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Montag, 22. März 2010

"Tag der Kriminalitätsopfer": Maßnahmen gegen Happy Slapping

IZMF plädiert für mehr Aufklärung über den Handy-Umgang
Jugendlich prügeln sich

Beim "Happy Slapping" filmen Handynutzer Prügeleien oder ähnliche Gewaltszenen mit dem Mobiltelefon und verbreiten die Videos dann per Internet oder von Handy zu Handy. Laut der Jugendstudie JIM 2009 hat jeder dritte Jugendliche bereits erlebt, dass eine Prügelei per Handy aufgezeichnet wurde. Zum "Tag der Kriminalitätsopfer" am 22. März 2010 informiert das Informationszentrum Mobilfunk (IZMF), über die Bekämpfung dieses Gewaltphänomens.

Laut IZMF steht die Aufklärung über den verantwortungsvollen Umgang mit dem Handy bei der Prävention von Happy Slapping an erster Stelle. Denn ein Großteil der Täter sei sich weder der Strafbarkeit ihres Handelns noch des Leids der Opfer bewusst. Die Veröffentlichung und Weitergabe von Gewaltvideos ist strafbar. Jugendliche können bereits ab dem Alter von 14 Jahren für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden. Bei Happy Slapping kommen nicht selten die Tatbestände der Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung hinzu. Opfer oder Zeugen von gewalttätigen Übergriffen sollten daher die Polizei informieren. Nur so können die Täter verfolgt und die Taten geahndet werden.


Um aktiv gegen Happy Slapping vorzugehen, hat die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) in Kooperation mit dem IZMF den Kurzfilm "Handygewalt" erstellt. Der fünfminütige Film zeigt exemplarisch einen Übergriff unter Jugendlichen und die möglichen Konsequenzen für Opfer und Täter. Dabei liegt der Schwerpunkt beim Thema Opferschutz. Dank der Unterstützung einer Mitschülerin sucht sich der angegriffene Jugendliche im Film Hilfe bei seinen Eltern, der Polizei und in der Schule. So kann er sich erfolgreich gegen die Täter zu Wehr setzen.

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