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Sonntag, 24. Januar 2010

Gesetz: Schufa-Auskunft kostenlos - Geschäftsstellen werden geschlossen

Schufa weicht dem Datenschutz aus
Büro auf der Zeil wird geschlossen

Indem sie ihre Informationsangebote reduziert, weicht die private Datenbank Schufa offenbar dem Datenschutz aus. Sie schließt in mehreren Städten ihre Geschäftsstellen.

Frankfurt. Wer als Verbraucher wissen möchte, welche Daten ein Unternehmen über ihn speichert, kann künftig von der Firma kostenfrei Auskunft darüber verlangen. Das sieht die Novelle des Datenschutzgesetzes vor, die zum 1. April in Kraft tritt.

Eine der größten Datensammlungen hat die Wiesbadener Schufa mit 430 Millionen Einzeldaten von 65 Millionen Menschen angehäuft. Sie verlangt bislang 7,80 Euro für eine schriftliche Auskunft – was ihr ab April nicht mehr erlaubt ist.

Während der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher stärkt, reduziert die Schufa die Auskunftsmöglichkeiten: Das Unternehmen schließt innerstädtische Geschäftsstellen in ganz Deutschland. Auf der Frankfurter Zeil, in Bremen, Saarbrücken und Hamburg sollen die Servicebüros laut Schufa Ende Juni dichtmachen. Dort erhalten Verbraucher bisher kostenfrei mündlich Auskunft darüber, welche Daten die Schufa über sie gesammelt hat.

Als Alternative verweist die Schufa Verbraucher auf ihre Internetseite. Weil die Verbraucher immer stärker das Internetportal für ihre Anfragen nutzten, müsse die Schufa die Geschäftsstellen «vorausschauend» schließen, «um uns wettbewerbsfähig aufzustellen», sagt Schufa-Sprecherin Katrin Haase.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisiert das Vorgehen der Schufa. «Es ist interessant, dass das gerade mit der Datenschutznovelle zusammenfällt», sagt die Referentin Christina Beck. Nicht alle Verbraucher hätten die Möglichkeit, ihre Anfragen über das Internet zu stellen.

Branchenkenner befürchten, dass Schufa-Auskünfte künftig gar nicht mehr kostenfrei möglich sein könnten: Wäre eine Identifizierung des Anfragenden nötig, könnte ihm beispielsweise die Gebühr für das Postident-Verfahren überlassen bleiben, mit dem die Identität eines Verbrauchers in einer Postfiliale überprüft wird.

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