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Samstag, 4. September 2010

Selbstschutz lässt sich trainieren!

Ist Ihr Kind alt genug, dass es alleine auf den Spielplatz gehen oder einen kurzen Einkauf erledigen darf, sollten Sie folgende Verhaltensmaßnahmen für Notfälle mit ihm besprechen und nach Möglichkeit sogar im Rollenspiel einüben:

1. Lassen Sie Ihr Kind möglichst nicht alleine auf den Spielplatz oder in die Schule gehen, sondern besser in einer kleinen Gruppe zusammen mit anderen Kindern.
2. Sehen Sie sich zusammen den Weg zur Schule oder zum Spielplatz an. Wohin kann sich Ihr Kind notfalls wenden, wo gibt es "Rettungsinseln"? Mögliche "Rettungsinseln" können ein Geschäft, eine belebte Straße oder ein Haus sein, in dem Bekannte wohnen und wo es klingeln kann.
3. Wenn Ihr Kind sich verfolgt oder bedroht fühlt, sollte es gezielt einen Erwachsenen ansprechen und um Hilfe bitten. Bei einem allgemeinen "Hilfe" fühlen sich Erwachsene in der Menge beschämenderweise oft nicht verantwortlich – es wird sicher jemand anders helfen...
4. Wird Ihr Kind festgehalten oder direkt belästigt, sollte es laut schreien! Es kann auch etwas Unerwartetes oder Auffälliges tun, um auf sich aufmerksam zu machen: z. B. den Einkaufskorb gegen die nächste Wand schleudern oder dem Angreifer einen Ball an den Kopf werfen.
5. Ihr Kind sollte sich nicht verstecken, wenn es angegriffen oder festgehalten wird, sondern Widerstand leisten! Es sollte versuchen, davonzulaufen zu einen Platz, an dem es hell ist und an dem sich Menschen befinden (z. B. zur eingeübten "Rettungsinsel"). Es sollte sich nicht klein machen, sondern aufrichten und dem Täter in die Augen schauen, statt wegzusehen. Das signalisiert dem Angreifer, dass er es nicht mit einer "leichten Beute" zu tun hat. Notfalls darf es schlagen, beißen, treten oder kratzen.
6. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es nicht mit fremdem Menschen mitgehen oder gar in ein Auto steigen darf, egal, was diese ihm versprechen. Auch dann nicht, wenn diese Person behauptet, die Eltern hätten sie geschickt oder den Eltern wäre etwas passiert! Bitten Sie Ihr Kind, Ihnen unbedingt zu berichten, wenn sich solche Vorfälle ereignet haben oder es sich sogar über Ihr Verbot hinweggesetzt hat.

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