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Montag, 25. Januar 2010

Mitentscheiden bei der Klassenfahrt? Welche Rechte und Pflichten Sie haben

Jedes Jahr fahren Schulklassen zusammen mit ihrem Lehrer für ein paar Tage weg. Bei der Vorbereitung eine Klassenfahrt kommt es häufig vor, dass Eltern und Lehrer wegen unterschiedlicher Vorstellungen über Reiseziel oder der Reisekosten aneinandergeraten. In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen 3 häufig gestellte Elternfragen zum Thema Klassenafahrt, um Ihnen mehr Sicherheit und Gewissheit zu geben.

1. Muss mein Kind an einer Klassenfahrt teilnehmen?

Eine Klassenfahrt ist eine Schulveranstaltung im Sinne der Schulordnungen. Es sollten möglichst alle Schüler einer Klasse daran teilnehmen. Verschiedene Gerichte haben aber befunden, dass eine Teilnahme nicht erzwungen werden darf. Wenn Sie also Gründe für eine Nicht-Teilnahme Ihres Kindes an einer Klassenfahrt haben (z. B. finanzielle Probleme, aber auch Angst vor etwaigem Heimweh), so teilen Sie sie dem Klassenlehrer möglichst schnell mit. Ihr Kind muss dann während der Abwesenheit seiner Klassenkameraden den Unterricht in einer anderen Klasse besuchen oder zu Hause schulische Aufgaben
erledigen.

2. Gibt es einen Höchstbetrag für die Kosten einer Klassenfahrt?

Hierzu finden sich in den Verordnungen keine konkreten Angaben. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass die entstehenden Kosten eines Schullandheimaufenthaltes für alle zumutbar sein sollen. Die frühzeitige Bekanntgabe einer geplanten Klassenfahrt soll allen Eltern ermöglichen, die entstehenden Kosten anzusparen bzw. entsprechende Anträge auf finanzielle Unterstützung zu stellen. Manche Schulen es sich um eine Frau und einen Mann handeln. An kleinen Schulen mit nur wenigen Lehrkräften kann es vorkommen, dass Eltern als Begleitpersonen eingesetzt werden, damit die Klassenfahrt durchgeführt werden kann.

3. Darf der Lehrer das Ziel der Klassenfahrt bestimmen?

Der Lehrer muss auf einem Elternabend das/die mögliche/n Ziel/e vorstellen, seine Beweggründe für diese Orte darlegen und die Kosten benennen. Sie haben dabei das Recht, sich gegen ein Reiseziel auszusprechen, wenn es Ihnen zu teuer erscheint oder Sie den Sinn dahinter nicht erkennen können (beispielsweise ein sehr weiter Anfahrtsweg bei einer kurzen Dauer). Häufig wird mit einer Abstimmung durch die Eltern über den Aufenthaltsort entschieden. Manchmal lässt sich der Lehrer auch von den Eltern Reiseziele vorschlagen. Einige Schulen besuchen traditionsgemäß bestimmte Häuser. In jedem Fall muss auch der Schulleiter dem Reiseziel zustimmen.

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