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Donnerstag, 4. Februar 2010

Filmdownloads: Provider haftet nicht für illegale Tauschbörsen

Schlappe für Filmindustrie in Australien

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Schlappe für die Filmindustrie im Kampf gegen die Online-Piraterie: Internet-Anbieter müssen die Weitergabe von illegal heruntergeladenen Filmen in Tauschbörsen nicht verhindern, befand das australische Bundesgericht am Donnerstag in Sydney. Hinter der Klage standen 34 Filmproduzenten aus Australien und den USA, die Mitglieder im Bündnis "Koalition gegen Copyright-Diebstahl" (AFACT) sind. Sie hatten den Internetanbieter iiNet in Perth im November 2008 verklagt.

"Allein die Bereitstellung des Internets ist noch keine Rechtsverletzung", hielt Richter Dennis Cowdroy in seinem Urteil fest. "Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass iiNet Rechtsverletzungen billigt." AFACT hatte argumentiert, der Internet- Anbieter müsse angemessene Schritte unternehmen, um zu verhindern, dass Kunden illegal heruntergeladene Filme austauschen. Sie hätten darauf zu achten, dass urheberrechtlich geschütztes Material nicht in Tauschbörsen auftauche. Die Internetanbieter halten dagegen, dass sie nicht Sheriff oder Richter spielen könnten.

Filmbranche: Regierung lässt Copyright-Verletzungen zu

AFACT ist ein Bündnis von Filmproduzenten, Verleihern und Kinos, darunter die australischen Ableger der Walt Disney Studios und Paramount Pictures sowie Sony Pictures und Warner Bros. AFACT zeigte sich über das Urteil enttäuscht. "Das Urteil ist ein Rückschlag für die 50.000 Australier, die in der Filmindustrie arbeiten", meinte der Vorsitzende Neil Gane. Es könne nicht sein, dass die Regierung ungezügelte Copyright-Verletzungen zulasse. AFACT überlege, in Berufung zu gehen, sagte ein Anwalt vor dem Gerichtsgebäude.

Nach Angaben der Organisation wurden im vergangenen Jahr in Australien bei 69 Razzien 194 233 illegale DVDs beschlagnahmt sowie 749 Brenner, mit denen mehr als 18 Millionen DVDs im Schwarzmarktwert von 94 Millionen australischen Dollar (60 Millionen Euro) im Jahr hätten gebrannt werden können.

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