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Mittwoch, 6. Mai 2009

Rapidshare: "Downloader" nach Expertenmeinung nicht sicher vor Strafverfolgung

Erst kürzlich wurde bekannt, dass "Uploader" von urheberrechtlich geschützten Dateien auf Filehoster wie Rapidshare nicht sicher vor einer Strafverfolgung sind.

Nach Aussagen von Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz, könnten jedoch auch sogenannte "Downloader" in das Visier von Abmahnanwälten und deren Auftraggebern geraten.

Grund hierfür seinen der Paragraf 101 Abs.2 und 3 des Urheberrechtsgesetzes, der die Nutzer der Dienstleistung als Zielgruppe bei Urheberrechtsverletzungen beschreibt. Als Nutzer dieser Dienstleistungen werden von Herrn Stadler nicht nur die "Uploader", sondern auch die "Downloader" angesehen.

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