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Samstag, 31. Oktober 2009

Neue Bankregeln: Überweisungen ins Ausland künftig schneller

Neue Bankregeln
Überweisungen ins Ausland künftig schneller
Von Stefan Ruhkamp

Wer Geld ins Auslands überweist, kann künftig früher mit dessen Ankunft rechnen
31. Oktober 2009 Die Überweisung von Geld auf ausländische Konten wird künftig etwas schneller gehen. Das ist eine der Verbesserungen in den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken, die am Montag in Kraft treten. Die bisher bereits für Zahlungen in Deutschland geltende Frist von drei Geschäftstagen bei Onlineüberweisungen und von vier Geschäftstagen bei schriftlicher Einreichung müssen die Banken nun bei Überweisungen im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum einhalten. Ab 2012 haben sie dann europaweit noch einen beziehungsweise zwei Geschäftstage Zeit.

Mit den Neuerungen wird eine Richtlinie der Europäischen Union zum Zahlungsverkehr erfüllt. Allerdings wird es für die Kunden der Banken nicht nur Vorteile geben. Aufgrund der kürzeren Fristen führen die Banken künftig Überweisungen allein anhand der angegebenen Kontonummer und Bankleitzahl aus. Der bisherige Abgleich von Kontonummer und Empfängername entfällt. Beim Ausfüllen eines Überweisungsträgers sollten Verbraucher also noch genauer aufpassen, zumal künftig auch ein Widerruf der Überweisung nicht mehr möglich ist. Der Kunde kann das Geld nur noch beim falschen Empfänger zurückfordern.

Mit Kreditkarten können leichter Schulden gemacht werden

Wenn eine Bankkarte gestohlen wird und die Kriminellen damit Geld abheben, können die Banken künftig den Kunden mit bis zu 150 Euro an dem Schaden beteiligen, selbst wenn dieser nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Bisher gab es einen solchen Selbstbehalt nicht. Die Bank trug den Schaden ganz. Sparkassen, Genossenschaftsbanken und manche Privatbanken verzichten allerdings auf diese „verschuldensunabhängige Mithaftung“ der Karteninhaber. Der Selbstbehalt gilt auch beim Verlust der Transaktionsnummern (TAN) für Bankgeschäfte per Computer und Internet. Ist der Kunde grob fahrlässig mit Karte oder TAN-Liste umgegangen, haftet er auch für Schäden, die 150 Euro übersteigen.

Künftig dürfen auch Kreditkartenunternehmen ihren Kunden Kredite mit bis zu zwölf Monaten Laufzeit gewähren. Das bietet mehr Flexibilität. Jedoch warnen Verbraucherschützer vor dem größeren Risiko der Überschuldung. Kunden mit mehreren Kreditkarten könnten leicht den Überblick über ihre Verbindlichkeiten verlieren.

Am Montag wird außerdem das europaweit einheitliche Lastschriftverfahren (Sepa) für Zahlungen innerhalb des gesamten Binnenmarkts eingeführt. Mit diesem Verfahren kann ein deutscher Verbraucher einem Unternehmen im Ausland direkt erlauben, Geld von seinem Konto einzuziehen. Er erlaubt zugleich seiner Bank, das Geld abzubuchen und dem Unternehmen zu übermitteln. Den einheitlichen Sepa-Standard für Überweisungen gibt es schon, nun kommt das Lastschriftverfahren hinzu. Die Europäische Zentralbank will damit auf dem Weg hin zu einem einheitlichen Zahlungsverkehrsraum in den Euro-Ländern vorankommen.

Bewährtes Lastschriftverfahren bleibt

Doch die Begeisterung in Handel und auch einem Teil der Banken ist gering. Vorerst bieten sie die Möglichkeit einer Sepa-Lastschrift auf freiwilliger Basis an. Nur etwa die Hälfte der deutschen Banken wird zu Beginn mitmachen. Und der Einzelhandel verweigert sich. Der Handel halte am bewährten und beliebten Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift fest, sagte am Freitag Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels.

Die Banken hätten es versäumt, dem Handel ein adäquates Zahlungssystem anzubieten. Daher gebe es keine Alternative zur Beibehaltung des alten deutschen Lastschriftverfahrens parallel zu dem neuen Sepa-Verfahren. Ein Enddatum für das bewährte Lastschriftverfahren dürfe es nicht geben, forderte Genth. Erst wenn es alternative Systeme gibt, die genauso sicher, bequem und kostengünstig sind, werde der Handel das EC-Lastschriftverfahren aufgeben.

Bei der Sepa-Lastschrift müsse der Kunde seinen Namen und die vollständige Adresse angeben, bei der EC-Lastschrift dagegen nur Kontonummer und Bankleitzahl. Das Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift sei eines der meistgenutzten Zahlungsmittel im Handel. Etwa 12 Prozent des Umsatzes würden mit diesem System getätigt.

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