Die US-Anwaltskanzlei Boni and Zack hat Rechteinhaber in aller Welt aufgerufen, ihre Ansprüche gegenüber Google geltend zu machen. Das ist eine Folge des Vergleiches über die Büchersuche, den Google im Oktober 2008 mit Autoren und Verlagen in den USA geschlossen hat.
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Nach der Vereinbarung stellen Verlage Google Bücher zur Verfügung, die Google scannt und in den USA online verfügbar macht. Google darf diese Bücher kommerziell nutzen. Das bedeutet, das Unternehmen darf für den Abruf Geld nehmen und Werbung auf den Seiten mit den Büchern einblenden. Akademische und öffentliche Institutionen können Abonnements für die Nutzung des Bücherprogramms abschließen. Im Gegenzug verpflichtet sich Google, die Rechteinhaber finanziell zu beteiligen.
Melden könne sich alle, die "US-Urheberrechtsinteressen an einem Buch oder einer Beilage besitzen". Das sind zum einen Autoren von urheberrechtlich geschützten Werken, die vor dem 6. Januar 2009 veröffentlicht wurden. Zum anderen können auch Verleger von Büchern und Zeitschriften Rechte geltend machen.
Die Rechteinhaber müssen sich bis zum 5. Januar 2010 melden. Das geht per Brief. Sie können sich aber auch auf der eigens eingerichteten Website registrieren. Lehnen sie die Onlinenutzung ihrer Werke ab, müssen sie ihren Widerspruch bis zum 5. Mai 2009 einreichen.
Boni and Zack schreiben nach eigenen Angaben Autoren und Verleger in aller Welt per E-Mail und Brief an, um sie über ihre Rechte aufzuklären. Daneben hat die Kanzlei eine Sammelmitteilung in 218 Ländern in 72 Sprachen veröffentlicht.
Autoren und Verleger, die sich über die Website registrieren, werden in ein Register aufgenommen und erhalten von Google 63 Prozent der Einnahmen aus der Onlinenutzung ihrer Werke. Google wirbt dafür, dass vor allem Autoren von vergriffenen Büchern von dem Onlineprogramm profitieren können, da sie die Möglichkeit erhalten, mit ihren Inhalten noch einmal Geld zu verdienen.
Im Jahr 2005 hatte der US-Schriftstellerverband Authors Guild Google verklagt. Seiner Ansicht nach stellt die Digitalisierung und Bereitstellung von Büchern im Internet eine Urheberrechtsverletzung dar. Google wies die Vorwürfe seinerzeit zurück. Es würden nur kleine Ausschnitte aus Texten angezeigt, in denen ein gesuchter Begriff erscheine, argumentierte das Internetunternehmen. Außerdem räume es Rechteinhabern die Möglichkeit ein, ihre Bücher aus dem Angebot herauszunehmen.
Im Oktober 2008 schloss Google einen Vergleich mit der Author's Guild und dem Verlegerverband Association of American Publishers (AAP) über eine rechtmäßige Nutzung der digitalisierten Bücher. Die Vereinbarung gilt nur in den USA. Sie ist noch nicht rechtskräftig. Die Entscheidung fällt am 11. Juni 2009. In Deutschland gibt es Widerstand gegen Googles Bücherdigitalisierung.
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