NewsKopie: GERICHTSURTEIL: Hänseleien wegen Vornamens rechtfertigen Änderung

Dienstag, 30. Dezember 2008

GERICHTSURTEIL: Hänseleien wegen Vornamens rechtfertigen Änderung

"Talula does the Hula From Hawaii" hatte es vorgemacht - allerdings in Neuseeland: Das Mädchen erwirkte gerichtlich eine Änderung seines Namens. Nun hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden: Wird ein Kind wegen seines Vornamens gehänselt, kann er im Einzelfall geändert werden.

Koblenz - Das Gericht gab einer Mutter Recht, die die Namensänderung für ihren 2002 geborenen Sohn beantragt hatte. Das Kind hatte wegen seines aus Afghanistan stammenden Vaters den Namen Sabsudin erhalten. Nach der Scheidung beantragte die Mutter beim Rhein-Hunsrück-Kreis die Änderung des Vornamens in Sebastian. Der Kreis gab dem Antrag statt. Der Vater war jedoch damit nicht einverstanden und zog vor Gericht

Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied in dem am Montag veröffentlichten Urteil: Wird ein Kind wegen seines außergewöhnlichen Vornamens gehänselt, kann der Name im Einzelfall geändert werden (Az.: 5 K 957/08.KO).

Die Richter erklärten, zwar sei der Vorname grundsätzlich für das ganze Leben erworben und deshalb nicht änderbar. Der Junge werde aber wegen seines bisherigen Rufnamens erheblich belastet. Die Änderung des Vornamens in Sebastian sei gut geeignet, um ihm die Integration in die Schulgemeinschaft zu erleichtern. Die Belange des Vaters müssten zurückstehen. Der Junge sei katholisch getauft und behalte schließlich den Nachnamen des Klägers, so dass die Verbindung zu dem Vater gewahrt bleibe.

Die sorgeberechtigte Mutter hatte die Änderung des Vor- und Nachnamens im Mai 2006 beantragt. Zur Begründung verwies sie darauf, dass der Junge im Kindergarten schon häufig wegen des Vornamens schwer gehänselt worden sei. Zudem habe der Vater seit Jahren keinen Kontakt zu seinem Sohn und zahle keinen Unterhalt.

Auf Empfehlung des Rhein-Hunsrück-Kreises beschränkte die Mutter den Antrag schließlich darauf, nur den Vornamen des Jungen in Sebastian zu ändern.

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