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Donnerstag, 26. August 2010

Nadja Benaissa muss nicht ins Gefängnis: Sängerin auf Bewährung verurteilt

Zwei Jahre auf Bewährung für Nadja Benaissa

Nadja Benaissa muss nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht Darmstadt hat die No-Angels-Sängerin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die 28-Jährige zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert.Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass die Sängerin bei ungeschütztem Sex einen Ex-Freund mit dem Aidserreger angesteckt hat.

Darmstadt - Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa ist zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Außerdem muss sie 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Amtsgericht Darmstadt befand die Sängerin am Donnerstag der gefährlichen Körperverletzung für schuldig: Sie hatte trotz einer ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex mit einem Mann. Richter Dennis Wacker sagte, dass Benaissa den von ihr angesteckten Mann "zu keinem Zeitpunkt über ihre HIV-Infektion aufgeklärt" habe.

Das Urteil legt der Sängerin auf, sich umgehend einer psychologischen Behandlung "zur Aufarbeitung ihrer Vergangenheit" zu unterziehen. Während der Urteilsbegründung begann die 28-Jährige zu weinen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dieses Strafmaß für Nadja Benaissa wegen Übertragung des HI-Virus auf einen Sexualpartner gefordert. Es sei bewiesen, dass die heute 28-Jährige im Jahr 2004 bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr ihren damaligen Freund mit dem Aidserreger angesteckt habe, obwohl sie von ihrer Infektion wusste. Die Anklage sah darin - wie jetzt das Gericht - vollendete gefährliche Körperverletzung.

Auch Benaissas Verteidiger hatte auf eine "angemessene" Bewährungsstrafe und Auflagen zu gemeinnütziger Arbeit für seine Mandantin plädiert. Sie bedauere ihr Verhalten zutiefst und habe gestanden, sagte Anwalt Oliver Wallasch am Mittwoch. Der Nebenkläger hatte sich hinsichtlich einer Strafe ähnlich geäußert. Benaissa hatte zum Prozessauftakt vergangene Woche gestanden, in den fraglichen Jahren bei mindestens zwei Partnern beim Sex nicht auf ausreichend Schutz geachtet zu haben. Ihre HIV-Infektion war Benaissa seit 1999 bekannt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr ursprünglich drei Körperverletzungsdelikte vorgeworfen, eine Anklage ließ das Gericht fallen. Einer der Partner, er ist Nebenkläger, soll sich bei Benaissa infiziert haben.

Ein als Sachverständiger geladener Münchner Mikrobiologe hatte die Sängerin zuvor im Prozess belastet. Sie habe mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ihren Ex-Freund angesteckt, sagte der Experte.

Der Beweis sei allerdings "nur annähernd" zu führen, erklärte der Biologieprofessor. Die Viren der Sängerin und des infizierten Ex-Partners stammten von einem seltenen, "deutlich abgegrenzten Seitenast" einer bestimmten Erregerlinie. Die von ihm im Sommer 2009 untersuchten Proben der beiden Betroffenen seien in ihrer Ähnlichkeit mit den Viren nur einer infizierten Person vergleichbar. Bestehende geringe Unterschiede seien innerhalb weniger Monate aufgrund von Mutationen auch bei der Entwicklung von Viren aus einem Körper zu beobachten.

"Es wird mir immer leidtun", hatte die Angeklagte in ihrem Schlusswort am Mittwoch gesagt. Sie habe während des Prozesses gesehen, wie ihr Ex-Freund leide. "Ich wünsche, ich könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen."

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