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Mittwoch, 22. April 2009

Powerseller wehren sich gegen eBay

Lange mussten Online-Händler davor bangen, dass eBay ihren Online-Shop von heute auf morgen schließt. Nun zeigte das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) eBay seine Schranken auf.

Die Betreiber des Online-Marktplatzes eBay konnten den so genannten Powersellern sprichwörtlich von heute auf morgen den Laden dichtmachen, indem den Powersellern der Account gesperrt und der Zugriff auf den Online-Marktplatz verweigert wurde. Dagegen vor Gericht zu ziehen und eBay zu verklagen, war bislang nur ein schwacher Trost. Bis zum Urteil vergehen oft Jahre.

Nun haben die Brandenburger Richter mit einem Beschluss vom November 2008 die Rechte von gewerblichen Shop-Betreibern (Aktenzeichen: 6 W 183/08) gestärkt. Wer seine Waren regelmäßig über die Internetplattform eBay unter die Leute bringt, kann den Zugriff auf seinen Account notfalls mit Hilfe des Gerichts erzwingen.

Der Fall

Die Richter hatten über folgenden Fall zu entscheiden: Eine Online-Händlerin hatte in großem Stil Produkte auf der Internetplattform eBay vertrieben und sich so einen einträglichen Onlineshop aufgebaut. Nach eigenen Angaben hatte sie am Tag durchschnittlich 8.000 Euro erwirtschaftet. Dann erhielt sie plötzlich die Nachricht, sie habe gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen und ihr eBay-Account sei gesperrt. Die Händlerin konnte nicht mehr auf ihren Online-Shop zugreifen. Dies wollte die Online-Händlerin nicht auf sich sitzen lassen und zog bis vor das Oberlandesgericht Brandenburg, um sich dagegen zu wehren.

Die Händlerin hatte zunächst beim Landgericht Potsdam eine einstweilige Verfügung gegen eBay beantragt, die das Gericht jedoch am 08.10.2008 abgelehnt hat (Az.: 2 O 369/08). Daraufhin legte die Online-Händlerin Beschwerde ein und das Oberlandesgericht Brandenburg entschied erneut über den Fall.

Die Richter der zweiten Instanz erachteten die Interessen der Online-Händlerin schützenswerter als die des Auktionshauses: Hier stand die wirtschaftlichen Existenz der Online-Händlerin auf dem Spiel. Würde Sie auf das Urteil in einem regulären Verfahren gegen die Sperre warten, würden ihr monatlich 240.000 Euro entgehen. Schließlich hatte die Online-Händlerin bei der Eröffnung ihres Accounts mit eBay einen Vertrag geschlossen. Darin hatte sich eBay verpflichtet, den Zugang zum Online-Marktplatz zu gewähren.

Nach dem Erkenntnisstand des Schnellverfahrens sahen die Richter hier im Fall keine Gründe für die Sperrung durch eBay. Die Richter betonten zudem: Selbst wenn die Online-Händlerin auf andere Internetmarktplätze ausweichen könnte, würde dies ihre wirtschaftlichen Nachteile nicht vollständig kompensieren. Die Sperrung bei eBay beeinträchtige ihre geschäftlichen Aktivitäten erheblich.

Die Auswirkungen

Nun kann der eBay-Account der Händlerin erst dann endgültig gesperrt werden, wenn ein Gericht in einem regulären Klageverfahren feststellen würde, dass sie zu Recht vom Handel auf dem Online-Marktplatz ausgeschlossen wurde.

Verstehen Sie den Beschluss aber nicht falsch: eBay ist nicht in jedem Fall verpflichtet, einen gesperrten Account wieder frei zu geben. Ist ein Ausschluss vom Online-Marktplatz gerechtfertigt, hilft das Gericht nicht weiter. So hatte in einem anderen Fall ein Mitglied über seinen eBay-Account Waren eines gesperrten Mitglieds angeboten – ein klarer Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay. Dies rechtfertigte die sofortige Sperrung des entsprechenden Accounts. Andernfalls wäre die Funktionsfähigkeit des Portals nicht sicher gestellt. In diesem Fall entschied das OLG Brandenburg im Januar 2009 gegen den Powerseller (Az.: 12 W 1/09).

Es kommt also – wie immer in der Jurisprudenz – auf den Einzelfall auf.

In bestimmten Fällen kann sich ein Online-Händler mittels einer so genannten einstweiligen Verfügung gegen die Sperrung seines eBay-Accounts zur Wehr setzen. Dies ist dann der Fall, wenn die Interessen des Online-Händlers schützenswerter erscheinen als die von eBay. Würde der gesperrte Online-Händler eBay regulär verklagen, könnte er bis zur Entscheidung des Gerichtes keine Produkte mehr auf der Plattform verkaufen. Genau hier hilft eine vorläufig ausgesprochene einstweilige Verfügung eines Gerichtes weiter: Bis zur regulären Entscheidung des Gerichts aufgrund einer Zivilklage kann er die Internetplattform eBay erstmal weiter für Ihren Handel verwenden.

Eine einstweilige Verfügung ergeht auf Antrag eines der Beteiligten vor einem Zivilgericht. Sie wird auch als vorläufiger Rechtsschutz bezeichnet. Zweck einer einstweiligen Verfügung ist es zu verhindern, dass in der Zwischenzeit - bis ein endgültiges Urteil ergeht – jemand einen Schaden erleidet, der dann nicht wieder gut zu machen wäre. Endgültig entschieden wird der Rechtsstreit mit der Einstweiligen Verfügung aber nicht.

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