Was ist Kindergeld?
Das Kindergeld (offizielle Bezeichnung: "Familienleistungsausgleich nach dem Einkommensteuergesetz") gehört seit 1996 zum Steuerrecht und wird als vorweggenommene Steuervergütung festgesetzt und gezahlt. Zuständige Finanzbehörde sind die Familienkassen, die unter der Fachaufsicht des Bundesamtes für Finanzen (BfF) in Bonn stehen. Ausführliche Informationen können Sie dem Kindergeldmerkblatt des BfF sowie den Infoblättern der FamK des NLBV entnehmen.
Donnerstag, 15. Januar 2009
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