NewsKopie: Kunden dürfen ihren DSL-Zugang nicht untervermieten

Freitag, 10. Juli 2009

Kunden dürfen ihren DSL-Zugang nicht untervermieten

Kunden dürfen ihren DSL-Zugang nicht untervermieten
Das Mitnutzen eines Internet-Zugangs ist einem aktuellen Urteil zufolge rechtswidrig, wenn "Schmarotzertum" im Spiel ist. Das heißt: Alle WLAN-Sharing-Modelle stehen jetzt auf der Kippe.

Köln (red) - Wie das Kölner Oberlandesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden hat, dürfen DSL-Flatrate-Kunden ihre Anschlüsse nicht einfach so per WLAN mit anderen Nutzern teilen - jedenfalls dann nicht, wenn das in kommerzieller Absicht geschieht. Die Richter waren der Ansicht, dass "Schmarotzertum" im Spiel ist, wenn ein Flatrate-Konzept quasi weitervermietet wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geschäftsmodelle auf der Kippe

Geklagt hatte 1&1 gegen das Unternehmen Fon, dessen Geschäftsidee es ist, dass die registrierten Mitglieder ihren Breitbandzugang mit anderen teilen. Im Fokus des Falles war ein 1&1-Kunde, der seinen DSL-Zugang via Fon für andere Nutzer freigegeben hatte. Dabei ist durchaus Geld im Spiel: Wenn man seinen Anschluss zur Nutzung freigibt, wird man entweder an den Einnahmen beteiligt oder kann selbst über andere WLAN-Zugänge kostenfrei surfen. Fon will den Angaben zufolge bis zum Bundesgerichtshof gehen.

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