Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke
Die Verbraucherzentrale Hessen warnte am Dienstag vor gefälschten E-Mail-Abmahnungen. So soll die "Grevenreuth AG" im Auftrag der Plattenfirma Universal Music Abmahnungen für den angeblichen illegalen Musik-Download verschicken. Doch schon allein die Adresse im Briefkopf und die Höhe der finanziellen Forderung lassen auf einen Betrüger schließen.
Abzocke mit Abmahnungen
So verlangt der Verfasser der E-Mails gerade mal läppische 50 Euro als Abmahngebühr. Eine Summe, die weit unter den üblichen Forderungen für illegalen Musikdownload liegen. Außerdem teilte die Verbraucherzentrale mit, dass ein Marienweg nicht in Osnabrück existiert, und auch die im Briefkopf angegebene Telefonnummer sei tot.
Wörtlich heißt es in dem Schreiben:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Untersuchungen Ihrer IP Logs, hat unserer Mandant "Universal Music" festgestellt, dass Sie häufig urheberrechtlich geschützes Materiel in Form von Musik heruntergerladen haben.
Da dies gegen das Urheberrecht Verstößt bitten wir Sie eine Mahngeld in Höhe von 50€ an uns zu zahlen.
Wenn Sie dieses Geld bezahlen, entgehen Sie einem Mahnverfahren und einem Gerichtsprozess (Urheberrechts Verletzungen sind kein Kavaliersdelikt).
Sollten Sie den ausstehenden Betrag jedoch nicht begleichen, sind wir gezwungen ein Mahnverfahren gegen Sie zu eröffnen.
Durch dieses kommen Anwaltskosten sowie Gerichtskosten auf Sie zu. Zudem haben Sie dann eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Gefängnisstrafe zu erwarten.
Mit welcher Strafe Sie zu rechnen haben, hängt davon ab, ob Sie bereits vorbestraft sind.
Ich bitte Sie binnen 3 Tagen eine Mail mit folgendem Inhalt an uns zu senden[...]"
Dennoch dürften viele Empfänger erschrocken sein, als sie die E-Mail gelesen haben, und infolge dessen die Zahlung geleistet haben. Die Verbraucherzentrale rät, das Schreiben zu ignorieren und am besten sofort zu löschen. Schon allein die fehlende persönliche Anrede, die nicht vorhandene Auflistung der angeblich illegal heruntergeladenen Inhalte, die Rechtschreibfehler und der bereits genannte viel zu niedrig angesetzte Strafbetrag seien sichere Anzeichen für Betrug. Außerdem wird echten Abmahnungen regelmäßig eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Auch dies ist hier nicht der Fall.
Dennoch warnt die Verbraucherzentrale vor leichtmütigem Umgang mit Abmahnungen. Sollte tatsächlich ein Anwaltsschreiben für illegalen Musikdownload in den Briefkasten flattern, sollte dies unbedingt ernst genommen und am besten ein spezialisierter Fachanwalt konsultiert werden.
Donnerstag, 24. Juni 2010
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