NewsKopie: Test: Besteht bei Ihrem Kind Verdacht auf eine krankhafte Immunschwäche?

Dienstag, 23. Februar 2010

Test: Besteht bei Ihrem Kind Verdacht auf eine krankhafte Immunschwäche?

1. Leiden Sie selbst oder ein anderes Familienmitglied unter einem angeborenen Immundefekt?
2. Ist Ihr Kind älter als ein Jahr und hat ständig Soorpilz im Mund?
3. Leidet es zweimal pro Jahr oder öfter unter einer Lungenentzündung?
4. Treten bei Ihrem Kind zweimal pro Jahr oder öfter schwere Nebenhöhlenentzündungen auf?
5. Hat Ihr Kind acht oder mehr eitrige Mittelohrentzündungen pro Jahr?
6. Ist Ihr Kind schon einmal an schweren Infektionen wie Knochenmarks- und Hirnhautentzündungen erkrankt?
7. Sind bei ihm bereits mehrmals Abszesse der Haut oder der inneren Organe aufgetreten?
8. Bestehen bei Ihrem Baby bzw. bestanden bei Ihrem Kind im Säuglingsalter Rötungen an Händen und Füßen, die nicht durch eine Hauterkrankung ausgelöst sind/waren?
9. Wurde Ihr Kind schon einmal zwei Monate lang antibiotisch behandelt, ohne dass die Therapie angeschlagen hat?
10. Sind bei Ihrem Kind nach der Masern-, Mumps-, Röteln- und/oder Windpocken-Impfung Komplikationen aufgetreten, die über eine Rötung an der Impfstelle, kurzfristiges Fieber oder einen kurzfristigen schwachen Hautausschlag hinausgegangen sind?
11. Besteht bei Ihrem Kind eine Gedeihstörung, sodass es nur wenig wächst und untergewichtig ist?
12. Sind bei Ihrem Kind schon einmal Auffälligkeiten im Blutbild festgestellt worden, die für eine Immunschwäche sprechen, z. B. eine so genannte Leukopenie (Verminderung der Zahl der weißen Blutkörperchen)?

Auswertung: Wenn Sie bei keiner der Fragen mit ja geantwortet haben, besteht bei Ihrem Kind kein Verdacht auf einen Immundefekt, selbst wenn es sehr häufig unter Erkältungen oder auch Magen-Darm-Infekten leidet. Haben Sie eine oder mehrere Fragen mit ja beantwortet, sollten Sie Ihren Kinderarzt um eine gründliche Untersuchung bitten, auch wenn ein Immundefekt erst beim Vorliegen mehrerer Anzeichen aus dem Fragebogen wahrscheinlich ist. Jedoch können Gedeihstörungen z. B. durch eine Gluten-Unverträglichkeit (Zöliakie) ausgelöst werden und bei wiederholten Lungenentzündungen kann ein Asthma dahinter stecken, sodass eine Abklärung immer erforderlich ist.

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