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Dienstag, 2. März 2010

Neue Gesetze ab dem 1.März

Krankenkassen, Sonnenstudios, Service-Rufnummern Das ändert sich ab dem 1. März

Eine Reihe von Krankenkassen erhebt ab März erstmals Zusatzbeiträge von meist acht Euro, Handy-Telefonierer und Nutzer von mobilen Internetdiensten bekommen mehr Überblick über ihre Kosten, und der Jugendschutz für Sonnenstudio-Besuche tritt vollständig in Kraft: Für Verbraucher gibt es zum 1. März eine Reihe von Änderungen. BILD.de sagt, was sich alles ändert!

• Zusatzbeiträge:

Millionen gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland müssen ab März erstmals Zusatzbeiträge für ihre Krankenversicherung zahlen.

Meist fallen pro Monat acht Euro zusätzlich zum normalen Versicherungsbeitrag an. Krankenkassen können die Beiträge erheben, wenn sie mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen.

• Service-Rufnummern:

Für Anrufe mit dem Handy auf Service-Rufnummern, die mit den Ziffern 0180 beginnen, gilt ab 1. März eine Preisobergrenze: Pro Minute darf ein Anruf bei diesen Rufnummern künftig maximal 42 Cent pro Minute kosten.

Auch sind die Unternehmen künftig verpflichtet, bei Nennung der Servicenummern nicht nur auf den Festnetzpreis hinzuweisen, sondern auch auf die Handykosten.

• Mobiles Internet:

Nutzer von mobilen Internetdiensten, etwa mit Notebook oder Handy, können sich im Ausland ab 1. März besser vor ausufernden Kosten schützen. Mobilfunkunternehmen müssen ihren Kunden künftig in Europa eine Obergrenze für Kosten anbieten, ab der sie die Verbindung kappen.
Die Anbieter können verschiedene Grenzen einführen. Zumindest muss jedoch ein Limit von 50 Euro plus Mehrwertsteuer angeboten werden. Ab Juli gilt diese Grenze für alle Internetnutzer, die sich zuvor auf keinen bestimmten Wert festgelegt haben.

• Jugendschutz:

Betreibern von Sonnenstudios drohen ab März saftige Geldbußen von bis zu 50 000 Euro, wenn sie Jugendliche unter 18 Jahre auf ihre Sonnenbänke lassen.

Minderjährige dürfen bereits seit Sommer 2009 keine kommerziell betriebenen Solarien mehr nutzen. Kinder und Jugendliche sollen durch das Verbot vor Erkrankungen wie Hautkrebs geschützt werden.

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