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Freitag, 13. Februar 2009

BKA: Internetsperren verhindern Zufallsfunde von Kinderporno

Nach Ansicht der Kriminalpolizei lassen sich mit Internetsperren vor allem Zufallsbekanntschaften mit Kinderpornografie auf Servern im Ausland verhindern. Viele Staaten zeigten leider keine Bereitschaft, gegen solche Inhalte vorzugehen. Der Bitkom fürchtet eine Ausweitung der Sperren auf Urheberrechtsverstöße und Glückspiel.

Jürgen Maurer, Direktor beim Bundeskriminalamt, hat sich bei der öffentlichen Expertenbefragung des Unterausschusses Neue Medien des Deutschen Bundestags für jede Form von Internetsperren gegen Kinderpornografie eingesetzt. "Mit Kinderpornografie werden Millionen verdient. Es muss darum gehen, diesen Markt auszutrocknen. Das internationale Überangebot an Kinderpornografie muss eingeschränkt, die ökonomische Verwertung gestört werden. Mit verschiedenen Internetsperren, die eine unterschiedliche Treffergenauigkeit aufweisen, können wir Zufallsbekanntschaften mit diesen Darstellungen verhindern, die diesen Markt wachsen lassen", sagte er.

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Natürlich ließen sich diese Sperren umgehen. Aber auch ein Schloss könne aufgebrochen werden, sagte Maurer. Leider zeige eine Vielzahl von Staaten keine Bereitschaft, gegen Kinderpornografie vorzugehen. Oliver Süme vom Eco-Verband ergänzte, dass Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie in fast der Hälfte aller Staaten weltweit nicht strafbar sei.

Auch Friedemann Schindler vom Jugendschutz.net in Mainz schloss sich der Forderung des Kriminalpolizisten an. "Behindern wir den Zugriff, behindern wir den Markt", sagte er. Nur 20 Prozent der Pädophilen seien dem harten Kern zuzurechnen, der technische Sperren umgehen und statt im World Wide Web in Filesharing-Netzen nach entsprechenden Abbildungen suchen könne. "Wenn wir nur 60 oder 70 Prozent der Konsumenten damit behindern oder aufhalten, warum sollten wir das dann nicht tun?", fragte er in den vollbesetzten Saal des Paul-Löbe-Hauses hinein, wo die Sitzung stattfand.

Professor Hannes Federrath (Universität Regensburg) legte die technische Seite dar.

Sperren, die auf der Speicherung von Hashwerten beruhen, also der Erkennung des Bitmusters eines zu blockierenden Inhalts, seien demnach wirksamer als adressbezogene Sperren oder Sperren auf Basis der DNS-EInträge. Adressbezogene und DNS-Sperren sind dagegen relativ nutzlos, erklärte er. "Aber auch Hashwert-bezogene Filter versagten bereits, wenn 1 Bit des Inhaltes, also des Bildes, Videos oder Textes, verändert werden", so Federrath. Das verursache aber neuen Aufwand des Bereitstellers, der an jedem Inhalt Veränderungen vornehmen müsse.

Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will im ersten Schritt die sieben größten Internetprovider des Landes vertraglich verpflichten, den Zugang sofort zu blockieren. In den folgenden Monaten soll dann das Telemediengesetz angepasst werden, um alle anderen Provider zu Sperren zu zwingen. Eine entsprechende schwarze Liste wird vom Bundeskriminalamt geführt und aktualisiert. "Diese Liste legt das BKA täglich bis 10 Uhr aktualisiert bei den Providern vor", erklärte Maurer das geplante Vorgehen.

Man müsse den Kampf gegen Kinderpornografie mit allen Mitteln führen, legte Guido Brinkel vom Bitkom dar. Er brachte aber auch Befürchtungen zum Ausdruck, dass einmal errichtete Internetsperren auch "Begehrlichkeiten wecken könnten, diese gegen Urheberrechtsverstöße und Glückspiel einzusetzen".

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hatte sich im Vorfeld gegen Internetsperren im Kampf gegen Kinderpornografie ausgesprochen. Eine echte Blockade sei wegen der dezentralen Strukturen des Internets nicht möglich, ließe sich einfach umgehen und könnte zu Störungen im Internet führen. BVDW-Sprecher Gerd M. Fuchs verwies darauf, dass die IP-Sperrung der Plattform YouPorn durch den Accessprovider Arcor fast 3,5 Millionen Websites unerreichbar gemacht habe.

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