NewsKopie: Händler mahnt T-Mobile wegen iPhone-Werbung ab

Mittwoch, 12. August 2009

Händler mahnt T-Mobile wegen iPhone-Werbung ab

Streitwert beträgt 150.000 Euro

In Deutschland vertreibt Apple das iPhone exklusiv über T-Mobile. Dieses Vermarktungsrecht sorgt seit dem Marktstart immer wieder zu Streitigkeiten zwischen T-Mobile und Wettbewerbern. Zuletzt hatte der Bonner Konzern gegen Vodafone eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf erwirkt. Doch das Thema scheint kein Ende zu finden. Heute hat ein Online-Händler bekannt gegeben, dass er T-Mobile wegen irreführender iPhone-Werbung abmahne.

Irreführende Werbung

Der 3Gstore.de vertreibt das iPhone seit 2008 in Deutschland und bietet die Geräte ohne den bei T-Mobile mitverkauften Zweijahresvertrag an. Die iPhones werden aus der EU importiert und weisen keinen SIM-Lock auf. Dennoch werbe T-Mobile in neuen Fernseh-Werbespots damit, dass das neue iPhone "Exklusiv bei T-Mobile" erhältlich sei.

Streitwert von 150.000 Euro

In der Abmahnung wird T-Mobile bei einem Streitwert von 150.000 Euro dazu aufgefordert, den Slogan in Zukunft nicht mehr zu verwenden und eine entsprechende Unterlassungserklärung bis zum 17. August, 16 Uhr, zu unterzeichnen.

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