Noch keine Entscheidung im Streit um Preisvergleiche im Internet
Entscheidung über Internet-Preisvergleiche steht aus
Der Bundesgerichtshof (BGH) überprüft zur Stunde die ausgeworfenen Preislisten bei sogenannten Preissuchmaschinen, mit denen Konsumenten Angebote vergleichen.
In der Verhandlung geht es um die Frage, ob die Anbieter dort lediglich den Produktpreis oder auch die Versandkosten angeben müssen. In dem Wettbewerbstreit hatte die Elektronikmarktkette ProMarkt moniert, dass der Konkurrent Media-Online bei der Preissuchmaschine froogle.de auf die Angabe der Versandkosten verzichtet habe. Dies sei irreführend, außerdem sei der Hinweis auf Versandkosten gesetzlich vorgeschrieben. Ein Urteil ist möglicherweise noch an diesem Donnerstag zu erwarten.
Streit unter den Anwälten
Der Anwalt von Media Online hielt es für ausreichend, dass die Verbraucher bereits mit einem Klick auf der Seite des Anbieters landen, wo auch die die Höhe der Versandkosten ausgewiesen sei. Dies entspreche den Erwartungen der - inzwischen an den Umgang mit dem Internet gewöhnten - Verbraucher.
ProMarkt-Anwältin Brunhilde Ackermann hielt dem entgegen, Zweck der Suchmaschine sei es ja gerade, dem Verbraucher einen Preisvergleich zu ermöglichen. Dieser Zweck werde verfehlt, wenn auf die - teilweise erheblichen - Zusatzkosten für den Versand nicht bereits auf der Vergleichsliste selbst hingewiesen werde. Auch BGH- Richter Wolfgang Schaffert wies darauf hin, dass es bei den Listen um Preisunterschiede gehe. "Da können Versandkosten eine Rolle spielen."
Freitag, 17. Juli 2009
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen