Nach der hitzigen Debatte um den Internet-Dienst Street View hat Google jetzt das angekündigte Online-Formular für Widersprüche ins Netz gestellt. Damit kann man dafür sorgen, dass das eigene Haus in der Straßenansicht von Google nicht mehr zu erkennen ist.
Google hat am Dienstag das angekündigte Online-Formular für Widersprüche bei seinem Straßenansichts-Dienst Street View freigeschaltet. Damit können Mieter und Eigentümer veranlassen, dass ihr Haus vor dem Start des umstrittenen Dienstes unkenntlich gemacht wird.
Zum Start des Online-Tools gab es eine kleine Panne. Das Formular ließ sich einige Stunden lang nicht mit dem häufig verwendeten Internet Explorer aufrufen, sondern erschien nur in Browsern wie Firefox oder Google Chrome. Zum Mittag teilte ein Google-Sprecher mit, dieses Problem sei nun behoben.
Google räumt Betroffenen in den angekündigten 20 Städten in Deutschland, in denen Street View später in diesem Jahr starten soll, vier Wochen Zeit ein, um einen Widerspruch anzumelden.
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) forderte im "Hamburger Abendblatt" Google auf, die Widerspruchsmöglichkeiten auszuweiten. Die Ministerin betonte, dass sie die von Google eingeräumte Vier-Wochen-Widerspruchsfrist für zu kurz hält. Eine Verdoppelung der Frist auf acht Wochen wäre wünschenswert, so Aigner.
Google sei mit der Ankündigung, Street View noch in diesem Jahr zu starten, mitten in die Sommerferien mehrerer Bundesländer geplatzt, kritisierte Aigner. Der Internet-Konzern habe damit viele Bürgerinnen und Bürger überrumpelt.
Andreas Türk, der Produktmanager von Google Maps, betonte, auch nach dem Start bestehe "jederzeit und dauerhaft die Möglichkeit", die Bilder in Street View unkenntlich zu machen. "Das Verfahren ist für Street View weltweit üblich und erprobt." Die seit April 2009 bestehenden Vorab-Meldemöglichkeiten via Mail und auf dem Postwege seien nach Absprachen mit den zuständigen Datenschutzbehörden speziell für Deutschland entwickelt worden. Google kümmere sich selbst darum, dass Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden, ohne dass dies beantragt werden müsse.
Mittwoch, 18. August 2010
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