NewsKopie: Neugeborene haben Anspruch auf einen kostenlosen Hörtest

Dienstag, 13. Januar 2009

Neugeborene haben Anspruch auf einen kostenlosen Hörtest

Seit dem 1. Januar 2009 ist das Hörscreening bei Neugeborenen eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Damit hat nun jedes neugeborene Kind einen Anspruch auf einen Test, der Hörstörungen bereits ab den ersten Lebenstagen zuverlässig erkennen lässt. Für die weitere, insbesondere sprachliche Entwicklung von Kindern ist es wichtig, dass eine Schwerhörigkeit so schnell wie möglich erkannt und behandelt wird.

Ein bis zwei von 1000 Kindern kommen in Deutschland mit einer hochgradigen Hörstörung zur Welt. Daneben gibt es viele Kinder mit einer mittel- oder leichtgradigen Schwerhörigkeit und Kinder, die erst später Hörstörungen entwickeln. Bleibt eine solche Hörstörung längere Zeit unentdeckt, kann sich dies auf die gesamte Entwicklung des Kindes negativ auswirken.

Häufig wird die Schwerhörigkeit zu spät erkannt, meist erst im zweiten oder dritten Lebensjahr. Die Folge ist eine verzögerte und eingeschränkte Sprachentwicklung, die nur schwer zu behandeln ist. Dies kann man heute durch Frühförderung und moderne Hörgeräte-Technologie vermeiden. Ein Screeningprogramm zur Früherkennung von schweren Hörstörungen schafft die Voraussetzung für eine frühzeitige Diagnosestellung und Einleitung von Therapiemaßnahmen innerhalb der ersten 6 Lebensmonate.

Für das neue Neugeborenen-Hörscreening werden zwei Verfahren angewendet: die Messung der "otoakustischen Emissionen" und die "Hirnstammaudiometrie". Beide Verfahren sind völlig schmerzfrei und können auch durchgeführt werden, wenn das Baby schläft. Sprechen Sie Ihren Kinderarzt an, wenn Sie Ihr Neugeborenes testen lassen wollen!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen