Ab 1. März 2011 darf die Chemikalie Bisphenol A nicht mehr zur Produktion von Babyfläschchen eingesetzt werden. Kunststoff-Babyfläschchen aus Polycarbonat, die vor diesem Datum hergestellt wurden und Bisphenol A enthalten, dürfen noch bis zum 1. Juni 2011 abverkauft werden.
Daher sollten Sie in den kommenden Monaten genau darauf achten, was auf der Verpackung angegeben ist, wenn Sie ein Kunststoff-Fläschchen kaufen! Flaschen aus Glas sind grundsätzlich unbedenklich. Kunststoff-Flaschen ohne Bisphenol A gibt es bereits seit einiger Zeit, da die meisten Hersteller ohnehin schon auf diesen Schadstoff verzichten. Fläschchen aus unbedenklichem Kunststoff sind in der Regel mit „bpa-frei“ oder „bpa free“ gekennzeichnet.
Leider gibt es auch zukünftig kein generelles Verbot für Bisphenol A in allen Produkten für Kinder und Schwangere. So kann die Chemikalie beispielsweise auch in Babyschnullern stecken. In Deutschland hatten 2009 mehrere Hersteller ihre Schnuller aus dem Verkehr gezogen, nachdem im Plastikschild der Sauger die Chemikalie gefunden wurde.
Aber Bisphenol A steckt auch in vielen anderen Gegenständen, so z.B. in Getränke- oder Konservendosen (in der Innenbeschichtung), in Thermopapier (z.B. für Kassenbons) oder auch in Mikrowellengeschirr aus Polycarbonat. Allein in Deutschland werden nach Angaben des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) jährlich rund 400.000 Tonnen Bisphenol A vermarktet.
Montag, 28. Februar 2011
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen