NewsKopie: BGH prüft Lehrerklage gegen "spickmich"-Bewertung

Dienstag, 23. Juni 2009

BGH prüft Lehrerklage gegen "spickmich"-Bewertung

Urteil im Verlauf des Vormittags erwartet

Dürfen Schüler ihre Lehrer im Internet benoten? Über diese Frage verhandelt seit Dienstagmorgen der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dabei prüft das Gericht die Klage einer Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers, die von Schülern im Internetportal spickmich.de. bewertet worden war. Die Pädagogin, die im Unterrichtsfach Deutsch die Note 4,3 erhalten hat, sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt.

Es wird noch an diesem Dienstag mit einem Urteil gerechnet. Das höchste deutsche Zivilgericht entscheidet damit erstmals über die Zulässigkeit der von Schülern im Internet abgegebenen Lehrerzensuren. Das Karlsruher Urteil könnte grundsätzliche Bedeutung auch für andere Bewertungsportale im Internet haben.

Auf spickmich.de können Schüler ihre Lehrer bewerten etwa danach, ob sie "fachlich kompetent", "gut vorbereitet", «menschlich» oder gar "cool und witzig" sind. Die spickmich.de-Betreiber berufen sich auf die Meinungsfreiheit.

Die Lehrerin, die von der Lehrergewerkschaft GEW unterstützt wird, sieht sich durch das anonyme Verfahren an den Pranger gestellt. Bei Gerichten der unteren Instanzen hatte sie bislang keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln, die Vorinstanz im BGH-Verfahren, entschied im Sommer 2008: Die Zeugnisse sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Unter anderem, weil lediglich die «Sozialsphäre» der Lehrer betroffen sei - also ihr berufliches Wirken - und nicht etwa das deutlich stärker geschützte Privatleben.

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