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Freitag, 15. Mai 2009

Radarfallen dank Navi umgehen - Tipps & Tricks


Nie mehr geblitzt!

Geblitzt zu werden ist angesichts gestiegener Bußgelder und schmalerer Brieftaschen heute schmerzlicher denn je. Wie Sie Radarfallen rechtzeitig erkennen und umgehen, erfahren Sie hier.

Zack – schon wieder geblitzt, obwohl man die Stelle doch kannte! Solche Erinnerungslücken sollen Navigations- geräte mit Radarfallen und Blitzer-Warnern schließen. Ganz so einfach ist es aber leider nicht, weil sie nachträglich installiert werden müssen und verboten sind. Da aber Geldstrafen für zu schnelles Fahren empfindlich teurer geworden sind und damit das Punktekonto in der Verkehrssünderdatei stärker bedroht ist, sind sie sinnvoll.

Keine Frage: Raser müssen bestraft werden, denn sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Deshalb ist es geboten, dass Autofahrer an Straßenkreuzungen oder gefährlichen Verkehrspunkten vom Gas gehen.

Dafür gibt es die "Starenkästen" genannten Blitzer. Obwohl die montierten Blitzapparate Tag für Tag ihren Dienst tun, kommt es immer wieder vor, dass auch Ortsansässige erwischt werden. Manchmal sind die Kästen deaktiviert und am anderen Tag wieder scharf. Zonen, in denen Starenkasten hängen, sind oftmals bekannte Ecken. Entweder vermittelt ein ungünstiger Straßenfluss, dass hier schnell Fahren in Ordnung wäre.

Etwa eine lange gerade Landstraße oder eine Autobahn, die direkt in eine Großstadt mündet. Oder es handelt sich um eine Kreuzung, an der es oft kracht. Wie glücklich können sich Besitzer von Navis wähnen, wenn sie nicht dauernd nach Blitzern spähen müssen und sich so ganz auf den Verkehr konzentrieren können.

Für fast jedes namhafte Gerät gibt es eine Blitzerdatenbank. Allerdings stammt diese selten vom Hersteller selbst. Zwar ist das Angebot nicht rechtswidrig, dem Anwender ist es jedoch untersagt, sie während der Fahrt zu nutzen. Nach § 23 Abs. 1b der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt Folgendes: "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)". Egal, ob der Besitzer die Datenbank nutzt oder nicht, die Polizei darf das Navi oder Handy beschlagnahmen und ein Bußgeld von 75 Euro erheben. Wie scharf dieses Vergehen geahndet wird, zeigt die Summe der Punkte, die danach in Flensburg geführt werden: Ganze vier Punkte gibt es für diesen Verstoß.

Ein Vergleich: So viel bekommt ein Autofahrer, der mit einem Alkoholwert von 0,5 Promille im Verkehr unterwegs ist – dabei aber noch fahrtüchtig erscheint und keinen Unfall hat. Dennoch, das Umgehen wird sehr ernst genommen. In der Praxis wird dieser Paragraph jedoch nur sehr selten überprüft. Wieso das so ist, lesen Sie im oben stehenden Interview "Das sagt das Gesetz".

Tarnung statt Warnung

Um § 23 StVO zu umgehen, nutzen Online- Plattformen oder Navi-Hersteller gerne eine andere Bezeichnung für Blitzer. So wird aus dem vermeintlichen Starenkasten ein Unfallschwerpunkt.

Die Anbieter und Navi-Hersteller ziehen sich auch aus der Verantwortung, indem es dem Käufer überlassen bleibt, die Blitzerdaten zu aktivieren oder nicht.

Oder das Material ist nicht vorinstalliert und kann auf Wunsch kostenlos heruntergeladen und nachträglich installiert werden. Das Anbieten dieser Informationen ist nicht verboten. Es ist ausdrücklich nur dem Fahrer verboten, diese Informationen auszunutzen.

Das sagt das Gesetz: Was ist an Navis illegal?

(Interview)Rechtlich problematisch wird ein Navi erst, wenn es mit einer Software bespielt ist, die vor Blitzern warnt. § 23 Abs. 1b StVO verbietet nicht nur den Betrieb und das betriebsbereite Mitführen von Radarwarn- oder La­serstörgeräten, sondern alle tech­nischen Geräte, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaß­nahmen anzuzeigen oder zu stören.

Das Navi fällt unter diese Verbots­bestimmung, wenn Updates installiert werden, die vor Blitzern warnen. Ob die Geräte tatsächlich vor Kontrol­len warnen, ist nicht relevant. Der Gesetzgeber verbietet bereits das betriebsbereite Mitführen des Geräts. Johann Gschoßmann, Polizeidirektor des Polizeipräsidiums München, be­antwortet die Fragen von magnus.de.

In welchem Maße kontrollieren Sie Navigationsgeräte auf Blitzerwarner oder Kartendaten?

Das wird im Rahmen einer allgemei­nen Verkehrskontrolle überprüft.

Worin besteht der Unterschied: Ob ich mich vor der Fahrt über Blitzer informiere oder während der Fahrt? Müssten dann Blitzerwarnungen im Radio nicht auch untersagt werden?

Der entscheidende Punkt ist die ak­tuelle Verknüpfung Ihrer Positions­daten, mit denen der gemeldeten Verkehrsüberwachungsstellen. Beim Betrieb eines Navigationsgeräts mit integrierter Blitzerwarnung werden dem Fahrzeugführer die Warnin­formationen in Abhängigkeit der aktuellen Koordinationsdaten sei­nes Fahrzeugs gemeldet. Dadurch kann sich der Fahrzeugführer auf die bevorstehende Verkehrsüberwa­chungsmaßnahme einstellen. Eini­ge Anbieter der Software-Updates flechten diese "Blitzer" in die POI (Point of Interest)-Warner-Funktion ein, sodass dem Fahrer der Blitzer als "Gefahrenstelle" rechtzeitig ange­zeigt wird.

"Blitzermeldungen" über das gewöhnliche Autoradio werden im Gegensatz dazu unabhängig von den aktuellen Koordinationsdaten des Fahrzeugs gemeldet. Somit kann sie der Fahrer nicht als auf die indi­viduelle Fahrtstrecke bezogene An­kündigung verstehen. Sich vor oder während der Fahrt über das Radio zu informieren ist also legitim.

Was passiert aber, wenn ich mir nicht über diese Daten bewusst bin, zum Beispiel, wenn ich mein Navi gebraucht erworben habe?

Der Gesetzgeber hat auch die fahr­lässige Begehung des Verstoßes sanktioniert. Grundsätzlich obliegt dem Fahrzeugführer die Pflicht, sich vor Fahrtantritt über die Zulässig­keit der von ihm betriebenen Geräte zu informieren. Auch hier gilt der Rechtssatz: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe."

Zuwiderhandlung wird mit 75 Euro und vier Punkten in Flensburg geahndet – eine harte Strafe, oder?

Die Höhe der Geldbuße wurde vom Bundesverkehrsministerium festge­setzt. Hintergrund ist die durch den Betrieb dieser Geräte ausgehende Gefahr für die Sicherheit des Stra­ßenverkehrs.

Die umfassendsten Infos zu Blitzern und Radarfallen findet man unter www.radarfalle.de. Hier gibt es Standortdaten als Online-Suche oder zum Download, Software, Infos zu Recht und Technik sowie eine riesige Blitzergalerie. Während sich diese Webseite auf Deutschland konzentriert, kümmert sich die Seite www.scdb.de desselben Anbieters auch um Starenkästen in Europa.

Die Seite lässt sich auch über www.blitzer.de aufrufen. Diskussionen zum Thema finden im Forum www.radarforum.de statt. Hier kann man eigene Erlebnisse berichten oder Fragen loswerden. Auf www.pocketnavigation.de finden Sie neben Blitzerstandorten auch Wetterdaten und alternative POIs; Tankstellen für alternative Brennstoffe, gibt es etwa auf www.poicon.de. In oben stehender Tabelle finden Sie eine Auflistung der Vergehen nach dem neuen Bußgeldkatalog 2009.

So funktioniert’s

Blitzerdaten gibt es sowohl fürs Navi als auch für Smartphones. Wie Sie Ihre Kartendaten um aktuelle Blitzfallen erweitern, zeigen wir Ihnen hier.Die Blitzerdaten von www.scdb.info kosten einmalig 9,95 Euro, dafür bekommen Sie jedoch über 23.000 Blitzer aus 36 europäischen Ländern für jedes erdenkliche Navi. Doch auch für Smartphones mit Symbian OS, Windows Mobile oder das iPhone finden Sie hier die passende Software.

Haben Sie die Daten auf ein Navigationsgerät zum Beispiel von Garmin oder TomTom übertragen, werden sie bei der dynamischen Routenführung einbezogen. Achtung! Bedenken Sie, dass Sie sich zwar über Unfallschwerpunkte, Ampelblitzer und Radarfallen informieren, diese jedoch nicht im Auto und während der Fahrt benutzen dürfen!

Auf der Internet-Seite wählen Sie links in der Navigationsleiste unter "Blitzerdaten" den Hersteller Ihres Navigationsgerätes oder klicken auf "weitere…", falls ihr Gerät dort nicht gelistet ist. Wählen Sie unter "Blitzer-Warner" Ihr Gerät aus, wenn Sie mit einem Smartphone navigieren. Klicken Sie auf den Herstellernamen und wählen Sie das passende Modell aus. Weiter geht es mit der Schaltfläche "Registrieren" in der gelben Grafik.

Achtung! Wenn Sie einen neuen Blitzer per Mail an gps@scdb.info unter dem Betreff "GPS-Aktion" melden, bekommen Sie lebenslang kostenfreien Zugriff auf die Datenbank. Falls Sie sich anmelden müssen, füllen Sie unter "Registrierung" alle Textfelder aus. Der Betreiber sendet Ihnen eine Mail mit einem Link. Damit aktivieren Sie Ihren Account und können die Bezahlung vornehmen.

Blitzerdaten für Garmin-GeräteBei den Daten für Geräte von Garmin handelt es sich um sogenannte Overlay-Dateien, die zusammen mit dem Kartenmaterial geladen werden. So erscheinen die Warnungen in Form von Symbolen auf den Karten und akustischen Hinweisen während der Navigation. Um die Daten auf Garmin-Geräte zu übertragen, müssen Sie zunächst den POILoader 2.5.2 (PC) bzw 2.1.0 (Mac) von Garmin installieren.

Sie finden das Tool zum kostenlosen Download auf der Webseite http://garmin.de/geraete/poi-loader.php. Neben dem POI Loader wird automatisch das Plug-in "gStart" installiert. Wenn es über das Startmenü oder über den Autostart-Ordner aktiviert wird, erscheint ein Symbol rechts unten in der Symbolleiste von Windows. Das Tool gStart erkennt alle Garmin-Geräte automatisch, die am PC angeschlossen werden. Verbindungseinstellungen sind nicht notwendig.

Entpacken Sie das Archiv "garmin.zip" per Doppelklick aus Ihrem Blitzerdaten-Verzeichnis. Bestimmen Sie einen Zielordner Ihrer Wahl. Sollten Sie noch kein Pack-Programm installiert haben, finden Sie WinRAR auf der Heft-DVD/CD in der Rubrik "Software/Tool-Pakete/Grundausstattung". Verbinden Sie Ihr Garmin- Navi mit dem Computer. Starten Sie den POI Loader und folgen Sie einfach den weiteren Anweisungen des Programms.

Wurden die Overlay-Dateien erfolgreich übertragen, ist Ihr Garmin-Gerät ohne weitere Einstellungen für den Einsatz mit den Blitzerdaten bereit.

Blitzerdaten für TomTom-GeräteAuch bei den Blitzerdaten für Navigationsgeräte von TomTom handelt es sich um Overlay-Dateien, die zusammen mit dem Kartenmaterial geladen werden. Hier lassen sich die Daten jedoch einfach per Copy & Paste übertragen. Das funktioniert bei den meisten anderen Geräten ähnlich, allerdings ist das Zielverzeichnis unterschiedlich.

Eine Installationsanleitung finden Sie neben jedem Download auf der Seite www.scdb.info. Wählen Sie vor dem Download des Plug-ins alle gewünschten Länder aus und am besten die Trennung nach einzelnen Kategorien. Nachdem Sie die Datei "tomtom.zip" heruntergeladen haben, entpacken Sie sie in ein beliebiges Verzeichnis auf Ihrem Rechner.

Wechseln Sie in diesen Ordner und markieren Sie alle ausgepackten Dateien. Danach kopieren Sie die Dateien mit der Tastenkombination "Strg + C" in den Zwischenspeicher von Windows. Verbinden Sie nun das Smartphone oder das Navigationsgerät mit Ihrem PC. Im Windows Explorer oder im Verzeichnis "Arbeitsplatz" öffnen Sie den Eintrag "Mobiles Gerät".

Dort finden Sie den TomTom-Kartenordner mit dem Namen "Deutschland Map" oder "Europa Map". Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf diesen Ordner und wählen Sie im Kontextmenü "Einfügen". Aktivieren Sie die Blitzerdaten auf dem TomTom-Gerät, indem Sie im Ein- stellungsmenü "OVI verwalten/OVI (de-)aktivieren" vor jedem Blitzereintrag ein Häkchen setzen.

Für individuelle Einstellungen öffnen Sie das Menü "OVIVI verwalten/In der Nähe des OVIVI warnen". Hier können Sie das Navi anweisen, beispielsweise nur vor 50 km/h-Blitzern oder 100 km/h-Blitzern zu warnen. Geben Sie anschließend die Entfernung zum Blitzer ein, ab der die Warnung ausgegeben werden soll. Wählen Sie zum Schluss noch einen Warnton aus.

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