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Samstag, 31. Oktober 2009

Dekra: Ausnahmeregelung für Dieselfahrzeuge

Dekra: Ausnahmeregelung für Dieselfahrzeuge



Ab Januar 2010 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette die Umweltzonen in Berlins Innenstadt befahren – es sei denn, sie besitzen eine Ausnahmegenehmigung. Darauf weist Dekra in der Hauptstadtregion hin. Wer ab Januar ohne grüne Plakette in der Umweltzone erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Davon ausgenommen sind nur im Ausland zugelassene Fahrzeuge oder Reisebusse mit gelber Plakette.

Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 3, die mit einer gelben Plakette ausgestattet sind und nicht mit einem passenden Rußfilter nachgerüstet werden können, bekommen in den Dekra-Niederlassungen Berlin Hohenschönhausen, Tempelhof und Reinickendorf sowie Potsdam und Oranienburg Bescheinigungen für eine Nichtnachrüstbarkeit. Die Bescheinigung kostet 50 bis 75 Euro und gilt immer für ein Jahr.

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