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Dienstag, 30. Dezember 2008

Eltern - Kind: Was ist neu in 2009?

Die Bundesregierung baut ihre Unterstützung für Familien im kommenden Jahr weiter aus. Mit dem Familienleistungsgesetz werden Familien mit Kindern ganz gezielt finanziell gefördert und steuerlich entlastet. Außerdem tritt das Kinderförderungsgesetz in Kraft. Es beschleunigt den Ausbau eines qualitativ
hochwertigen Betreuungsangebotes und eröffnet so den Eltern echte Wahlmöglichkeiten.

Ein neues Modellprogramm gibt wertvolle Impulse für generationenübergreifendes Freiwilliges Engagement. Hinzu kommen die Großelternzeit zur Unterstützung von jungen Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder und die deutliche Aufstockung des Programms "Schulverweigerung - Die 2. Chance".

Wesentliche Änderungen ab dem 1. Januar 2009 im Überblick:

* Familienleistungsgesetz:

Das Kindergeld steigt jeweils monatlich für erste und zweite Kinder um 10 Euro auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um 16 Euro auf 195 Euro. Zudem wird der Kinderfreibetrag in der Steuer um 216 Euro auf 6024 Euro jährlich angehoben. Davon profitieren Eltern, die zusammen ein Bruttoeinkommen von mehr als rund 67.000 Euro haben oder Alleinerziehende, die mehr als rund 35.000 Euro brutto verdienen.

Künftig wird es einfacher, Familien unterstützende Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen. Die Förderung wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro (höchstens 4.000 Euro) pro Jahr ausgeweitet, die von der Steuerschuld abgezogen werden können.

* Kinderförderungsgesetz (KiföG):

Mit dem KiföG schaffen Bund, Länder und Kommunen die entscheidenden Voraussetzungen, damit bis zum Jahr 2013 bundesweit jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Platz in der Kita oder bei einer Tagesmutter findet. Die erweiterten Bedarfskriterien, die schon in der Ausbauphase bis zum 31. Juli 2013 gelten, eröffnen noch mehr Kindern als bisher die Chance auf frühe Förderung.

Zudem sollen ab dem 1. Januar nicht mehr nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz erhalten, sondern auch diejenigen, die Arbeit suchen. Ab dem 1. August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz vom vollendeten ersten Lebensjahr an für alle Kinder.

* Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes:

Die Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit werden gezielt verbessert:
Künftig gilt eine einheitliche Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten. Die Anträge können flexibler gestellt werden. Für minderjährige sowie junge volljährige Eltern in Ausbildung vergrößern sich die Chancen neben der Sorge für das Neugeborene auch noch ihre Ausbildung abzuschließen: Die Großeltern haben nun einen eigenen Anspruch auf Großelternzeit, um die jungen Eltern bei der Betreuung des Enkelkindes zu unterstützen.

Auch die besonderen Belange von ehemaligen und aktiven Wehr- und Zivildienstleistenden werden bei der Einkommensermittlung besser berücksichtigt.

* Start Modellprogramm "Freiwilligendienste aller Generationen":

In bundesweit mehr als 45 Modellstandorten investieren Freiwillige mindestens acht Stunden pro Woche für ein Projekt - und das verlässlich über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Plätze gibt es beispielsweise in den Bereichen Gesundheit und Pflege, Sport, oder Bildung, Kultur, Nachbarschaftshilfe oder Familienassistenz. Dazu schließen die Ehrenamtlichen verbindliche Vereinbarungen mit ihrem "Arbeitgeber".

Im Gegenzug haben sie einen Anspruch auf Qualifizierung sowie eine kontinuierliche Betreuung und Begleitung.

* "Schulverweigerung - Die 2. Chance":

Das Bundesfamilienministerium bündelt und verstärkt im kommenden Jahr seine Angebote, die Jugendliche und ihre Eltern unterstützen, wenn es Probleme in der Schule und Ausbildung gibt. Das erfolgreiche Programm der Kompetenzagenturen wird deutlich ausgebaut und in den nächsten drei Jahren mit mehr als 143 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) unterfüttert.

Die künftig bundesweit 400 Standorte bilden nicht nur ein flächendeckendes Netz an Hilfeeinrichtungen für Schülerinnen und Schüler, die Gefahr laufen, den Kontakt zur Schule zu verlieren. Sie sind auch Anlaufstellen für Eltern und Lehrer, die gemeinsam mit den Jugendlichen die notwendigen Schritte zum Schulabschluss vereinbaren.

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