastung und dienen allein kurzfristigen strategischen Zielen von marktbeherrschenden Unternehmen", erklärte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

Telekom sieht wenig Praxisrelevanz

Die Telekom reagierte gelassen auf die Entscheidung. Das Urteil habe wenig praktische Relevanz, da der entsprechende Passus des TKG in der Regulierungspraxis bislang gar nicht angewendet worden sei, hieß es. Der Konzern habe sein VDSL Netz bereits auf der Basis eines kommerziellen Angebots geöffnet und mit seinen Wettbewerbern entsprechende Verträge abgeschlossen.

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