NewsKopie: Gericht erlässt Verfügung gegen illegalen Streaming-Anbieter Kino.to

Dienstag, 2. Februar 2010

Gericht erlässt Verfügung gegen illegalen Streaming-Anbieter Kino.to

Verfügung gegen Streaming-Dienst Kino.to

Der Streaming-Anbieter Kino.to ist Hollywood schon länger ein Dorn im Auge. In einem Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf ist nun die Ausstrahlung eines Films untersagt worden - theoretisch.

Der Antrag richtete sich nach einer Mitteilung der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte am Montag zum einen gegen das Unternehmen, das über die Plattform kostenfreie Blockbuster zum Herunterladen per Stream anbietet. Außerdem wurde auch der Host-Provider in Anspruch genommen, auf dessen Server die Inhalte gespeichert waren. Beide Unternehmen reagierten den Angaben zufolge nicht auf Abmahnungen.

Einer Einstweiligen Verfügung wurde dann von der Urheberrechtskammer des LG Düsseldorf stattgegeben. Die Kammer sah eine Unterlassungspflichtigkeit aufgrund der "Verletzereigenschaft des Diensteanbieters", hieß es. Der Host-Provider hafte daneben als Störer für die von seinem Kunden begangenen Rechtsverletzungen. Kino.to bietet seit längerem Hunderte aktuelle Kinostreifen per Streaming-Verfahren an. Ein Download ist nicht möglich. Juristisch ist das Unternehmen trotz der gerichtlichen Verfügung praktisch nicht angreifbar, die Domäne gehört ins tonganische Königreich, einer Inselkette an der Datumsgrenze in der Südsee.

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