Wer in Deutschland ein importiertes iPhone 3G verkauft hat, hat möglicherweise eine Abmahnung von Daniel Giersch erhalten.
Der Grund für die Abmahnung ist die Verwendung der Marke Gmail auf den betreffenden Geräten. T-Mobile und Apple haben bereits im Sommer 2008 Unterlassungserklärungen unterschrieben. Am gestrigen Montag gab der Onlineshop 3Gstore.de bekannt, eine Abmahnung von Daniel Giersch erhalten zu haben. In der Abmahnung geht es um die Verwendung der Marke Gmail auf dem Apple iPhone 3G. Im Zuge dessen war zu erfahren, dass auch andere Verkäufer des iPhone 3G davon betroffen sind. Der Redaktion liegt das Schreiben des Anwaltsbüros vor, das Daniel Giersch in dieser Sache vertritt.
Giersch weist in dem Schreiben darauf hin, dass bei der Einrichtung eines E-Mail-Kontos auf dem iPhone 3G als Vorauswahl ein Eintrag für Gmail erscheint, womit er seine Markenrechte verletzt sieht. In Deutschland besitzt Daniel Giersch die Markenrechte an DE-300 25 697 "G-Mail ...und die Post geht richtig ab.", weshalb es Google untersagt ist, seinen E-Mail-Dienst in Deutschland unter der Bezeichnung Gmail zu vermarkten. Somit heißt Googles E-Mail-Dienst hierzulande Google Mail.
In der Abmahnung wird der Anbieter aufgefordert, den weiteren Verkauf des iPhone 3G zu unterlassen, weil damit Gierschs Markenrechte verletzt würden. In dem Golem.de vorliegenden Schreiben vom 12. Dezember 2008 wird der Adressat aufgefordert, bis spätestens zum 19. Dezember 2008 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
In dem Schreiben wird auch auf die strafbewehrten Unterlassungserklärungen verwiesen, die T-Mobile und Apple im Sommer 2008 unterschrieben haben. Beide Unternehmen haben die Anwaltskosten von Daniel Giersch bezahlt, die sich auf knapp 6.400 Euro belaufen. Zudem hat Daniel Giersch einen pauschalen Schadensersatz erhalten, dessen Höhe nicht bekannt ist. Im Gegenzug darf T-Mobile noch bis zum 31. Dezember 2008 die Bezeichnung Gmail für Googles Mail-Dienst in gedruckter Werbung verwenden.
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Mittwoch, 17. Dezember 2008
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