Reding: "Deutschland unterläuft Transparenzregeln"
Nach monatelangem Streit mit der Bundesnetzagentur über die Terminierungsentgelte hat die EU-Kommission ihre Drohung wahrgemacht und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Konkret geht es um einen Teil der Mobilfunk-Netzentgelte, die die Bundesnetzagentur geheim gehalten und ohne vorherige Konsultation der Kommission oder anderer nationaler Behörden festgelegt hat.
Konsulatationspflicht
Regulierungsentscheidungen zu Mobilfunk-Entgelten wirkten sich auch auf Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten aus, erklärt Viviane Reding, EU-Kommissarin für Telekommunikation. "Deshalb sind die nationalen Regulierungsbehörden in der EU rechtlich verpflichtet, bei solchen Entscheidungen die Regulierer der anderen Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission zu konsultieren", so Reding weiter.
"Einmaliger Fall"
Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, unterscheiden sich sowohl Entgelte als auch die Methoden zu ihrer Festsetzung innerhalb der EU teils erheblich. Allein aus diesem Grund lege man besonderen Wert auf eine bessere Abstimmung. "Dieser Mangel an Transparenz ist ein bislang einmaliger Fall bei der Anwendung des EU-Telekommunikationsrechts in den 27 EU-Mitgliedstaaten", kritisierte die Kommissarin. Und tatsächlich hat sich die Bundesnetzagentur als einzige aller nationalen Telekom-Behörden in der EU einen solchen Vorstoß geleistet.
Hintergrund
Zwar hatte die Bundesnetzagentur Ende März eine deutliche Absenkung der Zustellungsentgelte zwischen den deutschen Mobilfunkanbietern beschlossen - für T-Mobile und Vodafone sanken die Gebühren damit um rund 16 Prozent, O2 und E-Plus profitierte gar mit 19 Prozent. Aber weder die Kommission noch andere nationale Behörden hätten die Chance gehabt, sich zu diesem Vorgehen zu äußern, so die Behörde.
Es droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
Zwei Monate hat die Bundesregierung nun Zeit für eine Stellungnahme. Sollte diese nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission ausfallen, wird wohl die zweite Stufe des Verfahrens mit einer neuerlichen Frist eingeleitet. Reagiert Deutschland dann immer noch nicht, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof - Strafgelder drohen erst nach Ende des zweiten Verfahrens.
Samstag, 27. Juni 2009
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen