Der australische "Bundestrojaner" ist Teil eines ganzen Maßnahmenpakets, mit dem die Polizei bei Ermittlungen zu besonders schweren Straftaten besser ausgestattet werden soll - insbesondere erhoffen sich die Ermittler größere Fahndungserfolge bei Kinderpornographie, Geldwäsche, Drogenverkauf oder Waffenhandel.
Noch wurde der Gesetzesentwurf von den Parlamentariern nicht angenommen. Zudem müssen einige Bedingungen erfüllt sein, damit Polizisten zu Hackern werden können - beispielsweise ist eine höchstrichterliche Genehmigung notwendig. Der Zugang zu verdächtigen Rechnern ist zuerst auf sieben Tage beschränkt und kann auf 28 Tage, in Ausnahmefällen auch länger, erweitert werden. Die Frist für die Benachrichtigung der Computerbesitzer beträgt zwei bis drei Jahre.
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