NewsKopie: Recht: Lohnfortzahlung auch bei Krankheit durch Hormonbehandlung

Freitag, 13. Februar 2009

Recht: Lohnfortzahlung auch bei Krankheit durch Hormonbehandlung

Ein Recht auf Lohnfortzahlung haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall. Dies gilt auch, wenn die Erkrankung auf eine Hormonbehandlung zur Behebung von Unfruchtbarkeit zurückzuführen ist. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber für vier Krankheitszeiträume einer Mitarbeiterin Lohnfortzahlung geleistet. Als er von der Krankenkasse erfuhr, dass die Erkrankungen auf eine Hormonbehandlung gegen Unfruchtbarkeit zurückzuführen waren, verlangte er laut des Deutschen Anwaltvereins (DAV) das Geld zurück. Er vertrat die Ansicht, die Entgeltfortzahlung nicht zu schulden, weil die Hormonbehandlung freiwillig durchgeführt worden und nicht zur Gesundung einer etwaigen Krankheit erfolgt sei. Die Behandlung habe lediglich der Verwirklichung des persönlichen Kinderwunsches der Mitarbeiterin gedient, so dass sie letztlich die Schuld an der Arbeitsunfähigkeit treffe.

Das sahen die Richter jedoch anders. Die Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten der Hormonbehandlung hätten zur Arbeitsunfähigkeit geführt und nicht die Behandlung selbst. Die Mitarbeiterin habe insofern die Erkrankungen nicht unmittelbar und somit auch nicht schuldhaft herbeigeführt (Hessisches Landesarbeitsgericht, Az.: 6/18 Sa 740/08).

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