Modedroge "Spice": Verbot für Januar geplant
Die Modedroge "Spice" soll noch im Januar verboten werden. Das sagte die Bundes-Drogenbeauftragte Sabine Bätzing. "Es ist nicht die harmlose Kräuterdroge, die immer wieder unterstellt wird." Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt werde die Eilverordnung zum Betäubungsmittelgesetz unterschreiben, so dass das Verbot voraussichtlich Mitte Januar umgesetzt sei.
"Die Herstellung, der Handel und der Besitz sind dann verboten. Damit ist "Spice" aus dem Verkehr gezogen", sagte Bätzing. "Spice" - auf deutsch: Gewürz - wird bisher als Kräutermischung oder Räucherwerk verkauft.
Viermal stärker als Cannabis
Die Modedroge birgt nach Ansicht der Drogenbeauftragten große Gefahren für die Gesundheit. "Es hat sich bei mehreren Proben ein Cannabis (Haschisch)-ähnlicher Stoff bestätigt", sagte Bätzing. "Das hat Auswirkungen wie Cannabis, wobei die Wirkung bis zu vier Mal stärker sein kann. Man kann Halluzinationen bekommen und das Bewusstsein wird beeinflusst. Auch von unerwünschten Wirkungen auf das Herz-, Kreislauf- und das Nervensystem bis zur Bewusstlosigkeit wurde berichtet.
Es besteht, je nachdem wieviel man nimmt, auch die Gefahr der Abhängigkeit." Dazu gebe es allerdings noch wenige Zahlen. Wer gegen das Verbot verstoße, müsse mit Strafen rechnen, von Geld bis zu Haftstrafen. "Das werden auch Anbieter, die "Spice" als reines Räucherwerk im Handel haben, aus dem Laden nehmen."
Substanzen aus der Arzneimittelforschung
Eine Studie im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main hatte ergeben, dass "Spice" eine künstlich hergestellte chemische Substanz aus der Arzneimittelforschung enthält. Das Frankfurter Pharmaunternehmen THC-Pharm hatte die Proben untersucht und das synthetische Cannabinoid JWH-018 gefunden, das in den USA entwickelt worden war. Die Substanz ist der Studie zufolge vier Mal stärker als der natürliche Cannabis- Wirkstoff THC und verursacht die Rauschwirkung.
"Spice" wird in Tütchen meist für 20 bis 30 Euro verkauft, teils auch teurer. Die Drogenbeauftragte hatte seit mehreren Monaten ein Verbot geprüft. Die Länder sollen noch über die Eilentscheidung informiert werden. Bundestag und Bundesrat müssen dann innerhalb eines Jahres ein langfristiges Verbot auf den Weg bringen.
Dienstag, 30. Dezember 2008
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen