NewsKopie: Gerichtsverhandlung: Penisgröße des Angeklagten musste ermittelt werden

Sonntag, 24. Januar 2010

Gerichtsverhandlung: Penisgröße des Angeklagten musste ermittelt werden

Prozess kurios
Richter ließ Penis nachmessen

Die berühmten „zwanzig Zentimeter“ - für viele ein Thema. Andere meinen, auf die Größe käme es nicht an.

Ein Richter am Düsseldorfer Landgericht musste sich jetzt notgedrungen mit genau dieser Frage auseinandersetzen: Er ließ von einem Gerichtsmediziner den erigierten Penis eines Angeklagten vermessen. Der Hintergrund für diese spektakuläre Beweisermittlung ist eher traurig.

Vor Gericht steht Ahmet W. (Name geändert/49). Er soll seine Nichte missbraucht haben. Die beiden wohnten unter einem Dach in einem Zweifamilienhaus. Ahmet W. genoss das volle Vertrauen der Familie. Er half seiner damals zehnjährigen Nichte oft bei den Hausaufgaben. Der Onkel erklärte Mathematik, musizierte mit dem Kind. Bei diesen Kontakten wurde Ahmet aber auch zudringlich, so die Anklage.

Mehrfach soll er die Kleine unsittlich begrapscht haben. Als die Nichte 13 Jahre war, kam ihre Mutter dahinter. Sie traf die beiden an, bemerkte, dass ihre Tochter völlig verwirrt war. Sie stellte das Kind zur Rede. Dann brach alles aus der Kleinen raus.

Vor Gericht aber bestreitet Ahmet W. die Übergriffe. So musste die mittlerweile 16-Jährige vernommen werden. Sie gab an, dass sie einmal auf Befehl des Onkels dessen erigierten Penis habe vermessen sollen. Dabei habe das Maßband 23 Zentimeter ergeben. Das stritt Ahmet W. ab. Sein Anwalt beantragte eine neue Messung. Das Ziel: die Glaubwürdigkeit des Kindes zu erschüttern.

Der Richter ging dem Problem nach. In der Rechtsmedizin verpasste man dem Angeklagten eine Spritze, die zur Erektion führt. Die Messung des Arztes ergab nun 12,5 Zentimeter!

Allerdings stellte der Gutachter auch klar, dass der Laie anders misst als der Mediziner. Das Mädchen hatte, so ihre Angaben, die Hoden mit gemessen, außerdem ein Messband statt einen Messstab benutzt. Das alles habe zu Ungenauigkeiten führen können.

Was die neuen Erkenntnisse wirklich gebracht haben, wird sich erst am Urteilstag zeigen.

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