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Dienstag, 23. März 2010

Bushido muss zahlen

Der Berliner Rapper hat Song-Teile bei einer französischen Band abgekupfert. Die Gruppe klagte - und bekam Recht. Jetzt müssen unter anderem CDs vernichtet werden.


Bushido verurteilt: Der Rapper hat bei einer französischen Band abgekupfert

Elf Alben mit geklauten Song-Teilen dürfen nicht mehr von seiner Plattenfirma verkauft werden. Der Spaß kostet den Berliner Rapper 63.000 Euro.

Bushido "schmückte sich mit fremden Federn"

Hamburg (dpa) - Der Berliner Rapper Bushido (31) hat für 13 seiner Songs Teile bei der französischen Band Dark Sanctuary geklaut. Die Gruppe klagte und bekam nun vor dem Hamburger Landgericht Recht. Jetzt müssen unter anderem CDs vernichtet werden.

In Titeln wie "Sex in the City" oder "Goldrapper" von seinem Album "Von der Skyline zum Bordstein zurück" übernahm Bushido urheberrechtlich geschützte Tonfolgen und rappte seine Texte dazu. Anschließend gab er sich selbst als Urheber der Musik aus. Das Gericht verurteilte ihn deshalb wegen der Verletzung von Urheberrechten und entschied, dass Bushido Schadenersatz zahlen muss.

Die genaue Höhe des Schadenersatzes ergibt sich erst, wenn die Einnahmen aus dem Verkauf offengelegt sind. "Er schmückte sich mit fremden Federn", begründete der Richter das Bushido-Urteil.

Bushidos Label ersguterjunge und seine frühere Plattenfirma Universal Music Deutschland dürfen elf CDs, auf denen die 13 Titel vorkommen, nicht mehr verkaufen. Außerdem müssen sie die betroffenen Tonträger zurückrufen und vernichten. Der Rückruf betrifft aber nicht den Verbraucher direkt, sondern die bereits an Händler ausgelieferten Alben und Singles sowie Sampler wie "The Dome" oder "Bravo Hits".

Außerdem muss Bushido den Komponisten der Originale 63 000 Euro Schadenersatz zahlen, weil er ihre Musik durch die Verbindung mit seinen Texten verfremdete und die Künstler so in ihren Persönlichkeitsrechten verletzte.

"Die Bushido-Texte sind nicht jedermanns Sache. Da hätte man fünfmal nachfragen müssen", sagte der Richter. Die Ausschüttungen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) stehen ebenfalls den französischen Künstlern zu.

Insgesamt hatte die Band Dark Sanctuary und ihre italienische Produktionsfirma in 16 Titeln des deutschen Rappers eigene Tonfolgen wiedererkannt. Bei drei der Songs sah das Gericht die Liedteile aber nicht als urheberrechtlich geschützt an.

Die Klage der Franzosen wurde in Hamburg vor zwei verschiedenen Zivilkammern verhandelt, da es sowohl um die Komponistenrechte als auch um die Tonträgerherstellerrechte ging. Mit dem am Dienstag verkündeten Urteil sind beide Verfahren abgeschlossen. Gegen das Urteil können jedoch Rechtsmittel eingelegt werden.

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