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Donnerstag, 16. April 2009

Schulwechsel: So gehen Sie dabei richtig vor

Aus unterschiedlichen Gründen möchten Eltern manchmal einen Schulwechsel für ihr Kind herbeiführen, damit es eine bessere Lernumgebung bekommt. Vielleicht stecken auch Sie gerade in einer solchen Situation und wissen nicht so richtig, wie Sie konkret vorgehen sollen. Lesen Sie hier, welche Rechte Sie als Eltern haben und wie Sie einen Schulwechsel herbeiführen können.

Grundsätzlich ist es so, dass Ihr Kind die Grundschule besucht, die seinem Wohnort am nächsten liegt. Ein Wechsel des Schulbezirks ist aber in allen Bundesländern möglich.

Gehen Sie dabei wie folgt vor:

1. Hören Sie sich bei Bekannten um, welchen Ruf Schulen in Ihrer Umgebung haben. Überlegen Sie sich, welche Schule Ihnen zusagen würde. Informieren Sie sich über die dortigen Schulbücher, die Anzahl der Lehrer und eventuelle Besonderheiten (zum Beispiel die pädagogische Ausrichtung und das Schulprofil). Bedenken Sie auch mögliche Fahrtwege, da die Fahrtkosten in einen anderen Schulbezirk meistens nicht übernommen werden. Vielleicht kennt Ihr Kind durch den Sportverein oder die Musikschule schon ein Kind aus einer anderen Schule. Das würde seinen Neuanfang natürlich erleichtern.

2. Sprechen Sie dann mit dem Klassenlehrer Ihres Kindes und schildern Sie diesem die für Sie unhaltbare Situation. Vielleicht ist der Klassenlehrer aber der Grund für Ihren angestrebten Schulwechsel und Sie möchten dieses Gespräch umgehen. Gibt es an der Schule Ihres Kindes einen Vertrauenslehrer als neutrale Person? Dann gehen Sie zu diesem. Aus meiner Sicht als Grundschullehrerin halte ich es aber auf jeden Fall für angebracht, in einem sachlichen Gespräch den Klassenlehrer über Ihre Beweggründe zu informieren. Sie können dieses Gespräch aber auch umgehen und direkt zur Schulleitung gehen.

3. Machen Sie dann einen Gesprächstermin mit der Schulleitung aus. Teilen Sie Ihren Wunsch mit und nennen Sie kurz Ihre Gründe. Auch wenn die Schulleitung gegen einen Wechsel sein sollte, ist es Ihr Recht einen solchen durchzuführen!

4. Rufen Sie bei Ihrer Wunschschule an, ob es möglich ist, Ihr Kind dort unterzubringen. Aufgrund der Schülerzahlen kann es möglich sein, dass Sie nicht sofort einen Platz bekommen oder es zunächst an ein paar Schule versuchen müssen.

5. Stellen Sie jetzt beim zuständigen Schulamt einen Antrag auf Wechsel des Schulbezirks und nennen Sie die von Ihnen ausgewählte Schulen. Es ist auch möglich, direkt zum Schulamt zu gehen und mit deren Hilfe eine neue Schule für Ihr Kind zu finden. Meiner Meinung nach ist es aber sinnvoller, sich selbst ein Bild von den in Frage kommenden Schulen zu machen.

6. Nun können Sie Ihr Kind an seiner alten Schule ab und an seiner neuen Schule anmelden.

Mein Tipp:
- Ein Schulwechsel sollte kein Weglaufen vor Problemen sein. Überlegen Sie deshalb genau, ob eine Änderung der Situation für Ihr Kind an der alten Schule noch möglich ist.
- Überdenken Sie die Entscheidung des Schulwechsels gut und handeln Sie nicht übereilt. Denn der Anfang in einer neuen Schule wird Ihr Kind Zeit, Kraft und Selbstvertrauen kosten. Die Anstrengung lohnt sich nur, wenn danach auch das meiste für Ihr Kind besser wird.
- Spielen Sie an der neuen Schule mit offenen Karten und nennen Sie die Gründe für den Schulwechsel. Wenn die neuen Lehrer von Anfang an wissen, dass Ihr Kind z. B. gemobbt wurde, LRS hat oder Aufmerksamdefizite zeigt, können sie bewusst damit umgehen.
sanja djordjevic 2009 indira radic 2009 rade lackovic 2009

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