Sonnenstrahlen bestehen zu einem großen Teil aus sichtbarem Licht und Wärme. Nur gut vier Prozent davon sind ultraviolette (UV) Strahlen. Diese sind nicht sichtbar, können aber zu Hautschäden führen. Die kurzwelligen UVB-Strahlen verursachen Sonnenbrand, während die langwelligen UVA-Strahlen für eine vorzeitige Hautalterung verantwortlich sind. Beide Arten von UV-Strahlen schädigen die DNS, wo alle Erbinformationen gespeichert sind. Die Folge sind Mutationen bei der Zellteilung - es kann Hautkrebs entstehen.
Der UV-Index (UVI) beschreibt den Tagesspitzenwert der UV-Strahlung. Je höher der UV-Index, desto höher die Sonnenbrandgefahr. Der Wert ist abhängig von Sonnenstand und Jahreszeit. Der UV-Index wird in Zahlen von 0 bis 12 angegeben.
UV-Index 0 bis 1: geringe Sonnenbrandgefahr, keine speziellen Schutzmaßnahmen erforderlich
UV-Index 2 bis 4: Sonnenbrandgefahr ab 30 Minuten für Personen mit Hauttyp 2 (der in Deutschland häufigste Hauttyp mit heller Haut und blonden Haaren, Angaben beziehen sich auf ungebräunte Haut), Schutzmaßnahmen für Personen mit Hauttyp 2 empfehlenswert, für Kinder unter vier Jahren oder Personen mit Hauttyp 1 (sehr helle Haut mit Sommersprossen, blonde oder rote Haare) erforderlich.
UV-Index 5 bis 7: Sonnenbrandgefahr ab 20 Minuten für Personen mit Hauttyp 2, Schutzmaßnahmen unbedingt erforderlich.
UV-Index 8 und mehr: Sonnenbrandgefahr in weniger als 20 Minuten, umfassende Schutzmaßnahmen unbedingt erforderlich.
Jeder Hauttyp hat eine bestimmte Eigenschutzzeit, das heißt, man kann eine bestimmte Zeit in der Sonne bleiben, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Bei Kindern sowie bei hellhäutigen Menschen ist die Eigenschutzzeit kürzer als bei dunkelhäutigen.
Die maximale Eigenschutzzeit sowie den empfohlenen LSF (Lichtschutzfaktor) können Sie sich unter http://www.uv-check.de/uvcheck.php individuell nach Alter, Hauttyp, Aufenthaltsort, Tages- und Jahreszeit ausrechnen lassen.
Nachcremen dringend erforderlich!
Beim Baden und Planschen, aber auch schon durch das Schwitzen lässt die Schutzwirkung von Sonnencremes nach - auch bei wasserfesten Präparaten! Die Cremes und Lotionen müssen auch keinen allzu strengen Test bestehen, um sich als "wasserfest" bezeichnen zu dürfen. Wenn nach einer standardisierten Wassereinwirkung von zweimal 20 Minuten noch mindestens 50 Prozent des vor der Testung aufgetragenen Lichtschutzes nachweisbar sind, darf auf dem Etikett der Hinweis "wasserfest" stehen. Wie wasserfest das Produkt dann wirklich ist, können Sie nicht erkennen. Denn die Spanne ist groß: Sowohl Produkte, die diesen Test mit knapp 51 Prozent, aber auch solche, die mit 99 Prozent bestehen, werden als "wasserfest" ausgelobt.
Deswegen ist regelmäßiges Nachcremen nach dem Baden und Abtrockenen und ansonsten spätestens nach zwei Stunden erforderlich. Das verlängert zwar die maximale Aufenthaltsdauer in der Sonne nicht, ist aber trotzdem notwendig, um den Schutz über einen längeren Zeitraum aufrecht zu erhalten.
Regelmäßiges Nachcremen ist aber noch aus einem anderen Grund dringend geboten: Mit der Zeit dringen die UV-Filter aus der Sonnencreme in die oberen Hautschichten ein und können die Haut deshalb nicht mehr richtig schützen. Untersuchungen zeigten, dass drei gängige chemische UV-Filter, die in vielen Sonnenschutzmitteln enthalten sind, bei weiterer Sonnenbestrahlung sogar selbst reaktive Sauerstoffverbindungen (verursachen Schäden am Erbgut verursachen und schädigen die Haut) produzieren können, vor denen sie eigentlich schützen sollten!
Mittwoch, 10. Juni 2009
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