Streitwert beträgt 150.000 Euro
In Deutschland vertreibt Apple das iPhone exklusiv über T-Mobile. Dieses Vermarktungsrecht sorgt seit dem Marktstart immer wieder zu Streitigkeiten zwischen T-Mobile und Wettbewerbern. Zuletzt hatte der Bonner Konzern gegen Vodafone eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf erwirkt. Doch das Thema scheint kein Ende zu finden. Heute hat ein Online-Händler bekannt gegeben, dass er T-Mobile wegen irreführender iPhone-Werbung abmahne.
Irreführende Werbung
Der 3Gstore.de vertreibt das iPhone seit 2008 in Deutschland und bietet die Geräte ohne den bei T-Mobile mitverkauften Zweijahresvertrag an. Die iPhones werden aus der EU importiert und weisen keinen SIM-Lock auf. Dennoch werbe T-Mobile in neuen Fernseh-Werbespots damit, dass das neue iPhone "Exklusiv bei T-Mobile" erhältlich sei.
Streitwert von 150.000 Euro
In der Abmahnung wird T-Mobile bei einem Streitwert von 150.000 Euro dazu aufgefordert, den Slogan in Zukunft nicht mehr zu verwenden und eine entsprechende Unterlassungserklärung bis zum 17. August, 16 Uhr, zu unterzeichnen.
Mittwoch, 12. August 2009
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