NewsKopie: Welche Regeln gelten bei Klassenarbeiten?

Montag, 22. März 2010

Welche Regeln gelten bei Klassenarbeiten?

Klassenarbeiten, Tests, Vergleichsarbeiten. Was für ein Pensum, das Ihr Kind in der Schule zu absolvieren hat! Bestimmt haben Sie sich auch schon mal gefragt, ob dieser Lernstress normal ist, ob so viele Tests nötig und überhaupt erlaubt sind.
Ausgehend von meinen Erfahrungen und den Schulverordnungen, gebe ich Ihnen in dem folgenden Beitrag Antworten auf häufig gestellte Eltern-Fragen.

3 Antworten auf häufig gestellte Elternfragen:

1. Welche Inhalte dürfen in Klassenarbeiten abgefragt werden?

Klassenarbeiten prüfen die Inhalte der vorangegangenen Unterrichtsthemen ab. Im Unterricht geübte Aufgaben werden in ähnlicher Form abgefragt. Allerdings können durchaus auch schon bekannte Inhalte aus vorhergehenden
Unterrichtseinheiten und Transferaufgaben vorkommen, um zu überprüfen, ob die Kinder die erlernten Inhalte auch auf andere Situationen übertragen können.

2. Muss eine schlecht ausgefallene Klassenarbeit wiederholt werden?

Zwar hält sich dieses Gerücht hartnäckig, aber in den meisten Bundesländern gibt es keine zwingende Vorschrift, dass Klassenarbeiten, die bei einem Großteil der Schüler schlecht ausgefallen sind, wiederholt werden müssen.

Allerdings gibt es an vielen Schulen Regelungen, ab welchem Klassendurchschnitt (meist 4,0) oder bei welcher Anzahl von Schülern mit Note 5 oder schlechter (meist ein Drittel) eine Klassenarbeit wiederholt werden muss.

Oft hat ein Lehrer auch die Möglichkeit, sich vom Schulleiter genehmigen zu lassen, dass eine schlechte Arbeit gültig ist und nicht wiederholt wird. Fragen Sie nach, wie das an der Schule Ihres Kindes geregelt ist! Derart schlecht ausfallende Arbeiten kommen immer mal vor; sollten sie sich aber häufen, sollte die Klassenpflegschaft nach den Gründen für ein so schlechtes Ergebnis für so viele Schüler forschen.

3. Muss mein Kind eine versäumte Klassenarbeit nachschreiben?

Eine Verpflichtung zum Nachschreiben einer versäumten Klassenarbeit in der Grundschule gibt es in den meisten Bundesländern nicht. Es liegt im Ermessen des Lehrers, ob Ihr Kind, wenn es bei einer Klassenarbeit gefehlt hat, nachschreiben muss.

Wenn Ihr Kind durch eine Krankheit mehrere Arbeiten versäumt hat, wird der Lehrer in den meisten Fällen das Nachschreiben anordnen. Der Zeitpunkt des Nachschreibens wird vom Lehrer festgelegt und Ihrem Kind angekündigt. Ihr Kind soll die Möglichkeit zur Vorbereitung erhalten, das heißt, der Nachschreibetermin sollte nicht am ersten oder zweiten Tag seiner Genesung erfolgen.

Fragen zum Zeugnis? Nutzen Sie unser Elternforum!
Vielleicht haben auch Sie noch die eine oder andere Frage zu Klassenarbeiten, Benotung oder dem Zeugnis Ihres Kindes? Dann nutzen Sie unser Elternforum. Dort beantworte ich auch regelmäßig Ihre Fragen.

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