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Sonntag, 21. März 2010

EU-Kommission erleichtert Handynutzung in europäischen Küstenmeeren

Vorteile für Nutzer und Anbieter erhofft

Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften zur Handynutzung auf Schiffen erlassen. Dadurch sollen Passagiere und Besatzungsmitglieder auf Schiffen vor den Küsten der EU per Handy leichter telefonieren und SMS verschicken oder empfangen können, auch wenn sie sich außerhalb der Reichweite landgestützter Mobilfunknetze befinden. Für Anbietern soll es einfacher werden, grenzübergreifend nahtlose maritime Mobilfunkanbindung anzubieten.
Ablösung des rechtlichen Flickenteppichs

Die für die digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes erklärte dazu: "Dank der neuen Vorschriften, die die Kommission gerade erlassen hat, werden mehrere Millionen Menschen, die auf Schiffen in europäischen Territorialgewässern reisen oder arbeiten, ihr Mobiltelefon ohne Interferenzprobleme benutzen können." Die neuen einheitlichen Regeln sollen den bisherigen rechtlichen Flickenteppich aus 27 unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften für die Mobilfunkabdeckung an Bord von Kreuzfahrt-, Fracht- und Fährschiffen in den europäischen Territorialgewässern ablösen.


Technische Umsetzung

Solche bordeigenen Mobilfunkdienste funktionieren mit Hilfe kleiner (Pikozellen-) Basisstationen an Bord des Schiffes, die das Handy des Seereisenden per Satellit mit einem landgestützten Netz verbinden. Dieser bordeigene Dienst macht die Benutzer handelsüblicher Mobiltelefone über normale Telekommunikationsnetze erreichbar. Gleichzeitig hat die Kommission eine Empfehlung veröffentlicht, in der sie die EU-Staaten anregt, ihre Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. Betreiber bordeigener Systeme, die in einem Land zugelassen sind, sollen so ihre Dienste in den Hoheitsgewässern aller EU-Staaten anbieten können, ohne weitere Genehmigungen zu benötigen.

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