Die Sängerin soll einen Mann bei ungeschütztem Sex mit dem Aids-Virus angesteckt haben. Auch Sandy, Jessica und Lucy werden als Zeugen erwartet.
No-Angels-Sängerin Nadja kommt vor Gericht
Darmstadt (dpa) - Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa (28) soll einen Mann bei ungeschütztem Sex mit dem Aids-Virus angesteckt haben. Sie muss sich deshalb ab diesem Montag vor dem Amtsgericht Darmstadt verantworten. Ihr wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Der Sängerin drohen bis zu zehn Jahre Haft. Der Mann, mit dem der Popstar 2004 Kontakt gehabt haben soll, tritt als Nebenkläger auf. Für den Prozess sind zunächst fünf Verhandlungstage angesetzt. Benaissa saß 2009 zehn Tage in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Sängerin vor, sie habe von ihrer HIV-Infektion gewusst, trotzdem aber keine Schutzmaßnahmen ergriffen. Zwei andere Männer blieben demnach von einer Ansteckung verschont.
Für den Sex mit ihnen muss sich die 28-Jährige wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten. Da die Angeklagte beim ältesten Tatvorwurf aus dem 2000 noch 17 Jahre alt war, muss sie sich vor einem Jugendschöffengericht verantworten.
Benaissas Verteidiger Oliver Wallasch wollte sich vor Prozessbeginn nicht äußern. Die Sängerin hatte im Juli vergangenen Jahres in der RTL-Sendung "Stern TV" gesagt, dass sie bei diesem Verfahren "in den Medien darüber nicht sprechen darf".
Benaissa war vor zehn Jahren mit den in einer TV-Show gecasteten No Angels schlagartig berühmt geworden. Die Popband feierte große Erfolge. 2003 gab die Girlgroup ihre Trennung bekannt. Anfang 2007 verkündeten die No Angels ihr Comeback.
Die Band-Kolleginnen Sandy Mölling, Jessica Wahls und Lucy Diakovska werden zum letzten Verhandlungstag am 26. August als Zeugen erwartet.
Die Angeklagte war am 11. April 2009 vor einem Auftritt in einem Frankfurter Lokal festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte dies öffentlich gemacht und auch die HIV-Infektion der Sängerin nicht verschwiegen.
Die Vorgehensweise der Ermittler hatte eine Grundsatzdebatte darüber ausgelöst, ob und inwieweit das Privatleben Prominenter öffentlich gemacht werden darf.
Sonntag, 15. August 2010
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